Solarpaket II 2026: Was geplant ist – und was für Investoren schon heute gilt

Solarpaket II 2026: Was geplant ist – und was für Investoren schon heute gilt

PHOTOVOLTAIK DIREKTINVESTMENT

💡Zusammenfassung (TL;DR)

Solarpaket II ist 2026 angekündigt, aber nicht verabschiedet. Faktencheck zum echten Stand, zu den geplanten Änderungen – und zu den EEG-Regeln, die für PV-Investoren schon heute gelten.

Solarpaket II ist 2026 angekündigt, aber nicht verabschiedet. Faktencheck zum echten Stand, zu den geplanten Änderungen – und zu den EEG-Regeln, die für PV-Investoren schon heute gelten.

Energiepolitik · EEG & Förderung

Im Netz kursiert, das Solarpaket II trete zum 1. Juli 2026 in Kraft. Das ist falsch: Stand 2026 ist das Paket angekündigt, aber nicht verabschiedet – es gibt weder ein Gesetz noch ein Inkrafttretens-Datum. Wir trennen Fakt von Ankündigung und zeigen, welche Regeln für gewerbliche PV-Investoren schon heute gelten.

Definition: Das Solarpaket II ist ein angekündigtes, bislang aber nicht verabschiedetes Gesetzespaket der Bundesregierung. Es soll – als Fortsetzung des 2024 in Kraft getretenen Solarpakets I – Bürokratie beim Netzanschluss abbauen, Energy Sharing ermöglichen, Speicher besser integrieren und die Direktvermarktung schrittweise ausweiten. Stand Juni 2026 existiert dazu weder ein beschlossenes Gesetz noch ein konkretes Datum für das Inkrafttreten.

Der ehrliche Stand: Ist das Solarpaket II schon da?

Die kurze, ehrliche Antwort lautet: nein. Ein Gesetz mit dem Namen „Solarpaket II“ ist im Juni 2026 weder verabschiedet noch in Kraft. Es ist ein politisch angekündigtes Vorhaben – nicht mehr und nicht weniger. In den einschlägigen Gesetzgebungs-Fahrplänen für 2026 taucht ein in Kraft getretenes Solarpaket II schlicht nicht auf.

Der Hintergrund: Bereits die vorherige Bundesregierung hatte nach dem Solarpaket I einen zweiten Teil in Aussicht gestellt. Mit dem Bruch der Ampel-Koalition im November 2024 und der Neuwahl 2025 geriet das Vorhaben ins Stocken. Die neue Bundesregierung hat erklärt, die Idee weiterführen zu wollen – ein konkreter Gesetzentwurf mit Datum liegt jedoch nicht vor. Fachportale formulieren es unmissverständlich: Nach derzeitigem Stand ist mit einer baldigen Veröffentlichung des Solarpakets II nicht zu rechnen.

Für Investoren ist diese Nüchternheit wichtiger als jede Schlagzeile. Wer eine Photovoltaik-Investition auf vermeintliche „Erleichterungen ab Juli 2026“ stützt, kalkuliert mit einer Regel, die es nicht gibt. Die belastbare Grundlage für jede Entscheidung ist das heute geltende Recht – und das ist klar, stabil und für gewerbliche Anlagen durchaus attraktiv.

Solarpaket II und Energiepolitik 2026 – Bundestag in Berlin mit Photovoltaikanlagen
Solarpaket II ist 2026 ein angekündigtes Vorhaben – ein verabschiedetes Gesetz mit Inkrafttretens-Datum gibt es nicht.

Faktencheck: zwei kursierende Behauptungen

Rund um das Solarpaket II halten sich zwei Aussagen hartnäckig, die einer Prüfung nicht standhalten. Wir stellen sie der belegbaren Realität gegenüber:

Behauptung Realität (belegt)
„Solarpaket II tritt zum 1. Juli 2026 in Kraft.“ Falsch. Es gibt kein verabschiedetes Gesetz und kein Inkrafttretens-Datum. Der 1. Juli 2026 ist tatsächlich ein EEG-Ausschreibungstermin der Bundesnetzagentur (Freifläche, 1. Segment, rund 2,13 GW Volumen, Höchstwert 5,90 ct/kWh) – nicht ein Solarpaket-II-Datum.
„Im 1. Halbjahr 2026 wurden rund 8 GW PV zugebaut (Fraunhofer ISE).“ Falsch. Die Bundesnetzagentur (Marktstammdatenregister) weist Januar 2026 mit 1.012 MW und Februar 2026 mit 809 MW aus – zusammen rund 1,8 GW. Der gesamte Jahreszubau lag 2024 bei 16,2 GW und 2025 bei 16,4 GW. Ein H1-Wert von 8 GW ist weder belegt noch plausibel.

Quellen: Bundesnetzagentur (Marktstammdatenregister, Ausschreibungsergebnisse), Bundesgesetzblatt. Unterjährige Zubau-Zahlen stammen von der Bundesnetzagentur, nicht von Fraunhofer ISE.

Was das Solarpaket I (2024) bereits geändert hat

Während das Solarpaket II noch Zukunftsmusik ist, ist sein Vorgänger längst geltendes Recht. Das Solarpaket I wurde am 26. April 2024 von Bundestag und Bundesrat beschlossen, am 15. Mai 2024 im Bundesgesetzblatt verkündet und trat am 16. Mai 2024 in Kraft. Es brachte mehrere Erleichterungen, die heute jeden gewerblichen PV-Investor betreffen:

Höhere Vergütung für Aufdach-Gewerbeanlagen. Für Anlagenteile oberhalb von 40 kWp wurde der anzulegende Wert um 1,5 ct/kWh angehoben (Gewerbe-/Aufdachsegment). Dieser Aufschlag stand zunächst unter EU-beihilferechtlichem Genehmigungsvorbehalt, bevor er angewendet werden konnte.

Vereinfachtes Repowering. Defekte oder veraltete Module dürfen ausgetauscht werden, ohne dass ein technischer Defekt einzeln nachgewiesen werden muss – das erleichtert die Modernisierung bestehender Anlagen.

Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung. Als unbürokratischere Alternative zum klassischen Mieterstrom wurde ein Modell eingeführt, mit dem Solarstrom direkt im Gebäude an mehrere Parteien geliefert werden kann – ohne den vollen Lieferanten-Pflichtenkatalog.

Weniger Bürokratie. Hinzu kamen Vereinfachungen bei Anmeldung, Zählerkonzepten und Netzanschluss sowie Verbesserungen für Freiflächen- und Agri-Photovoltaik. Das Solarpaket I ist damit die Basis, auf der ein etwaiges Solarpaket II erst aufsetzen würde.

Was 2026 wirklich gilt: Vergütung & Solarspitzengesetz

Entscheidend für jede Investitionsrechnung ist nicht das angekündigte Paket, sondern das aktuell geltende EEG-Recht. Zwei Bereiche sind 2026 besonders wichtig: die anzulegenden Werte (Vergütungsbasis) und das bereits in Kraft befindliche Solarspitzengesetz.

Die anzulegenden Werte bilden die Grundlage für feste Einspeisevergütung (bis 100 kWp) und Marktprämie (Direktvermarktung, Pflicht ab 100 kWp). Sie sind nach Anlagengröße und Einspeiseart gestaffelt:

Anlagengröße Volleinspeisung Überschuss-/Teileinspeisung
bis 100 kW 10,75 ct/kWh rund 5–6 ct/kWh
(Direktvermarktung über 100 kWp)
bis 400 kW 8,94 ct/kWh
bis 1.000 kW 7,70 ct/kWh
über 1.000 kW (1 MWp) Vergütung nur per Ausschreibung – Höchstwert 2026: 10,00 ct/kWh; Zuschläge im Februar 2026 im Schnitt 9,56 ct/kWh

Anzulegende Werte für Inbetriebnahme ab 1. Februar 2026 (Bundesnetzagentur). Bei Direktvermarktung ergibt sich der Erlös aus Marktprämie (anzulegender Wert minus Monatsmarktwert Solar) plus Verkaufserlös an der Börse.

Zwei Mechanismen sollten Investoren kennen:

Halbjährliche Degression. Die anzulegenden Werte sinken etwa halbjährlich um rund 1 %. Die nächste reguläre Absenkung ist zum 1. August 2026 vorgesehen. Wichtig: Der Zeitpunkt der Inbetriebnahme fixiert den Satz für 20 Jahre – wer früher ans Netz geht, sichert sich den höheren Wert.

Solarspitzengesetz (seit 25. Februar 2025 in Kraft). Für Neuanlagen entfällt die Förderung in Stunden mit negativen Börsenstrompreisen. Die frühere Pufferregel wurde gestrichen; die Vergütung kann bereits ab kurzen negativen Phasen aussetzen, und die Schwelle wurde von 400 kWp auf 2 kWp gesenkt. Bestandsanlagen genießen Bestandsschutz. Für die Wirtschaftlichkeit neuer Projekte gilt deshalb: Eigenverbrauch und Speicher gewinnen an Bedeutung, weil sie unabhängig von negativen Preisphasen Wert schaffen.

Für Investoren entscheidend: Die Regeln, die Ihre Rendite 2026 bestimmen, stehen bereits fest – anzulegende Werte, Direktvermarktung ab 100 kWp, Degression zum 1. August und das Solarspitzengesetz. Auf ein noch nicht beschlossenes Solarpaket II zu warten, verschiebt nur den Investitionsstart und kostet höhere, früh gesicherte Vergütungssätze.

Was das Solarpaket II bringen soll (geplant)

Auch wenn es noch kein Gesetz ist: Die politische Stoßrichtung des Solarpakets II ist bekannt. Die folgenden Punkte werden als Inhalte diskutiert – alle als Absicht, nicht als beschlossenes Recht zu verstehen:

Bürokratieabbau beim Netzanschluss. Schnellere, stärker digitalisierte Verfahren für den Anschluss neuer Anlagen – ein zentrales Anliegen angesichts der langen Wartezeiten.

Energy Sharing. Die gemeinschaftliche Nutzung von vor Ort erzeugtem Solarstrom soll erleichtert werden, etwa in Quartieren und Bürgerenergie-Projekten.

Bessere Speicher-Integration. Klarere Regeln für die Mehrfachnutzung (Multi-Use) von Batteriespeichern, damit Speicher wirtschaftlich flexibler eingesetzt werden können.

Erleichterungen für Balkonkraftwerke und Digitalisierung. Weiterer Abbau von Hürden bei Steckersolar-Geräten sowie ein zügiger Smart-Meter-Rollout.

Schrittweise Ausweitung der Direktvermarktung. Eine stärker marktorientierte Vermarktung von Solarstrom – Details und Schwellen sind offen.

Solarpaket II 2026 – was für PV-Investoren geplant ist, Symbolbild Solar und Energierecht
Die Inhalte des Solarpakets II sind politisch skizziert, aber nicht beschlossen – bis zu einem Gesetzentwurf mit Datum bleibt es bei Ankündigungen.

Was das für PV-Direktinvestoren bedeutet

Für wen ein Photovoltaik-Direktinvestment in Frage kommt, lässt sich die Lage in drei klaren Punkten zusammenfassen:

1. Auf geltendes Recht kalkulieren, nicht auf Ankündigungen. Die Vergütungssystematik 2026 ist bekannt und planbar. Eine seriöse Investitionsrechnung stützt sich auf die heutigen anzulegenden Werte, die Direktvermarktungspflicht ab 100 kWp und das Solarspitzengesetz – nicht auf vermutete künftige Erleichterungen.

2. Eigenverbrauch und Speicher werden wertvoller. Weil bei negativen Strompreisen keine Förderung fließt, gewinnen Konzepte mit hohem Eigenverbrauch und Batteriespeicher an Bedeutung. Sie machen Erträge unabhängiger von Preisextremen – und genau solche Punkte will das Solarpaket II künftig zusätzlich erleichtern.

3. Timing schlägt Spekulation. Mit der Degression zum 1. August 2026 sinken die Sätze erneut. Wer ein realisierungsreifes Projekt hat, sichert sich mit einer frühen Inbetriebnahme den höheren Vergütungssatz für 20 Jahre. Das Warten auf ein unbestimmtes Solarpaket II bringt keinen kalkulierbaren Vorteil, kostet aber potenziell Förderhöhe.

Konkret heißt das: Schlüsselfertige Gewerbedachanlagen ab 150 kWp verbinden planbare Erträge mit den Steuervorteilen aus Investitionsabzugsbetrag (IAB) und Sonderabschreibung. Wer in solche Projekte investiert, profitiert von der heutigen, stabilen Rechtslage – und steht bereit, falls das Solarpaket II zusätzliche Erleichterungen bringt.

Fazit

Das Solarpaket II ist 2026 eine politische Ankündigung, kein geltendes Gesetz – und es tritt nicht zum 1. Juli 2026 in Kraft. Wer investieren will, hat trotzdem eine klare Grundlage: das Solarpaket I (seit 2024 in Kraft), die anzulegenden Werte 2026, die Direktvermarktung ab 100 kWp und das Solarspitzengesetz. Diese Regeln sind planbar und für gewerbliche Anlagen attraktiv. Auf das Solarpaket II zu warten, ist keine Strategie – eine frühe, sauber kalkulierte Inbetriebnahme schon.

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Weiterführend: Solaranlage kaufen · Direktvermarktung ab 100 kWp · Aktuelle EEG-Sätze · Steuervorteile (IAB & Sonder-AfA) · Solarpark-Investment

Häufige Fragen zum Solarpaket II 2026

Ist das Solarpaket II schon in Kraft?

Nein. Stand Juni 2026 ist das Solarpaket II ein angekündigtes, aber nicht verabschiedetes Vorhaben. Es gibt weder ein beschlossenes Gesetz noch ein konkretes Datum für das Inkrafttreten. Geltendes Recht ist das Solarpaket I, das am 16. Mai 2024 in Kraft getreten ist.

Tritt das Solarpaket II zum 1. Juli 2026 in Kraft?

Nein, das ist eine Verwechslung. Zum 1. Juli 2026 läuft ein regulärer EEG-Ausschreibungstermin der Bundesnetzagentur für Freiflächen-Solaranlagen (1. Segment, rund 2,13 GW Volumen, Höchstwert 5,90 ct/kWh). Mit dem Solarpaket II hat dieses Datum nichts zu tun.

Was soll das Solarpaket II ändern?

Diskutiert werden Bürokratieabbau beim Netzanschluss, die Ermöglichung von Energy Sharing, eine bessere Integration von Batteriespeichern, Erleichterungen für Balkonkraftwerke, mehr Digitalisierung und eine schrittweise Ausweitung der Direktvermarktung. All das ist bislang Absicht, nicht beschlossenes Recht.

Was hat das Solarpaket I gebracht?

Das Solarpaket I gilt seit dem 16. Mai 2024. Es brachte unter anderem einen Aufschlag von 1,5 ct/kWh für Aufdach-Gewerbeanlagen (Anlagenteile über 40 kWp), vereinfachtes Repowering, die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung als unbürokratische Mieterstrom-Alternative sowie diverse Vereinfachungen bei Anmeldung und Netzanschluss.

Was gilt 2026 bei negativen Strompreisen?

Für Neuanlagen entfällt nach dem Solarspitzengesetz (seit 25. Februar 2025 in Kraft) die EEG-Förderung in Stunden mit negativen Börsenpreisen. Die frühere Pufferregel wurde gestrichen und die Schwelle von 400 kWp auf 2 kWp gesenkt. Bestandsanlagen haben Bestandsschutz. Eigenverbrauch und Speicher gewinnen dadurch an Bedeutung.

Ab welcher Größe ist Direktvermarktung Pflicht?

Ab 100 kWp installierter Leistung. Alle neuen Anlagen ab dieser Größe müssen am Marktprämienmodell (Direktvermarktung) teilnehmen – das betrifft praktisch alle gewerblichen Dachanlagen von Direktinvestoren. Eine im Vorfeld diskutierte Absenkung auf 25 kWp wurde 2026 nicht umgesetzt.

Wie hoch ist die Vergütung 2026?

Für Inbetriebnahme ab 1. Februar 2026 gelten bei Volleinspeisung rund 10,75 ct/kWh (bis 100 kW), 8,94 ct/kWh (bis 400 kW) und 7,70 ct/kWh (bis 1.000 kW). Bei Überschusseinspeisung in der Direktvermarktung liegt der anzulegende Wert niedriger (rund 5–6 ct/kWh). Anlagen über 1 MWp werden über Ausschreibungen vergütet (Höchstwert 2026: 10,00 ct/kWh).

Wann sinkt die Vergütung als Nächstes?

Die anzulegenden Werte sinken etwa halbjährlich um rund 1 %. Die nächste reguläre Absenkung ist zum 1. August 2026 vorgesehen. Der Zeitpunkt der Inbetriebnahme fixiert den Vergütungssatz für 20 Jahre – eine frühe Inbetriebnahme sichert den höheren Satz.

Wie viel Photovoltaik wurde 2024 und 2025 zugebaut?

Laut Bundesnetzagentur lag der PV-Zubau 2024 bei rund 16,2 GW (Rekord) und 2025 bei rund 16,4 GW. Die kumulierte installierte Leistung erreichte Ende 2025 rund 117 GW. Für das 215-GW-Ziel bis 2030 wären künftig etwa 19,6 GW pro Jahr nötig.

Sollte ich mit meinem Investment auf das Solarpaket II warten?

Aus wirtschaftlicher Sicht spricht wenig dafür. Das Solarpaket II hat kein Datum und keinen beschlossenen Inhalt – es ist nicht kalkulierbar. Die heutige Rechtslage ist klar, und mit der Degression zum 1. August 2026 sinken die Sätze weiter. Eine frühe, sauber gerechnete Inbetriebnahme sichert höhere Vergütung; das Warten kostet potenziell Förderhöhe.

Was bedeutet das Solarpaket II für mein Direktinvestment?

Kurzfristig nichts, da es nicht in Kraft ist. Sollte es kommen, dürften vor allem Netzanschluss, Speicher und Energy Sharing einfacher werden – also Punkte, die ein gut geplantes Projekt ohnehin berücksichtigt. Ein heute auf Basis der geltenden Regeln gerechnetes Direktinvestment ist robust und profitiert zusätzlich, falls künftige Erleichterungen greifen.

Über den Autor: Markus Schebitz ist Geschäftsführer der SunShine Sales GmbH und seit über 23 Jahren in der gewerblichen Photovoltaik tätig – verantwortlich für die Realisierung von über 200 Solaranlagen. Mehr erfahren

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