
Steigende Strompreise und verschärfte ESG-Anforderungen fordern von Thüringer Unternehmen schnelles Handeln. Mit einer maßgeschneiderten PV-Anlage ab 150 kWp senken Sie Ihre Betriebskosten drastisch und sichern sich langfristige Unabhängigkeit. Ob Sie eine schlüsselfertige Solaranlage kaufen möchten, um maximale Rendite zu erzielen, oder ungenutzte Flächen durch eine Dachverpachtung gewinnbringend vermieten wollen – die SunShine Group ist Ihr erfahrener Partner von der Netzanfrage bis zur Inbetriebnahme.
In Thüringen konzentriert sich die gesetzliche Solarpflicht aktuell primär auf den Neubau öffentlicher Gebäude, während gewerbliche Dachflächen gezielt über attraktive Förderanreize und zinsgünstige Kredite der Thüringer Aufbaubank (TAB) für den PV-Ausbau mobilisiert werden. Für Unternehmen ab 150 kWp bietet der Kauf einer Solaranlage durch den hohen Eigenverbrauch die schnellste Amortisation und maximale Unabhängigkeit. Alternativ ermöglicht die Dachverpachtung eine sofortige, risikofreie Monetarisierung ungenutzter Flächen ohne eigenen Investitionsaufwand.
Die Entscheidung für eine gewerbliche Photovoltaikanlage ist in der heutigen wirtschaftlichen Landschaft Thüringens längst keine reine Imagefrage mehr. Sie ist eine hochgradig strategische Investition in die Zukunftsfähigkeit, Unabhängigkeit und steuerliche Optimierung Ihres Unternehmens. Angesichts schwankender Strompreise an den Börsen und steigender Netzentgelte bietet die Eigenerzeugung von Solarstrom eine kalkulierbare Konstante für die betrieblichen Fixkosten. Für Unternehmen im Freistaat – vom klassischen Mittelstand in Erfurt, Jena oder Gera bis hin zu den Industriegebieten entlang der A4 und A71 – ergeben sich durch das aktuelle Steuerrecht und die spezifischen regionalen Rahmenbedingungen Synergien, die die Rentabilität von Solarprojekten in ungeahnte Höhen treiben.
Wer heute eine Photovoltaikanlage kaufen möchte, erwirbt nicht nur technische Komponenten wie Module und Wechselrichter, sondern ein aktives Steuersparmodell. Durch die geschickte Kombination von Abschreibungsmodellen lässt sich die Steuerlast des Unternehmens massiv senken, wodurch Liquidität im Betrieb verbleibt, die wiederum für das Kerngeschäft oder die Tilgung des Investitionskredits genutzt werden kann. Für Immobilieneigentümer, die ihre Dachflächen nicht selbst nutzen wollen oder können, bietet das Modell Dachfläche vermieten eine hervorragende Alternative, um ohne eigenen Kapitalaufwand von stabilen Pachteinnahmen und einer Aufwertung der Immobilie zu profitieren.
Die SunShine Group fokussiert sich im gewerblichen Segment primär auf Projekte ab einem Investitionsvolumen von 150 kWp. Diese Anlagengröße korreliert in der Regel mit einer nutzbaren, unverschatteten Dachfläche von circa 1.000 Quadratmetern. Ab dieser Skalierung treten signifikante Degressionseffekte bei den spezifischen Systemkosten (Euro pro Kilowattpeak) ein. Die Fixkosten für Gerüststellung, Netzanschlussprüfung, AC-Anbindung und die geforderte Zertifizierung verteilen sich auf eine größere Leistung, was die Amortisationszeit drastisch verkürzt.
Ein System mit 150 kWp erzeugt in Thüringen – je nach Neigungswinkel, Ausrichtung und spezifischem Standort (beispielsweise im sonnenreichen Thüringer Becken) – jährlich etwa 140.000 bis 155.000 Kilowattstunden sauberen Strom. Bei einer typischen Eigenverbrauchsquote im Gewerbebetrieb von 60 bis 80 Prozent substituiert diese Anlage teuren Netzbezugsstrom im großen Stil. Der nicht selbst genutzte Strom wird nach den Sätzen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) eingespeist oder über einen Direktvermarkter an der Strombörse veräußert. Ab 100 kWp ist die Direktvermarktung gesetzlich vorgeschrieben, was jedoch durch moderne Steuerungs- und Messkonzepte der SunShine Group vollautomatisch und ohne Mehraufwand für den Betreiber realisiert wird.
Das deutsche Steuerrecht hält für Investitionen in erneuerbare Energien außergewöhnlich attraktive Privilegien bereit. Durch die Einstufung einer Photovoltaikanlage als bewegliches, abnutzbares Wirtschaftsgut des Anlagevermögens eröffnet sich für gewerbliche Betreiber ein breites Spektrum an Abschreibungsmöglichkeiten. Dies gilt insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) im Sinne des § 7g EStG, deren Gewinn im Vorjahr der Investition 200.000 Euro nicht überschritten hat. Doch auch für größere Unternehmen bieten die regulären Abschreibungsregeln erhebliche Liquiditätsvorteile.
Der Investitionsabzugsbetrag (IAB) ist das wohl mächtigste Werkzeug zur Steueroptimierung im deutschen Mittelstand. Er erlaubt es Unternehmen, bis zu 50 Prozent der voraussichtlichen Anschaffungs- und Herstellungskosten einer Photovoltaikanlage bereits in den Wirtschaftsjahren vor der tatsächlichen Anschaffung gewinnmindernd geltend zu machen. Der Planungszeitraum beträgt hierbei bis zu drei Jahre.
Ein konkretes Rechenbeispiel verdeutlicht die Hebelwirkung: Plant ein thüringisches Unternehmen für das Jahr 2027 die Errichtung einer 150 kWp-Anlage mit geschätzten Investitionskosten von 160.000 Euro, kann bereits im Jahresabschluss 2026 ein IAB in Höhe von 80.000 Euro (50 Prozent) gebildet werden. Bei einem angenommenen Grenzsteuersatz von 35 Prozent (inklusive Gewerbesteuer und Solidaritätszuschlag) reduziert dies die Steuerlast im Jahr 2026 sofort um 28.000 Euro. Diese Steuerersparnis fließt dem Unternehmen direkt als Liquidität zu und kann zur Eigenkapitaldarstellung der anstehenden PV-Investition genutzt werden. Wird das Projekt realisiert, wird der IAB im Anschaffungsjahr gewinnerhöhend aufgelöst, gleichzeitig werden jedoch die Anschaffungskosten der Anlage um die 80.000 Euro gemindert, sodass sich der Vorgang erfolgsneutral darstellt.
Zusätzlich zum IAB – oder auch unabhängig davon, sofern die Voraussetzungen des § 7g EStG erfüllt sind – kann im Jahr der Anschaffung und Fertigstellung der Photovoltaikanlage eine steuerliche Sonderabschreibung in Anspruch genommen werden. Durch das Wachstumschancengesetz wurde diese Sonderabschreibung für Investitionen ab dem Jahr 2024 dauerhaft von zuvor 20 Prozent auf nunmehr bis zu 40 Prozent der verbleibenden Anschaffungskosten angehoben.
Bleiben wir bei unserem Beispiel: Die Anschaffungskosten von 160.000 Euro wurden durch den IAB-Abzug bereits auf einen Buchwert von 80.000 Euro reduziert. Von diesem verbleibenden Buchwert können nun im Jahr der Inbetriebnahme sofort 40 Prozent – also 32.000 Euro – als Sonderabschreibung geltend gemacht werden. Der verbleibende Restbuchwert von 48.000 Euro bildet dann die Basis für die reguläre, laufende Abschreibung über die verbleibende Nutzungsdauer.
Für das Wirtschaftsjahr 2026 gewinnt die degressive Abschreibung (AfA) für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens wieder massiv an Bedeutung. Sie ermöglicht es, in den ersten Jahren der Nutzung deutlich höhere Abschreibungsbeträge anzusetzen als bei der rein linearen Abschreibung (die bei Photovoltaikanlagen standardmäßig über 20 Jahre mit jeweils 5 Prozent pro Jahr erfolgt). Der degressive Abschreibungssatz beträgt das bis zu Zweieinhalbfache des linearen Satzes, maximal jedoch 20 Prozent.
Durch die degressive AfA wird der Wertverzehr der Anlage in den Anfangsjahren steuerlich beschleunigt abgebildet. Dies passt hervorragend zur ökonomischen Realität, da der technologische Wandel und der anfängliche Wertverlust von Elektronikkomponenten hoch sind. Sobald der jährliche Abschreibungsbetrag der degressiven Methode unter den Betrag der linearen Methode fällt, kann und sollte der Steuerberater zur linearen Abschreibung wechseln. Die Kombination aus 50 % IAB
Eine Photovoltaikanlage auf einem Gewerbe- oder Industriedach ist eine Investition für mindestens 25 bis 30 Jahre. In den rauen Lagen Thüringens – vom Thüringer Wald über das Schiefergebirge bis hin zu windreichen Ebenen im Becken – sind die Module extremen Witterungsverhältnissen ausgesetzt. Schneelasten im Winter und hohe Hitzeperioden im Sommer erfordern Materialqualität auf höchstem Niveau. Die SunShine Group verbaut daher ausschließlich zertifizierte Tier-1-Komponenten.
Im Gegensatz zu herkömmlichen Glas-Folien-Modulen nutzen wir primär bifaziale Glas-Glas-Module. Diese bieten eine signifikant höhere mechanische Belastbarkeit (bis zu 5.400 Pa Schneelast) und sind absolut resistent gegen das Eindringen von Feuchtigkeit und Ammoniak. Durch die beidseitige aktive Zellstruktur (Bifazialität) nutzen sie auch reflektiertes Licht von hellen Kies- oder Foliendächern, was den spezifischen Ertrag um bis zu 15 Prozent steigert. Zudem gewähren unsere Tier-1-Hersteller eine lineare Leistungsgarantie von 30 Jahren bei minimaler Degradation.
Die Steuerung des Energieflusses und die Bereitstellung von Blindleistung für das Thüringer Stromnetz übernehmen Wechselrichter der Marktführer SMA und Huawei.
SMA steht für deutsche Ingenieurskunst, höchste Netzsicherheitsstandards und exzellenten Service im Falle eines Austauschs.
Huawei überzeugt durch hocheffiziente Multi-MPP-Tracker, die auch bei komplexen Verschattungssituationen (z.B. durch Lichtkuppeln oder Brandschutzwände) das Maximum aus der Anlage herausholen. Beide Hersteller bieten integrierte Lichtbogenerkennung (AFCI) und erfüllen die strengen Anforderungen der VDE-AR-N 4110 (Mittelspannungsrichtlinie) für Großanlagen.

Für Thüringer Unternehmen und Landwirte gibt es zwei primäre Wege, von ihren Dachflächen finanziell zu profitieren: Der Eigenbetrieb durch Kauf oder die langfristige Verpachtung der Dachfläche an die SunShine Group. Die folgende Tabelle zeigt die wesentlichen Unterschiede auf.
| Kriterium | Kauf & Eigenbetrieb | Dachverpachtung |
|---|---|---|
| Investitionskosten | 100 % Eigenkapital oder Bankfinanzierung durch den Eigentümer. | 0 € – Die SunShine Group übernimmt alle Planungs-, Bau- und Betriebskosten. |
| Renditepotenzial | Sehr hoch. Maximale Stromkostensenkung und zusätzliche Erträge aus der Direktvermarktung. | Kalkulierbar und risikofrei. Feste Pachteinnahmen oder vergünstigter Solarstrom (PPA). |
| Betriebsrisiko & Wartung | Liegt beim Eigentümer (O&M-Vertrag dringend empfohlen). | Liegt vollständig bei der SunShine Group über die gesamte Laufzeit (20-30 Jahre). |
| Steuerliche Effekte | Hohe Abschreibungspotenziale (AfA, Sonder-AfA) und Nutzung des IAB (§ 7g EStG). | Pachteinnahmen sind als Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung zu versteuern. |
| Stromnutzung | Direkte Nutzung im eigenen Betrieb zur Senkung der Netzkosten und Umlagen. | Möglichkeit des günstigen Strombezugs direkt vom eigenen Dach ohne Netzentgelte. |
| Laufzeit & Eigentum | Anlage geht sofort in das Betriebsvermögen über. Freie Verfügungsgewalt. | Vertragslaufzeit i.d.R. 20 Jahre mit Verlängerungsoption. Danach Rückbau oder Übernahme. |
Mit dem IAB können gewerbliche Investoren und Freiberufler bis zu 50 % der voraussichtlichen Anschaffungskosten einer PV-Anlage bereits bis zu drei Jahre vor der tatsächlichen Anschaffung steuermindernd geltend machen. Dies senkt die Steuerlast im Planungsjahr massiv und generiert zusätzliche Liquidität für die Finanzierung. Voraussetzung ist, dass der Betrieb die Gewinngrenze von 200.000 Euro im Jahr der Geltendmachung nicht überschreitet. Nach der Installation kann die verbleibende Summe über die reguläre Nutzungsdauer von 20 Jahren linear abgeschrieben werden, kombiniert mit einer eventuellen Sonderabschreibung von bis zu 20 %.
Gemäß dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ist die Direktvermarktung für alle PV-Anlagen ab einer installierten Leistung von 100 kWp verpflichtend. Der erzeugte Strom darf in diesem Fall nicht mehr pauschal an den Netzbetreiber geliefert werden, sondern muss über einen zertifizierten Direktvermarkter an der Strombörse (EPEX Spot) gehandelt werden. Hierfür installieren wir eine Fernwirkeinheit (z.B. einen Solar-Log oder ein Smart Meter Gateway), die es dem Direktvermarkter ermöglicht, die Einspeiseleistung der Anlage bei negativen Strompreisen aus der Ferne zu drosseln.
Während für private PV-Anlagen bis 30 kWp der Nullsteuersatz gilt, greift im B2B-Bereich bei Anlagen über 30 kWp weiterhin die reguläre Umsatzsteuer von 19 %. Gewerbliche Investoren können sich diese Vorsteuer jedoch im Rahmen der Umsatzsteuervoranmeldung vom Finanzamt erstatten lassen (Vorsteuerabzugsberechtigung). Beim Verkauf des Stroms an Dritte (z.B. Mieterstrom oder Einspeisung) fällt Umsatzsteuer an. Wird der Strom selbst im eigenen, vorsteuerabzugsberechtigten Unternehmen verbraucht, handelt es sich um eine steuerneutrale Verwendung.
Vor dem Bau einer Anlage ab 135 kW (AC-Leistung) muss ein formelles Netzanschlussbegehren bei der TEAG oder dem jeweils zuständigen Thüringer Verteilnetzbetreiber gestellt werden. Der Netzbetreiber prüft innerhalb einer gesetzlichen Frist von acht Wochen, an welchem Netzanschlusspunkt (NAP) die geplante Leistung verträglich eingespeist werden kann. Bei Großanlagen ab 135 kW ist zudem ein zertifiziertes Anlagenzertifikat (Typ B oder A) gemäß VDE-AR-N 4110 erforderlich, um die Einhaltung der Netzstabilitätskriterien nachzuweisen. Wir übernehmen diesen gesamten Prozess schlüsselfertig für Sie.
Um Netzüberlastungen zu vermeiden, können Netzbetreiber wie die TEAG die Einspeisung von PV-Anlagen temporär drosseln. Seit Einführung des Redispatch 2.0 sind Anlagen ab 100 kWp in dieses System integriert. Wird Ihre Anlage aufgrund eines Netzengpasses abgeregelt, haben Sie Anspruch auf eine finanzielle Entschädigung durch den Netzbetreiber. Diese Entschädigung deckt den entgangenen Ertrag (inklusive der entgangenen Direktvermarktungserlöse) nahezu vollständig ab, sodass Ihnen kein wirtschaftlicher Schaden entsteht.
Für den sicheren und ertragsstarken Betrieb einer gewerblichen PV-Anlage sollten jährliche Betriebs- und Wartungskosten (Operations & Maintenance) von ca. 1 bis 1,5 % der anfänglichen Investitionssumme einkalkuliert werden. Diese Kosten decken die jährliche Sichtprüfung, die gesetzlich vorgeschriebene wiederkehrende Prüfung nach DGUV Vorschrift 3 (ehemals BGVA3), das kontinuierliche Online-Monitoring, eventuelle Modulreinigungen bei starker Verschmutzung sowie eine Rücklage für den Austausch der Wechselrichter nach ca. 12 bis 15 Jahren ab.
Ja. Wenn Sie als Investor eine PV-Anlage auf einem gepachteten Dach errichten, gilt die Anlage steuerlich als sogenanntes “scheinbestandteilähnliches” Recht und damit als selbständiges, bewegliches Wirtschaftsgut. Sie wird nicht Bestandteil des Gebäudes. Dadurch bleibt die Anlage voll abschreibungsfähig über die reguläre Nutzungsdauer von 20 Jahren (AfA-Tabelle für die allgemein verwendbaren Anlagegüter) und ist unabhängig von den Abschreibungsfristen der eigentlichen Immobilie.
Verbraucht ein Einzelunternehmen oder eine Personengesellschaft den Solarstrom im eigenen Betrieb, liegt eine steuerlich irrelevante Nutzung vor, da der Strom direkt zur Erzielung der betrieblichen Einkünfte beiträgt. Bei Kapitalgesellschaften (z.B. GmbH) ist der Eigenverbrauch ebenfalls unproblematisch, sofern die PV-Anlage im Eigentum der GmbH steht. Wird der Strom jedoch an ein verbundenes Unternehmen oder den Gesellschafter privat geliefert, muss dies als verdeckte Gewinnausschüttung oder als Lieferung gegen Entgelt mit dem marktüblichen Strompreis bewertet und versteuert werden.
Die Thüringer Bauordnung schreibt bei der Errichtung von PV-Anlagen auf Dächern bestimmte Brandschutzabstände zu Brandwänden (z.B. Gebäudetrennwänden) vor. Bei Glas-Folie-Modulen muss in der Regel ein Abstand von 1,25 Metern eingehalten werden. Verwenden wir hingegen die von uns standardmäßig eingesetzten Glas-Glas-Module, die als “nichtbrennbar” oder “schwerentflammbar” nach DIN 4102
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