PPA vs. EEG 2026 – Was lohnt sich für PV-Investoren?

PPA vs. EEG 2026 – Was lohnt sich für PV-Investoren?

PPA vs. EEG 2026 – Was lohnt sich für PV-Investoren?

Die Einspeisevergütung nach EEG sinkt kontinuierlich. 2026 erreichen die Vergütungssätze für gewerbliche Anlagen ein historisches Tief. Gleichzeitig gewinnen Power Purchase Agreements (PPA) als Alternative massiv an Bedeutung. Doch welches Modell rechnet sich für Investoren mit Anlagen ab 150 kWp? Eine Analyse mit konkreten Zahlen.

Markus Schebitz | Geschäftsführer SunShine Group

“Die EEG-Förderung war der Turbo der Energiewende. Doch für gewerbliche Investoren wird die Direktvermarktung über PPA zunehmend attraktiver. Mit den richtigen Partnern und einer klugen Struktur lassen sich Erlöse erzielen, die weit über der reinen Einspeisevergütung liegen. Unser Hybrid-Modell kombiniert die Sicherheit des EEG mit den Marktchancen des PPA.

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PPA vs EEG 2026 Vergleich für Photovoltaik Investoren gewerbliche Solaranlage SunShine Group

Was ist ein PPA – Power Purchase Agreement?

eeg und photovoltaik – Photovoltaik Investment für Unternehmer | SunShine Sales GmbH

Ein Power Purchase Agreement (PPA) ist ein langfristiger Stromabnahmevertrag zwischen einem Erzeuger (z. B. dem Betreiber einer Photovoltaik-Anlage) und einem Abnehmer. Im Gegensatz zur EEG-Einspeisevergütung wird der Strom nicht automatisch ins öffentliche Netz eingespeist und vergütet, sondern direkt an einen Stromabnehmer verkauft – zu festen oder indexierten Preisen.

Für gewerbliche PV-Investoren ab 150 kWp eröffnen sich dadurch mehrere Vorteile:

  • Höhere Erlöse als die EEG-Einspeisevergütung bei steigenden Strommarktpreisen
  • Planbarkeit durch fixe Preisbestandteile über 10–15 Jahre Laufzeit
  • Direktvermarktung ohne Netzengpässe und Abregelungsrisiken
  • Unabhängigkeit von gesetzlichen Förderänderungen

PPA gibt es in verschiedenen Ausprägungen: als Sleeved PPA (mit Netzbetreiber als Zwischenhändler), als On-Site PPA (Direktbelieferung eines Abnehmers vor Ort) oder als Synthetic/Financial PPA (reine Finanzkontrakte ohne physische Stromlieferung). Für PV-Anlagen ab 150 kWp sind vor allem On-Site und Sleeved PPA relevant.

EEG 2026 – Die Förderung läuft aus

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) garantiert für neu installierte Photovoltaik-Anlagen eine feste Einspeisevergütung über 20 Jahre. Doch 2026 liegen die Sätze für Anlagen über 100 kWp bereits unter 7 Cent/kWh – ein Niveau, das vielerlei Anschlussfinanzierungen erschwert.

Die EEG-Vergütungssätze 2026 im Überblick (gewerbliche Anlagen):

  • 100–400 kWp: ca. 6,8–7,2 Cent/kWh (volleinspeisend)
  • 100–400 kWp: ca. 5,9–6,4 Cent/kWh (Teileinspeisung)
  • Über 400 kWp: keine EEG-Vergütung mehr – hier ist die Direktvermarktung Pflicht

Gerade bei gestiegenen Modulpreisen und höheren Installationskosten wird die reine EEG-Vergütung für viele Investoren zum Renditekiller. Zwar bieten die 20-jährige Laufzeit und die gesetzliche Sicherheit weiterhin Vorteile, doch die Opportunitätskosten sind hoch.

EEG vs. PPA – Der direkte Vergleich

Die folgende Tabelle zeigt die wesentlichen Unterschiede zwischen den beiden Modellen:

Kriterium EEG-Einspeisung PPA (Direktvermarktung)
Vergütungshöhe Fix, sinkend (2026: ~6–7 Cent/kWh) Marktpreis + Aufschlag, oft 7–10 Cent/kWh
Laufzeit 20 Jahre (gesetzlich garantiert) 10–15 Jahre (vertraglich vereinbart)
Planungssicherheit Sehr hoch Mittel bis hoch (je nach Vertrag)
Teilnahme am Strommarkt Nein Ja (Profit bei Preissteigerungen)
Abregelungsrisiko Ja (bei Netzüberlastung) Geringer (individuelle Abnahmevereinbarung)
Bürokratieaufwand Gering Mittel (Vertragsmanagement)
Renditepotenzial Basisrendite (~3–5 %) Optimierte Rendite (~6–8 %)

Hybrid-Modell: Das Beste aus beiden Welten

Die SunShine Group empfiehlt für die meisten gewerblichen Investoren einen Hybrid-Ansatz:

  1. Teil-Einspeisung nach EEG für einen Grundertrag mit 20-jähriger Sicherheit
  2. Direktvermarktung über PPA für den Überschussstrom zu Marktpreisen
  3. Optional: Eigenverbrauch für den höchsten Wertbeitrag (Strombezugskosten sparen)

Ein typisches Hybrid-Modell sieht so aus: 50 % Eigenverbrauch, 30 % EEG-Einspeisung, 20 % PPA-Direktvermarktung. So bleibt die Grundsicherheit erhalten, während Sie von steigenden Strompreisen profitieren.

Rechenbeispiel: 150 kWp Anlage im Vergleich

Rechenbeispiel: 150 kWp Photovoltaik-Anlage

Annahmen: Volleinspeisung, 1.000 kWh/kWp Ertrag, 150.000 kWh Jahresertrag, Kosten 1.200 €/kWp (180.000 € Investition)

Position EEG (reine Einspeisung) PPA (Direktvermarktung) Hybrid (50/50)
Vergütung (Cent/kWh) 6,8 8,5 7,65 (gewichtet)
Jahreserlös (brutto) 10.200 € 12.750 € 11.475 €
Jahreserlös (netto nach Kosten) ~8.500 € ~10.800 € ~9.700 €
Rendite vor Steuern 4,7 % 6,0 % 5,4 %
Rendite nach Steuern (IAB + AfA) ~8 % ~11 % ~10 %

* Alle Angaben ohne Gewähr. Steuerliche Vorteile durch Investitionsabzugsbetrag (IAB) und Sonderabschreibung (AfA) können die Rendite auf bis zu 12 % nach Steuern steigern.

Vor- und Nachteile auf einen Blick

Vorteile PPA

  • Höhere Erlöse als EEG bei steigenden Strompreisen
  • Keine Abhängigkeit von politischen Förderentscheidungen
  • Flexiblere Vertragsgestaltung (Laufzeit, Preisformel)
  • Geringeres Abregelungsrisiko
  • Direkte Kundenbeziehung aufbauen

Nachteile PPA

  • Höherer Vertrags- und Verwaltungsaufwand
  • Keine 20-jährige gesetzliche Garantie
  • Bonitätsrisiko des Abnehmers
  • Bei fallenden Strompreisen niedrigere Erlöse
  • Komplexere Finanzierungsstruktur

Vorteile EEG

  • 20 Jahre gesetzlich garantierte Vergütung
  • Minimaler administrativer Aufwand
  • Leichte Finanzierbarkeit durch Planungssicherheit
  • Staatliche Absicherung

Nachteile EEG

  • Stetig sinkende Vergütungssätze
  • Keine Teilnahme an Marktpreissteigerungen
  • Abregelungsrisiko bei Netzüberlastung
  • Keine Flexibilität in der Vertragsgestaltung

Für wen lohnt sich welches Modell?

Die Wahl zwischen PPA und EEG hängt von mehreren Faktoren ab:

PPA empfiehlt sich für:

  • Investoren mit Anlagen ab 150 kWp, die höhere Renditen anstreben
  • Unternehmen mit eigenem Strombedarf (Eigenverbrauch + Überschuss-PPA)
  • Langfristig orientierte Investoren mit Risikobereitschaft
  • Projekte mit guter Netzinfrastruktur und Standortvorteilen

EEG empfiehlt sich für:

  • Sicherheitsorientierte Anleger mit Fokus auf planbare Erträge
  • Kleinere Anlagen unter 100 kWp
  • Investoren ohne eigenes Vertragsmanagement
  • Projekte in Regionen mit hohem Abregelungsrisiko

Das Hybrid-Modell der SunShine Group ist der ideale Kompromiss: Es kombiniert die Sicherheit des EEG mit den Renditechancen des PPA. Unsere Erfahrung zeigt, dass damit für gewerbliche Investoren Renditen von 6–8 % vor Steuern und bis zu 12 % nach Steuern (durch IAB + AfA) realistisch sind.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Kann ich während der EEG-Laufzeit auf PPA umsteigen?
+

Nein, das EEG sieht für einmal gewählte Anlagen keine nachträgliche Option zum Wechsel vor. Sie müssen sich vor Inbetriebnahme für ein Modell entscheiden. Eine Ausnahme besteht bei der geförderten Direktvermarktung nach EEG, die faktisch eine PPA-ähnliche Struktur mit Marktprämie darstellt. Planen Sie daher frühzeitig mit Ihrem Berater, welches Modell für Ihr Projekt optimal ist.

Welche PPA-Preise sind 2026 realistisch?
+

Die Preise für PPA-Verträge orientieren sich am Day-Ahead-Strompreis zuzüglich eines Aufschlags (Green Premium). Für 2026 erwarten Experten PPA-Preise zwischen 7 und 10 Cent/kWh für Solarstrom aus Aufdachanlagen. Bei steigenden CO₂-Preisen und zunehmender Knappheit sind auch höhere Preise denkbar. Die genaue Höhe hängt von Abnahmemenge, Laufzeit und Bonität des Abnehmers ab.

Lohnt sich ein PPA auch für kleinere Anlagen unter 150 kWp?
+

Für Anlagen unter 100 kWp ist die EEG-Einspeisung aufgrund des geringeren Administrationsaufwands meist die bessere Wahl. Der Aufwand für Vertragsverhandlungen und Abrechnung steht bei kleinen Anlagen in keinem guten Verhältnis zum Mehrertrag. Die SunShine Group empfiehlt PPA daher vorrangig für gewerbliche Investoren ab 150 kWp.

Was passiert nach Ablauf der 20-jährigen EEG-Förderung?
+

Nach Ende des EEG-Förderzeitraums fällt die Anlage in den sogenannten “Post-EEG”-Status. Dann kann der Betreiber den Strom entweder direkt vermarkten (z. B. über PPA) oder zu niedrigeren Vergütungssätzen weiter ins Netz einspeisen. Für viele Alt-Anlagen ab Baujahr 2000–2005 wird der Abschluss eines PPA in den kommenden Jahren zur wichtigsten Anschlussstrategie.

Wie wirken sich IAB und AfA auf die Rendite aus?
+

Der Investitionsabzugsbetrag (IAB) ermöglicht es, bis zu 50 % der voraussichtlichen Anschaffungskosten steuermindernd vorab geltend zu machen. Zusammen mit der Sonderabschreibung (AfA) für bewegliche Wirtschaftsgüter können gewerbliche Investoren in den ersten Jahren einen erheblichen Steuervorteil erzielen. Dadurch steigt die Rendite nach Steuern auf bis zu 12 %. Voraussetzung ist eine gewerbliche oder freiberufliche Tätigkeit. Lassen Sie sich von Ihrem Steuerberater zu den genauen Möglichkeiten beraten.

Fazit: Hybrid sichert die beste Rendite

Für gewerbliche PV-Investoren ab 150 kWp führt 2026 kein Weg an der strategischen Auseinandersetzung mit PPA vorbei. Die EEG-Einspeisevergütung allein bietet zwar maximale Sicherheit, aber keine optimale Rendite. Ein reines PPA-Modell wiederum erfordert mehr Vertragsmanagement und birgt Marktpreisrisiken.

Das Hybrid-Modell der SunShine Group verbindet beides: Sie sichern sich einen Sockelertrag über das EEG ab und erzielen gleichzeitig höhere Erlöse aus marktbasierter Direktvermarktung. Mit den steuerlichen Vorteilen aus IAB und Sonderabschreibung erreichen Sie so Renditen von 6–8 % vor Steuern und in der Spitze bis zu 12 % nach Steuern.

Jede Investition ist individuell – wir beraten Sie gern zu Ihrem persönlichen Hybrid-Modell.

Hinweis:

Die genannten Renditen und Vergütungssätze basieren auf aktuellen Marktdaten und gesetzlichen Rahmenbedingungen (Stand: April 2026). Die tatsächliche Rendite hängt von individuellen Faktoren wie Standort, Anlagengröße, Finanzierungskosten und Steuersituation ab. Alle Angaben sind ohne Gewähr. Eine individuelle Beratung durch qualifizierte Fachpartner ist vor jeder Investitionsentscheidung erforderlich.

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