KfW-Förderung für Photovoltaik 2026: Programm 270, Konditionen & Antrag
Die KfW-Bankengruppe ist der wichtigste institutionelle Finanzierungspartner für Photovoltaik-Investitionen in Deutschland. Für gewerbliche PV-Projekte ab 150 kWp führt praktisch jeder Weg über den Kredit 270.
Auf den Punkt
Die KfW fördert gewerbliche Photovoltaik heute im Kern über einen einzigen Kredit: das Programm 270 „Erneuerbare Energien – Standard“. Es finanziert bis zu 100 % der Investitionskosten – Module, Wechselrichter, Speicher, Netzanschluss und Planung – und wird immer über die eigene Hausbank beantragt, zwingend vor Vorhabensbeginn. Dieser Überblick der SunShine Sales GmbH zeigt, welche KfW-Programme für PV relevant sind, wie das Hausbank-Prinzip funktioniert, was die Preisklassen A–I bedeuten und wie sich die Förderung mit den Steuerhebeln IAB und Sonder-AfA verbindet.
Die KfW-Bankengruppe ist der wichtigste institutionelle Finanzierungspartner für Photovoltaik-Investitionen in Deutschland. Für gewerbliche PV-Projekte ab 150 kWp führt praktisch jeder Weg über den Kredit 270. Diese Übersichtsseite ordnet die KfW-Förderlandschaft ein und verlinkt für den operativen Antrag, den aktuellen Zinssatz und den Rechner auf die Detailseite KfW 270 im Detail.
Definition: Die KfW-Förderung für Photovoltaik ist ein zinsverbilligter Förderkredit des Bundes – keine Zuschussförderung, sondern ein Darlehen zu vergünstigten Konditionen. Das zentrale Programm für Strom aus erneuerbaren Energien heißt „Erneuerbare Energien – Standard“ und trägt die Programmnummer 270. Es wird nicht direkt bei der KfW, sondern über die Hausbank des Investors abgeschlossen.
Welche KfW-Programme für Photovoltaik relevant sind
Anders als oft angenommen gibt es für gewerbliche Photovoltaik nicht mehrere parallele KfW-Kredite, aus denen man wählt. Das aktive Kernprogramm ist der Kredit 270. Ältere Programme wie die „Erneuerbare Energien – Premium“-Kredite (Nummern 271/272 und 281/282) wurden zum 31. Dezember 2022 eingestellt und sind für Neuvorhaben nicht mehr verfügbar – sie zielten ohnehin überwiegend auf große Wärmenetze und tiefe Geothermie, nicht auf PV. Für die reine Photovoltaik-Investition ist der Kredit 270 damit die maßgebliche Adresse. Daneben existieren separate KfW-Programme für private Wohngebäude (energetische Sanierung und Neubau), die aber keine Investitionsförderung für gewerbliche PV-Anlagen sind.
| Programm | Zweck | Für wen relevant | Status 2026 |
|---|---|---|---|
| KfW 270 „Erneuerbare Energien – Standard“ | Strom- und Wärmeerzeugung aus erneuerbaren Energien inkl. PV, Speicher, Netzanschluss | Unternehmen, Freiberufler, Landwirte, Privatpersonen – das Kernprogramm für gewerbliche PV | Aktiv |
| KfW 271/272, 281/282 „Premium“ | Große Wärmenetze, tiefe Geothermie, große Wärmespeicher | Historisch Wärmeprojekte – nicht das PV-Programm | Eingestellt 31.12.2022 |
| Wohngebäude-Programme (z. B. 261) | Energieeffizientes Bauen und Sanieren privater Wohngebäude | Private Bauherren – keine gewerbliche PV-Investitionsförderung | Aktiv, aber themenfremd |
Kurz gesagt: Wer heute von „KfW-Förderung für Photovoltaik“ spricht, meint praktisch immer den Kredit 270. Alle folgenden Abschnitte beziehen sich auf dieses Programm.
Executive Summary: KfW 270 als Standardbaustein jeder PV-Finanzierung

KfW 270: das Kernprogramm für gewerbliche Photovoltaik
KfW 270 (offiziell: „Erneuerbare Energien – Standard“) ist der Standard-Förderkredit für Investitionen in Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien. Förderfähig sind die Investitionskosten der PV-Anlage inklusive Module, Wechselrichter, Verkabelung, Montage, der Netzanschlusskosten und der Planungshonorare. Ebenfalls finanzierbar sind stationäre Batteriespeicher, die an die Erzeugungsanlage gekoppelt sind. Gefördert werden PV-Anlagen auf Dächern, an Fassaden und auf Freiflächen. Ausgeschlossen sind reine Inselanlagen ohne Netzeinspeisung sowie Balkonkraftwerke.
Das Darlehen deckt bis zu 100 % der förderfähigen Nettoinvestitionskosten und ist auf maximal 150 Mio. Euro pro Vorhaben begrenzt – für Projekte im Bereich 150 kWp bis in den einstelligen Megawatt-Bereich also nie ein limitierender Faktor. Die Umsatzsteuer zählt bei Vorsteuerabzug nicht zu den förderfähigen Kosten, ebenso wenig Eigenleistungen. Laufzeit, tilgungsfreie Anlaufjahre und Zinsbindung lassen sich flexibel kombinieren; die Mindestlaufzeit beträgt zwei Jahre. Die vollständige Antragslogik, den tagesaktuellen Zinssatz und einen Finanzierungsrechner finden Sie auf der Detailseite KfW 270 im Detail.
So funktioniert das Hausbank-Prinzip
Die KfW ist eine Förderbank und vergibt ihre Kredite nicht direkt an Investoren. Stattdessen läuft jede Förderung über das sogenannte Hausbankenverfahren – ein Prinzip, das für Erstantragsteller oft überraschend ist, in der Praxis aber klar geregelt ist:
- Die Hausbank ist Ihr Antragsteller und Vertragspartner. Sie schließen den Darlehensvertrag mit Ihrer eigenen Bank oder Sparkasse ab, nicht mit der KfW. Auch Direktbanken können KfW 270 anbieten, sofern sie am Programm teilnehmen.
- Die Hausbank prüft Ihre Bonität und Sicherheiten. Sie bewertet das Vorhaben, ordnet es einer Preisklasse zu und trägt gegenüber der KfW das Ausfallrisiko (die Haftung liegt bei der durchleitenden Bank).
- Die KfW refinanziert das Darlehen. Sie stellt der Hausbank die zinsverbilligten Mittel zur Verfügung, die diese an Sie durchleitet. Den Zinsvorteil des Förderprogramms gibt die Bank dabei an Sie weiter.
Praktische Folge: Der Erfolg des Antrags hängt maßgeblich davon ab, wie Ihre Hausbank Bonität und Vorhaben bewertet. Lehnt eine Bank ab, kann eine zweite Bank denselben Antrag anders beurteilen. Es lohnt sich daher, das Gespräch mit einer PV-erfahrenen Bank zu suchen – SunShine vermittelt auf Wunsch passende Ansprechpartner und liefert die vollständigen Antragsunterlagen.
Konditionen und Preisklassen A–I
Einen festen KfW-Zinssatz für Photovoltaik gibt es nicht. Der effektive Jahreszins wird individuell bestimmt und in Preisklassen von A bis I gestaffelt. Ausschlaggebend sind zwei Faktoren:
| Faktor | Bedeutung für die Preisklasse |
|---|---|
| Bonität | Je besser die wirtschaftliche Bonität des Antragstellers, desto niedriger die Preisklasse und damit der Zins. Grundlage ist die Bonitätseinstufung durch die Hausbank. |
| Besicherung | Je werthaltiger die gestellten Sicherheiten (z. B. die Anlage selbst, Grundschulden, Bürgschaften), desto günstiger die Einstufung. |
Preisklasse A steht für die beste Kombination aus Bonität und Besicherung und damit den niedrigsten Zins; Preisklasse I für die höchste Risikoeinstufung und den höchsten Zins. Die KfW passt die Zinsobergrenzen der einzelnen Preisklassen laufend an das Marktzinsniveau an. Weil sich die Sätze regelmäßig ändern, nennen wir hier bewusst keine festen Prozentzahlen. Den tagesaktuellen Zinssatz und eine belastbare Beispielrechnung liefert der KfW-270-Rechner auf unserer Detailseite; die verbindlichen Konditionen sehen Sie zudem direkt bei der KfW.
Schritt für Schritt zur KfW-Förderung
- Wirtschaftlichkeit prüfen und reservieren: Zunächst wird das Projekt durchgerechnet und über einen Reservierungsvertrag gesichert – ausdrücklich ohne verbindliche Bestellung, denn eine Bestellung würde als Vorhabensbeginn gelten und den Förderanspruch beenden.
- Hausbankgespräch führen: Mit der eigenen Bank werden Bonität, Eigenkapital und Sicherheiten besprochen. Die Hausbank ist Antragsteller gegenüber der KfW und ordnet das Vorhaben einer Preisklasse zu.
- KfW-Antrag über die Hausbank einreichen: Die Bank stellt den Antrag mit Investitionsplanung, Wirtschaftlichkeitsrechnung und technischen Unterlagen. In dieser Phase entscheidet die Vollständigkeit der Unterlagen maßgeblich über das Tempo.
- KfW-Zusage abwarten: Nach positiver Prüfung liegt die Zusage vor, die Konditionen sind dann fixiert. Erst jetzt darf die Anlage rechtsverbindlich bestellt und gebaut werden.
- Abruf, Bau und Inbetriebnahme: Das Darlehen wird abgerufen, die Anlage errichtet und in Betrieb genommen. Die Auszahlung erfolgt gegen Nachweis der Mittelverwendung innerhalb der von der KfW vorgegebenen Abruffrist.
Bei gut vorbereiteten Unterlagen liegt die typische Gesamtdauer von der Antragstellung bis zur Zusage erfahrungsgemäß im Bereich weniger Wochen; unvollständige Unterlagen sind der häufigste Grund für Verzögerungen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Damit die Hausbank den Antrag zügig einreichen kann, sollten diese Unterlagen vor dem Bankgespräch bereitliegen:
- Verbindliches Angebot der PV-Anlage (von SunShine)
- Wirtschaftlichkeitsrechnung über die geplante Darlehenslaufzeit
- Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung der letzten drei Jahre (bei Bilanzpflicht)
- Aktuelle betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA)
- Eigenkapitalnachweis
- Pachtvertrag bzw. Eigentumsnachweis der Dachfläche oder des Grundstücks
- Netzanschlusszusage des Netzbetreibers
- Erforderliche Genehmigungen (z. B. Baurecht, Denkmalschutz, sofern relevant)
Häufige Fallstricke beim KfW-Antrag
- Vorhabensbeginn vor der Zusage: Die verbindliche Bestellung der Anlage gilt als Vorhabensbeginn – der KfW-Antrag muss vorher eingereicht und zugesagt sein. Reservierungsverträge ohne Lieferverpflichtung sind unschädlich.
- Vorsteuer doppelt angesetzt: Bei umsatzsteuerlicher Regelbesteuerung wird die Vorsteuer aus den Anlagenkosten gezogen – die KfW-Förderung bezieht sich dann nur auf den Nettoinvestitionsbetrag.
- Unvollständige Unterlagen: Fehlende Nachweise sind der häufigste Grund für Verzögerungen. Vor dem Hausbankgespräch die Checkliste vollständig abarbeiten.
- Ungünstige Hausbank-Bewertung: Da die Hausbank das Risiko trägt und die Preisklasse bestimmt, kann eine zu vorsichtige Bank die Konditionen verschlechtern oder ablehnen. Dann lohnt sich eine zweite, PV-erfahrene Bank.
KfW-Förderung mit Steuerhebeln kombinieren
Die eigentliche Stärke der KfW-Finanzierung zeigt sich im Zusammenspiel mit den steuerlichen Instrumenten für gewerbliche PV. Es gibt keine Doppelförderverbote zwischen KfW 270 und den Steuerhebeln – Finanzierung und Abschreibung wirken unabhängig voneinander und lassen sich stapeln:
- Investitionsabzugsbetrag (IAB, § 7g EStG): Bis zu 50 % der geplanten Anschaffungskosten lassen sich bereits vor der Investition gewinnmindernd abziehen – innerhalb der gesetzlichen Obergrenze von 200.000 Euro je Betrieb. Das senkt die Steuerlast im Vorjahr der Investition.
- Sonderabschreibung (Sonder-AfA, § 7g Abs. 5 EStG): Zusätzlich lassen sich bis zu 40 % der Anschaffungskosten in den ersten fünf Jahren flexibel abschreiben – oben auf die reguläre Abschreibung.
- Degressive Abschreibung: Für bewegliche Wirtschaftsgüter ist die degressive AfA für Photovoltaik-Anlagen mit bis zu 15 % nutzbar (für Batteriespeicher bis zu 30 %), sofern die zeitlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Der Effekt ist ein Liquiditätshebel: Die KfW streckt die Investition über einen zinsgünstigen Kredit, während IAB und Sonder-AfA die Steuerlast in den ersten Jahren spürbar senken – genau in der Phase, in der die Anlage noch abbezahlt wird. Details zu den Steuerinstrumenten finden Sie im IAB-Leitfaden; einen strukturierten Vergleich der Finanzierungswege liefert der Finanzierungsformen-Vergleich.
- Das aktive KfW-Kernprogramm für Photovoltaik ist der Kredit 270 „Erneuerbare Energien – Standard“.
- Die früheren Premium-Programme 271/272 wurden zum 31.12.2022 eingestellt und zielten ohnehin auf Wärmeprojekte, nicht auf PV.
- KfW 270 finanziert bis zu 100 % der Kosten – PV, Speicher, Netzanschluss und Planung – bis maximal 150 Mio. Euro pro Vorhaben.
- Der Antrag läuft immer über die Hausbank und muss vor Vorhabensbeginn zugesagt sein.
- Die Zinsen sind bonitäts- und besicherungsabhängig und in Preisklassen A bis I gestaffelt – keine festen Sätze.
- Voll kombinierbar mit IAB (50 %, § 7g), Sonder-AfA (40 %) und degressiver AfA – das ergibt einen echten Liquiditätshebel.
KfW-Antrag begleitet und mit der Hausbank vorbereitet
Wir liefern die vollständigen Unterlagen für den KfW-270-Antrag und vermitteln auf Wunsch PV-erfahrene Hausbanken – für Photovoltaik-Investitionen ab 150 kWp.
Weiterführend: KfW 270 im Detail & Rechner · Finanzierungsformen im Vergleich · Photovoltaik als Investment · Beratung anfragen
Häufige Fragen (FAQ)
Welche KfW-Förderung gibt es für Photovoltaik?
Für gewerbliche Photovoltaik gibt es im Kern einen einzigen aktiven KfW-Kredit: das Programm 270 „Erneuerbare Energien – Standard“. Es finanziert bis zu 100 % der förderfähigen Investitionskosten einer Anlage zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien – einschließlich Module, Wechselrichter, Montage, Netzanschluss, Planung und gekoppelter Batteriespeicher. Die früher zusätzlich verfügbaren Premium-Programme mit den Nummern 271/272 und 281/282 wurden zum 31. Dezember 2022 eingestellt und zielten ohnehin auf große Wärmeprojekte, nicht auf Photovoltaik. Wer heute von KfW-Förderung für PV spricht, meint deshalb praktisch immer den Kredit 270. Er ist kein Zuschuss, sondern ein zinsverbilligtes Förderdarlehen, das über die Hausbank beantragt wird.
Wie beantrage ich KfW 270?
Der Antrag für KfW 270 läuft nicht direkt bei der KfW, sondern immer über Ihre Hausbank – das sogenannte Hausbankenverfahren. Zuerst prüfen Sie die Wirtschaftlichkeit und sichern das Projekt über einen Reservierungsvertrag ohne verbindliche Bestellung. Dann führen Sie das Hausbankgespräch, in dem Bonität, Eigenkapital und Sicherheiten besprochen werden. Die Bank stellt anschließend den Antrag mit Investitionsplanung, Wirtschaftlichkeitsrechnung und technischen Unterlagen bei der KfW. Entscheidend ist: Der Antrag muss vor Vorhabensbeginn gestellt und zugesagt sein – eine verbindliche Bestellung der Anlage vorher beendet den Förderanspruch. Erst nach der KfW-Zusage darf die Anlage bestellt und gebaut werden. SunShine liefert die vollständigen Antragsunterlagen und vermittelt auf Wunsch PV-erfahrene Banken.
Kann ich KfW mit dem IAB kombinieren?
Ja, die KfW-Förderung und der Investitionsabzugsbetrag (IAB) nach § 7g EStG lassen sich uneingeschränkt kombinieren. Es gibt kein Doppelförderverbot zwischen der Finanzierung über KfW 270 und den steuerlichen Abschreibungsinstrumenten – sie wirken unabhängig voneinander. Mit dem IAB können Sie bis zu 50 % der geplanten Anschaffungskosten bereits vor der Investition gewinnmindernd abziehen, innerhalb der gesetzlichen Obergrenze von 200.000 Euro je Betrieb. Zusätzlich lässt sich die Sonderabschreibung von bis zu 40 % nutzen. Das Ergebnis ist ein Liquiditätshebel: Die KfW streckt die Investition zinsgünstig über die Laufzeit, während IAB und Sonder-AfA die Steuerlast gerade in den ersten Jahren deutlich senken. Die konkrete Ausgestaltung sollten Sie mit Ihrem Steuerberater abstimmen.
Fördert die KfW auch Batteriespeicher?
Ja. Über den Kredit 270 sind stationäre Batteriespeicher förderfähig, sofern sie an eine Anlage zur Erzeugung erneuerbarer Energie gekoppelt sind – also gemeinsam mit oder ergänzend zu einer Photovoltaik-Anlage betrieben werden. Der Speicher wird dabei wie die übrigen Investitionskosten behandelt und kann bis zu 100 % über das Förderdarlehen finanziert werden. Ein separates KfW-Speicherprogramm für gewerbliche Investoren gibt es aktuell nicht; die Speicherförderung ist in das Standardprogramm 270 integriert. Steuerlich ist der Speicher besonders interessant, weil für Batteriespeicher die degressive Abschreibung mit einem höheren Satz als für die PV-Anlage selbst genutzt werden kann. Balkonkraftwerke und reine Inselanlagen ohne Netzeinspeisung sind hingegen von der Förderung ausgeschlossen.
Wie hoch ist der maximale KfW-Kredit für eine PV-Anlage?
Der Kredit 270 finanziert bis zu 100 % der förderfähigen Nettoinvestitionskosten und ist auf maximal 150 Mio. Euro pro Vorhaben begrenzt. Für gewerbliche Photovoltaik-Projekte im Bereich von 150 kWp bis in den einstelligen Megawatt-Bereich ist die Obergrenze damit praktisch nie ein limitierender Faktor. Nicht zu den förderfähigen Kosten zählen bei umsatzsteuerlicher Regelbesteuerung die Vorsteuer sowie Eigenleistungen. Wie viel die Hausbank tatsächlich finanziert, hängt zusätzlich von Bonität und Besicherung ab – in der Praxis verlangen viele Banken einen Eigenkapitalanteil als Sicherheit, auch wenn die KfW selbst eine Vollfinanzierung zulässt. Laufzeit, tilgungsfreie Anlaufjahre und Zinsbindung lassen sich flexibel gestalten, die Mindestlaufzeit beträgt zwei Jahre.
Kann ich KfW 270 ohne Hausbank beantragen?
Nein. Die KfW ist eine Förderbank und vergibt ihre Kredite grundsätzlich nicht direkt an Investoren, sondern ausschließlich über das Hausbankenverfahren. Sie schließen den Darlehensvertrag mit Ihrer eigenen Bank oder Sparkasse ab, die den Antrag bei der KfW einreicht und die zinsverbilligten Mittel an Sie durchleitet. Die Hausbank trägt dabei gegenüber der KfW das Ausfallrisiko und bestimmt über ihre Bonitäts- und Besicherungsprüfung die Preisklasse und damit den Zinssatz. Auch Direktbanken kommen als Hausbank infrage, sofern sie am Programm teilnehmen. Praktisch bedeutet das: Der Erfolg Ihres Antrags hängt stark davon ab, wie Ihre Bank das Vorhaben bewertet. Lehnt eine Bank ab, kann eine zweite Bank denselben Antrag durchaus anders beurteilen.
Was passiert, wenn ich die Anlage vor der KfW-Zusage bestelle?
Dann verlieren Sie den Förderanspruch. Die verbindliche Bestellung der Anlage gilt förderrechtlich als Vorhabensbeginn, und die KfW fördert grundsätzlich nur Vorhaben, deren Antrag vor Beginn gestellt und zugesagt wurde. Ein nachträglicher Antrag für ein bereits begonnenes Projekt ist ausgeschlossen. Genau deshalb wird das Projekt vor dem Antrag über einen Reservierungsvertrag ohne Lieferverpflichtung gesichert und nicht verbindlich bestellt – eine reine Reservierung gilt nicht als Vorhabensbeginn und ist damit unschädlich. Erst nachdem die KfW-Zusage vorliegt und die Konditionen fixiert sind, wird die Anlage rechtsverbindlich bestellt und gebaut. Wer diesen Ablauf einhält, sichert sich den vollen Zinsvorteil des Förderprogramms.
Sind Sondertilgungen bei KfW 270 möglich?
Bei vielen KfW-Programmvarianten sind Sondertilgungen möglich, teils ohne Vorfälligkeitsentschädigung – die genauen Bedingungen hängen jedoch von der gewählten Laufzeit- und Zinsbindungsvariante ab. Bei einer langen Zinsbindung kann eine vorzeitige Rückzahlung mit einer Entschädigung verbunden sein, bei kürzerer Bindung ist sie in der Regel flexibler. Da sich die konkreten Konditionen ändern und je nach Programmausgestaltung unterschiedlich sind, sollten Sie die Sondertilgungsregeln vor Vertragsabschluss ausdrücklich mit Ihrer Hausbank klären und im Darlehensvertrag festhalten lassen. Wichtig ist das vor allem, wenn Sie planen, die Anlage später zu veräußern oder die Finanzierung umzuschulden – dann bestimmen die Sondertilgungsbedingungen, wie flexibel Sie bleiben.
Gibt es die KfW-Programme 271 und 272 noch?
Nein. Die Programme mit den Nummern 271/272 sowie 281/282 – die „Erneuerbare Energien – Premium“-Kredite – wurden zum 31. Dezember 2022 eingestellt. Anträge konnten letztmalig bis zu diesem Stichtag eingereicht werden. Diese Programme förderten überwiegend große Wärmeprojekte wie Wärmenetze, tiefe Geothermie und große Wärmespeicher und waren nie das eigentliche Photovoltaik-Programm der KfW. Für Investitionen in PV-Anlagen zur Stromerzeugung war und ist der Kredit 270 „Erneuerbare Energien – Standard“ maßgeblich – dieses Programm ist weiterhin aktiv. Wenn Sie also in älteren Ratgebern oder Angeboten noch von KfW 271 oder 272 für Photovoltaik lesen, ist diese Information nicht mehr aktuell. Verlassen Sie sich für Neuvorhaben ausschließlich auf das aktive Programm 270.
KfW 270 – Erneuerbare Energien Standard;
KfW Programmübersicht Energie & Umwelt;
§ 7g EStG (IAB & Sonder-AfA);
Energy Management GmbH – Betriebsführung;
SunShine Research – Finanzierungs- und Renditemodelle.
Über den Autor: Markus Schebitz ist Geschäftsführer der SunShine Sales GmbH, die seit über 23 Jahren gewerbliche Photovoltaik realisiert – über 190 Anlagen mit rund 95 MWp installierter Leistung für mehr als 650 Investoren. Mehr erfahren
