PV-Dach-Ausschreibung Oktober 2026: 296 MW und 10 Cent
PHOTOVOLTAIK DIREKTINVESTMENT
Die Bundesnetzagentur schreibt zum 1. Oktober 2026 insgesamt 296.269 kW für große PV-Dachanlagen aus. Was Höchstwert, Kapazitätsentgelte und Mindestgebot für Investoren bedeuten.
Die Bundesnetzagentur schreibt zum 1. Oktober 2026 insgesamt 296.269 kW für große PV-Dachanlagen aus. Was Höchstwert, Kapazitätsentgelte und Mindestgebot für Investoren bedeuten.
PV-Dach-Ausschreibung Oktober 2026: 296 MW, 10-Cent-Höchstwert und keine Kapazitätsentgelte – was gewerbliche PV-Investoren jetzt vorbereiten sollten

Die Bundesnetzagentur hat am 26.08.2026 die nächste Ausschreibungsrunde für Solaranlagen im zweiten Segment veröffentlicht: Gebotstermin ist der 1. Oktober 2026, ausgeschrieben werden 296.269 kW, der zulässige Höchstwert liegt bei 10,00 ct/kWh. Vergeben wird nach dem Gebotspreisverfahren „pay as bid”. Für Teilnehmer dieser Runde erhebt die Bundesnetzagentur nach eigener Aussage noch keine Netzentgelte mit Finanzierungsfunktion beziehungsweise Kapazitätsentgelte im Sinne der Orientierungspunkte vom 17.02.2026 – eine für gewerbliche Dachanlagen-Investoren wirtschaftlich relevante, aber ausdrücklich vorläufige Aussage.
Quelle: Bundesnetzagentur, Veröffentlichung vom 26.08.2026 zur Ausschreibung Solaranlagen zweites Segment, Gebotstermin 1. Oktober 2026:
bundesnetzagentur.de – Ausschreibung Oktober 2026.
Ergänzend das Ergebnis der vorangegangenen Runde vom 16.07.2026:
Pressemitteilung Zuschläge Juli 2026.
Was wurde veröffentlicht?
Mit der Veröffentlichung vom 26.08.2026 eröffnet die Bundesnetzagentur formal die nächste Ausschreibungsrunde für Solaranlagen im zweiten Segment – das sind vor allem größere Dach- und Fassadenanlagen sowie Anlagen auf sonstigen baulichen Anlagen, die nicht über die anzulegenden Werte des EEG, sondern über ein wettbewerbliches Verfahren vergütet werden. Der Gebotstermin ist auf den 1. Oktober 2026 festgelegt. Entscheidend für Bieter: Gebote müssen fristgerecht bei der Bundesnetzagentur in Bonn eingehen. Eine Frist „mit Toleranz” gibt es bei diesem Verfahren praktisch nicht – wer zu spät einreicht, fällt aus der Runde, unabhängig davon, wie werthaltig das Projekt ist.
Für gewerbliche Betreiber und Investoren, die große zusammenhängende Dachflächen ab rund 1.500 m² erschließen wollen – etwa auf Industrie- und Produktionshallen, Logistikzentren, Tennis- und Eishockeyhallen, Karthallen oder den Dächern landwirtschaftlicher Großbetriebe – ist dieser Termin der zentrale Fixpunkt für die kommenden Wochen. Alles, was an Planung, Unterlagen und Netzanschlussfragen noch offen ist, muss bis dahin abgeschlossen sein.

Was bedeuten 296.269 kW und 10,00 ct/kWh konkret?
Das Ausschreibungsvolumen von 296.269 kW ist die Menge, die in dieser Runde bezuschlagt werden kann – nicht die Menge, die eingereicht werden muss. Wie die Juni-Runde gezeigt hat, kann das eingereichte Gebotsvolumen deutlich über oder unter dem ausgeschriebenen Volumen liegen; das beeinflusst maßgeblich, wie knapp der Wettbewerb um die Zuschläge wird.
Der Höchstwert von 10,00 ct/kWh ist die Obergrenze, zu der überhaupt geboten werden darf – kein garantierter Vergütungssatz und keine Aussage darüber, zu welchem Preis in dieser Runde tatsächlich zugeschlagen wird. Da das Verfahren nach dem Prinzip „pay as bid” funktioniert, entscheidet am Ende jeder einzelne Bieter selbst, mit welchem Gebotswert er ins Rennen geht. Wichtig für die Einordnung: Aus den verfügbaren BNetzA-Daten lässt sich keine individuelle Rendite oder ein Projekt-Einzelpreis ableiten. Wer mit konkreten Zahlen plant, sollte sich ausschließlich auf die eigene, projektspezifische Wirtschaftlichkeitsrechnung stützen – nicht auf den Höchstwert als vermeintliche Zielgröße.
Was bedeutet das Gebotspreisverfahren „pay as bid”?
Beim Verfahren „pay as bid” erhält jeder bezuschlagte Bieter genau den Wert, den er selbst geboten hat – im Unterschied zu einem einheitlichen Marktzuschlagswert für alle Gewinner. Praktisch bedeutet das: Wer deutlich unter dem Höchstwert von 10,00 ct/kWh bietet, erhöht seine Zuschlagswahrscheinlichkeit, senkt aber gleichzeitig die eigene Vergütung pro Kilowattstunde. Wer nah am Höchstwert bietet, sichert sich eine höhere Vergütung, geht aber ein größeres Risiko ein, bei starker Nachfrage leer auszugehen.
Diese Kalkulation ist reine Projekt- und Portfolioarbeit: Netzanschlusskosten, Bauzeit, Zinsumfeld, Eigenkapitalquote und die individuelle Ertragsprognose der Dachfläche bestimmen, welcher Gebotswert für ein konkretes Projekt tragfähig ist. Ein pauschal „richtiger” Gebotswert existiert nicht – und genau deshalb lohnt sich eine belastbare, unabhängige Projektprüfung vor der Einreichung, nicht danach.
Keine Kapazitätsentgelte in dieser Runde – aber kein Freibrief für alle Zukunft
Ein für viele Investoren besonders relevanter Punkt der Veröffentlichung: Die Bundesnetzagentur stellt klar, dass von Teilnehmern dieser Ausschreibungsrunde noch keine Netzentgelte mit Finanzierungsfunktion beziehungsweise Kapazitätsentgelte im Sinne der Orientierungspunkte vom 17.02.2026 erhoben werden. Weitere offene Fragen dazu sollen erst im laufenden AgNes-Festlegungsprozess entschieden werden.
Das ist eine gute Nachricht für die Wirtschaftlichkeitsrechnung von Projekten, die jetzt zum Gebotstermin 1. Oktober 2026 eingereicht werden – aber ausdrücklich keine dauerhafte Zusage. Die Formulierung „noch keine” markiert den aktuellen Verfahrensstand dieser konkreten Runde, nicht eine grundsätzliche Entscheidung für alle künftigen Ausschreibungen. Investoren, die mehrjährige Projektpipelines planen, sollten die weitere Entwicklung des AgNes-Prozesses aktiv beobachten, statt den heutigen Stand als feste Kalkulationsgrundlage für Projekte einzupreisen, die erst in späteren Runden eingereicht werden. Eine ausführliche Einordnung der Hintergründe zum AgNes-Prozess und möglicher künftiger Einspeiseentgelte haben wir in unserem Beitrag AgNes 2026 und Einspeiseentgelt 2029 für gewerbliche PV-Investoren zusammengefasst.
EU-Genehmigung und Mindestgebotsmenge: Was zum 30.09.2026 entschieden wird
Ein zweiter Vorbehalt betrifft die beihilferechtliche Seite: Für mehrere Änderungen aus dem Solarpaket I liegt nach Angaben der Bundesnetzagentur bislang keine EU-beihilferechtliche Genehmigung vor. Sollte diese Genehmigung nicht spätestens am 30.09.2026 erteilt werden, bleibt es für diese Ausschreibungsrunde beim bereits veröffentlichten Volumen von 296.269 kW – und bei einer Mindestgebotsmenge von 1.001 kW statt der eigentlich vorgesehenen 751 kW.
Für die Praxis heißt das: Projekte, die auf eine Mindestgebotsmenge von 751 kW zugeschnitten waren, müssen bis zum Gebotstermin unter Umständen mit der höheren Schwelle von 1.001 kW kalkulieren. Wichtig zur Einordnung, weil hier häufig Missverständnisse entstehen: Diese Mindestgebotsmenge ist ein regulatorischer Parameter der Ausschreibungsrunde selbst – keine allgemeine Mindestgröße, die SunShine für Investment- oder Pachtprojekte auf gewerblichen Dächern voraussetzt. Wer eine kleinere Anlage plant, ist deshalb nicht automatisch von einer Beteiligung an PV-Investments ausgeschlossen; er benötigt lediglich eine andere Vermarktungs- oder Förderlogik als das Ausschreibungssegment. Bis zur endgültigen Klärung Ende September empfiehlt sich, Projektunterlagen so vorzubereiten, dass sie sowohl bei 751 kW als auch bei 1.001 kW Mindestgebotsmenge einreichfähig bleiben.

Lehren aus der Juni-Runde: Was das Ergebnis vom 16.07.2026 zeigt
Ein Blick auf die vorangegangene Runde liefert wichtige Anhaltspunkte für die Erwartungshaltung im Oktober. In der Juni-Ausschreibung waren ebenfalls 296 MW ausgeschrieben. Eingereicht wurden 125 Gebote mit einem Gesamtvolumen von 238 MW, davon wurden 17 Gebote ausgeschlossen. Bezuschlagt wurden am Ende 108 Gebote mit 208,572 MW. Die Zuschlagswerte lagen zwischen 8,40 und 10,00 ct/kWh, der mengengewichtete Durchschnitt betrug 9,72 ct/kWh. Die Runde war damit unterzeichnet – es wurde also weniger Volumen eingereicht und bezuschlagt, als ausgeschrieben war.
Für die Oktober-Runde lässt sich daraus keine Garantie ableiten, aber zwei belastbare Beobachtungen: Erstens bewegten sich die tatsächlichen Zuschlagswerte im Juni überwiegend im oberen Bereich nahe dem Höchstwert, was für ein Marktumfeld spricht, in dem Projekte mit realistischer Kostenstruktur gute Zuschlagschancen hatten. Zweitens hat auch in einer unterzeichneten Runde rund ein Achtel der eingereichten Gebote den formalen Ausschluss riskiert – ein klares Signal, dass handwerkliche Fehler bei der Einreichung häufiger über Erfolg oder Misserfolg entscheiden als der eigentliche Gebotswert. Die vollständige Auswertung der Juli-Ergebnisse und ihrer Bedeutung für gewerbliche Dachanlagen-Investoren haben wir in unserem Beitrag Bundesnetzagentur Juli 2026: Zuschläge für PV-Dachanlagen im Detail aufbereitet.
Konkrete Vorbereitungsschritte bis zum Gebotstermin am 1. Oktober 2026
Bis zum Gebotstermin bleibt ein enges, aber planbares Zeitfenster. Wer eine Teilnahme an dieser Runde ernsthaft prüft, sollte folgende Punkte jetzt abarbeiten:
- Projektstatus verifizieren: Netzanschlussanfrage, Netzanschlusszusage und Baurecht müssen so weit vorliegen oder terminiert sein, dass eine fristgerechte Umsetzung nach Zuschlag realistisch ist.
- Flächen- und Dachstatik-Nachweise vollständig zusammenstellen: Insbesondere bei großen zusammenhängenden Dachflächen auf Industrie- und Produktionshallen ist die statische Eignung frühzeitig zu klären, nicht erst nach Zuschlag.
- Mindestgebotsmenge doppelt absichern: Projektgröße so kalkulieren, dass sie sowohl bei 751 kW als auch bei der möglichen 1.001-kW-Schwelle einreichfähig bleibt, bis die EU-Genehmigung bis zum 30.09.2026 final geklärt ist.
- Gebotswert-Szenarien durchrechnen: Mehrere Gebotswert-Szenarien zwischen dem Höchstwert von 10,00 ct/kWh und einem konservativeren Ansatz gegenrechnen, auf Basis der individuellen Netzanschluss- und Baukosten.
- Formale Anforderungen früh prüfen: Ausschlussquoten wie im Juni – 17 von 125 Geboten – entstehen überwiegend durch formale Mängel bei Fristen, Sicherheiten oder Unterlagen. Eine Vorabprüfung durch erfahrene Projektpartner reduziert dieses Risiko erheblich.
- Zeitpuffer für die Einreichung einplanen: Der Gebotstermin 1. Oktober 2026 verlangt den fristgerechten Eingang bei der Bundesnetzagentur in Bonn – nicht das Absendedatum. Letzte-Woche-Einreichungen sind das größte vermeidbare Risiko dieser Runde.
Entscheidungshilfe für Investoren und Dacheigentümer
Nicht jedes Projekt und nicht jede Zielgruppe passt gleichermaßen gut zur Oktober-Ausschreibung. Zur Orientierung:
Für Dacheigentümer mit großen zusammenhängenden Flächen – etwa auf Produktionshallen, Logistikzentren, Sport- und Eishallen oder Wirtschaftsgebäuden landwirtschaftlicher Großbetriebe – lohnt sich jetzt vor allem die Klärung, ob die Fläche über eine professionelle Projektpartnerschaft überhaupt ausschreibungsfähig gemacht werden kann: Statik, Netzanschluss und Zeitplan sind die kritischen Stellschrauben.
Für gewerbliche Investoren, die in bereits entwickelte oder in Entwicklung befindliche PV-Dachprojekte investieren wollen, ist die Oktober-Runde vor allem ein Signal für den weiteren Marktverlauf: Ein Höchstwert von 10,00 ct/kWh und ein Verfahren ohne Kapazitätsentgelte in dieser Runde sprechen für ein grundsätzlich investitionsfreundliches regulatorisches Umfeld – vorbehaltlich der noch offenen EU-Genehmigung und der langfristigen AgNes-Entscheidungen.
Für alle, die noch unsicher sind, ob ihr Projekt oder ihre Investitionssumme in dieses Verfahren passt: Eine unverbindliche Einschätzung durch erfahrene Projektentwickler ist deutlich sinnvoller als eine späte, unter Zeitdruck getroffene Entscheidung kurz vor dem 1. Oktober. Zur laufenden Einordnung aktueller EEG-Sätze und Marktdaten empfiehlt sich zusätzlich ein Blick in unseren Marktdaten-Überblick unter aktuelle EEG-Sätze und Marktdaten im Überblick.
Die SunShine-Lösung: Projektprüfung, Planung und Umsetzung aus einer Hand
Die SunShine Group begleitet gewerbliche PV-Direktinvestments auf großen Dachflächen von der ersten Standort- und Ausschreibungsprüfung bis zur laufenden Betriebsphase. Für Projekte, die für die Oktober-Ausschreibung oder für ein klassisches Direktinvestment infrage kommen, prüfen wir Netzanschlusssituation, Dachstatik, Genehmigungslage und Gebotswertszenarien gemeinsam mit Ihnen – bevor unter Zeitdruck entschieden werden muss.
Als etablierte Rahmenbedingungen für unsere Direktinvestment-Projekte auf großen gewerblichen Dachflächen gelten – vorbehaltlich individueller Prüfung und der jeweiligen Projektvoraussetzungen – Renditen von 6 bis 8 Prozent vor Steuer und bis zu 12 Prozent nach Steuer, eine EEG-Vergütung über 20 Jahre mit anschließender weiterer Erlös- und Pachtperspektive im 40-Jahre-Betrachtungsmodell sowie steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten über den Investitionsabzugsbetrag mit bis zu 50 Prozent, Sonderabschreibung mit bis zu 40 Prozent und degressive Abschreibung mit 15 Prozent. Jede dieser Möglichkeiten hängt von den individuellen Voraussetzungen des jeweiligen Projekts und Investors ab und wird vor Beteiligung konkret geprüft.
Mehr zu unserem Ansatz für gewerbliche PV-Direktinvestments, den zugrunde liegenden Projektkriterien und der Auswahl geeigneter Großdächer finden Sie unter Photovoltaik-Investment bei SunShine Group. Auch die weiteren Erlösmöglichkeiten nach Ende der EEG-Förderperiode über Direktvermarktung sind für die langfristige Betrachtung solcher Projekte relevant – Details dazu in unserem Beitrag Direktvermarktung 2026 für gewerbliche PV-Investoren.
Wenn Sie ein konkretes Dach oder ein bestehendes Projekt im Hinblick auf die Ausschreibung zum 1. Oktober 2026 prüfen lassen möchten, sprechen Sie uns frühzeitig an – die verbleibende Zeit bis zum Gebotstermin ist der entscheidende Faktor. Kontakt zu unserem Team unter sunshineenergy.de/kontakt.
Fazit
Die Ausschreibungsrunde zum 1. Oktober 2026 ist mit 296.269 kW Volumen und einem Höchstwert von 10,00 ct/kWh eine direkte Fortsetzung der bisherigen Systematik – ohne Kapazitätsentgelte in dieser Runde, aber mit zwei klar benannten Vorbehalten: der noch ausstehenden EU-beihilferechtlichen Genehmigung und der davon abhängigen Mindestgebotsmenge von 751 oder 1.001 kW. Die Ergebnisse der Juni-Runde zeigen, dass gut vorbereitete Projekte reelle Zuschlagschancen haben, formale Fehler aber ein reales und vermeidbares Risiko bleiben. Wer jetzt handelt – Unterlagen vervollständigt, Gebotswertszenarien durchrechnet und sich frühzeitig fachlich beraten lässt – geht mit deutlich besseren Karten in den Gebotstermin am 1. Oktober 2026.
Häufig gestellte Fragen zur PV-Dach-Ausschreibung Oktober 2026
Wann ist der Gebotstermin für die PV-Dach-Ausschreibung im Oktober 2026?
Der Gebotstermin ist der 1. Oktober 2026. Gebote müssen fristgerecht bei der Bundesnetzagentur in Bonn eingehen; das Absendedatum allein reicht nicht aus.
Wie hoch ist das Ausschreibungsvolumen in dieser Runde?
Ausgeschrieben werden 296.269 kW im zweiten Segment für Solaranlagen. Das ist die maximal bezuschlagbare Menge, nicht die Menge, die tatsächlich eingereicht wird.
Was bedeutet der Höchstwert von 10,00 ct/kWh?
Der Höchstwert ist die Obergrenze, bis zu der überhaupt geboten werden darf. Er ist kein garantierter Vergütungssatz und keine Aussage über die tatsächlichen Zuschlagswerte dieser Runde.
Was heißt „pay as bid” konkret für Bieter?
Jeder bezuschlagte Bieter erhält genau den von ihm gebotenen Wert, nicht einen einheitlichen Marktpreis. Niedrigere Gebote erhöhen die Zuschlagswahrscheinlichkeit, senken aber die Vergütung je Kilowattstunde.
Fallen für Teilnehmer dieser Ausschreibung Kapazitätsentgelte an?
Nach aktuellem Stand der Bundesnetzagentur werden für Teilnehmer dieser Runde noch keine Netzentgelte mit Finanzierungsfunktion beziehungsweise Kapazitätsentgelte im Sinne der Orientierungspunkte vom 17.02.2026 erhoben. Weitere Fragen dazu werden im laufenden AgNes-Festlegungsprozess entschieden.
Ist die fehlende Kapazitätsentgelt-Erhebung eine dauerhafte Regelung?
Nein. Die Formulierung „noch keine” beschreibt den aktuellen Verfahrensstand dieser Runde. Für künftige Runden können im AgNes-Prozess andere Entscheidungen getroffen werden.
Warum ist die EU-beihilferechtliche Genehmigung wichtig?
Für mehrere Änderungen aus dem Solarpaket I fehlt derzeit die EU-beihilferechtliche Genehmigung. Wird sie nicht spätestens am 30.09.2026 erteilt, bleibt es beim veröffentlichten Volumen von 296.269 kW und der höheren Mindestgebotsmenge von 1.001 kW statt 751 kW.
Wie hoch ist die Mindestgebotsmenge für diese Runde?
Vorgesehen sind 751 kW; ohne rechtzeitige EU-Genehmigung bis zum 30.09.2026 gilt stattdessen eine Mindestgebotsmenge von 1.001 kW. Diese Schwelle betrifft ausschließlich die Ausschreibungsrunde, nicht allgemeine Investitionsgrößen bei SunShine.
Was zeigt das Ergebnis der Juni-Runde für die Erwartungen im Oktober?
In der Juni-Runde wurden bei 296 MW Ausschreibungsvolumen 125 Gebote mit 238 MW eingereicht, 17 davon ausgeschlossen. Bezuschlagt wurden 108 Gebote mit 208,572 MW zwischen 8,40 und 10,00 ct/kWh, im Durchschnitt 9,72 ct/kWh. Die Runde war unterzeichnet.
Warum werden in Ausschreibungsrunden überhaupt Gebote ausgeschlossen?
Ausschlüsse entstehen überwiegend durch formale Mängel bei Fristen, Sicherheiten oder unvollständigen Unterlagen, nicht durch einen zu niedrigen Gebotswert. Eine sorgfältige Vorabprüfung reduziert dieses Risiko deutlich.
Welche Dachflächen eignen sich grundsätzlich für ein Ausschreibungsprojekt?
Geeignet sind vor allem große, zusammenhängende Dachflächen ab etwa 1.500 m², etwa auf Industrie- und Produktionshallen, Logistikzentren, Sport- und Eishallen, Karthallen oder Wirtschaftsgebäuden landwirtschaftlicher Großbetriebe, mit ausreichender Statik und realistischer Netzanschlussperspektive.
Wie lange dauert es bis zum Netzanschluss nach einem Zuschlag?
Das hängt vom Einzelprojekt, dem zuständigen Netzbetreiber und der Netzanschlusssituation vor Ort ab. Eine belastbare Aussage dazu ist erst nach individueller Prüfung von Standort und Netzanschlussanfrage möglich.
Wie unterstützt SunShine bei der Vorbereitung auf die Oktober-Ausschreibung?
SunShine prüft gemeinsam mit Dacheigentümern und Investoren Netzanschluss, Statik, Genehmigungslage und Gebotswertszenarien, bevor Unterlagen eingereicht werden, und begleitet Projekte von der Planung bis zum laufenden Betrieb.
Autor: Markus Schebitz, Geschäftsführer SunShine Group. Markus Schebitz verantwortet bei der SunShine Group die Entwicklung und Umsetzung gewerblicher Photovoltaik-Direktinvestments auf großen Dachflächen und begleitet Investoren und Dacheigentümer laufend durch regulatorische Entwicklungen wie EEG-Ausschreibungen, AgNes-Prozess und Direktvermarktung.
