
Maximieren Sie Ihre Energieunabhängigkeit und senken Sie Ihre Betriebskosten nachhaltig. Die SunShine Group projektiert und realisiert schlüsselfertige PV-Großanlagen ab 150 kWp für Unternehmen in Sachsen-Anhalt. Nutzen Sie ungenutzte Dachflächen, um sich vor volatilen Strompreisen zu schützen. Sie möchten die Anlage im Eigenbetrieb nutzen und maximal von der Rendite profitieren? Jetzt Solaranlage kaufen. Wenn Sie stattdessen ohne Eigenkapital von Pachteinnahmen profitieren möchten, können Sie hier Ihre Dachfläche vermieten.
Sachsen-Anhalt plant die Einführung einer PV-Pflicht für neue Gewerbebauten ab dem Jahr 2025. Durch die zeitnahe Installation einer gewerblichen Photovoltaikanlage ab 150 kWp sichern sich Unternehmen nicht nur gesetzliche Konformität, sondern senken ihre Strombezugskosten durch hohen Eigenverbrauch drastisch. Die Investition amortisiert sich dank steuerlicher Vorteile und stabiler Erträge innerhalb weniger Jahre. Die SunShine Group garantiert eine fachgerechte, netzkonforme Projektierung und schlüsselfertige Umsetzung vor Ort.
Die Realisierung von Photovoltaik-Projekten auf Gewerbe-, Industrie- und Agrardächern in Sachsen-Anhalt stellt in der aktuellen Marktphase eine der rentabelsten Investitionsentscheidungen für mittelständische Unternehmen dar. Angesichts schwankender Strompreise an den Börsen und gleichzeitig steigender Netzentgelte bietet die Eigenstromerzeugung eine verlässliche Kalkulationsgrundlage für die kommenden Jahrzehnte. Um das wirtschaftliche Potenzial einer solchen Investition voll auszuschöpfen, bedarf es jedoch einer präzisen steuerlichen und technischen Strukturierung. Die SunShine Group begleitet Sie als erfahrener Projektierungspartner von der ersten Potenzialanalyse bis zur schlüsselfertigen Inbetriebnahme.
Ein zentraler Parameter für den wirtschaftlichen Betrieb ist die Dimensionierung der Anlage. Wir fokussieren uns primär auf Projekte ab einem Investitionsvolumen, das einer installierten Leistung von mindestens 150 kWp entspricht. Dies korreliert in der Praxis mit einer nutzbaren, statisch freigegebenen Dachfläche von circa 1.000 Quadratmetern. Unterhalb dieser Schwelle lassen sich Skaleneffekte beim Einkauf der Komponenten, der Gerüststellung, der AC-seitigen Netzanbindung und der Erstellung von Netzanschlusszertifikaten nur schwer optimal ausnutzen. Ab 150 kWp sinken die spezifischen Investitionskosten pro Kilowatt Peak (€/kWp) signifikant, was die Amortisationszeit drastisch verkürzt.
Für Unternehmen, die über entsprechende Dachflächen verfügen, aber das Investitionskapital lieber in ihr Kerngeschäft lenken möchten, bietet sich eine attraktive Alternative: Sie können Ihre Dachfläche vermieten und von einer langfristigen Pachtzahlung oder vergünstigtem Solarstrom profitieren. Wenn Sie hingegen die maximale Wertschöpfung und sämtliche steuerlichen Vorteile in Ihrer eigenen Bilanz realisieren wollen, sollten Sie eine eigene Photovoltaikanlage kaufen. Beide Wege führen zu einer signifikanten Dekarbonisierung Ihres Standorts, unterscheiden sich jedoch grundlegend in der Kapitalallokation und der steuerlichen Behandlung.
Das deutsche Steuerrecht hält für Investitionen in erneuerbare Energien äußerst attraktive Instrumente bereit, die die Liquidität im Jahr der Anschaffung sowie in den Jahren davor massiv schonen. Durch die geschickte Kombination von Investitionsabzugsbetrag (IAB), Sonderabschreibung und der für das Jahr 2026 relevanten degressiven Abschreibung lässt sich ein Großteil der Anschaffungskosten steuerlich vorziehen. Dies führt zu einem signifikanten Zins- und Liquiditätseffekt, da Steuerzahlungen in die Zukunft verschoben werden.
Der Investitionsabzugsbetrag ist das mächtigste Werkzeug zur Steueroptimierung bei der Planung einer Photovoltaikanlage. Nach § 7g Abs. 1 EStG können Unternehmen bis zu 50 % der voraussichtlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten einer PV-Anlage bereits in den Wirtschaftsjahren vor der tatsächlichen Anschaffung gewinnmindernd abziehen. Für das Jahr 2026 bedeutet dies: Wenn Sie planen, im Jahr 2027 oder 2028 eine PV-Anlage ab 150 kWp zu errichten, können Sie bereits im Jahresabschluss 2026 die Hälfte der kalkulierten Investitionssumme als Betriebsausgabe geltend machen.
Voraussetzung hierfür ist, dass Ihr Betrieb am Schluss des Wirtschaftsjahres, in dem der Abzug vorgenommen wird, die Gewinngrenze von 200.000 Euro nicht überschreitet. Diese Grenze gilt einheitlich für alle Einkunftsarten und Unternehmensformen. Bei einer geplanten Investition von beispielsweise 180.000 Euro für eine 180 kWp-Anlage können Sie somit 90.000 Euro gewinnmindernd im Vorfeld ansetzen. Bei einem durchschnittlichen Ertragsteuersatz von 35 % (Gewerbesteuer und Körperschaftsteuer bzw. persönlicher Einkommensteuersatz) führt dies zu einer sofortigen Steuerersparnis und somit zu einem Liquiditätszufluss von 31.500 Euro, noch bevor der erste Spatenstich erfolgt ist oder ein Modul geliefert wurde.
Im Jahr der tatsächlichen Anschaffung und Inbetriebnahme der Photovoltaikanlage greift – sofern die Voraussetzungen des § 7g EStG (insbesondere die Gewinngrenze von 200.000 Euro im Vorjahr der Investition) weiterhin erfüllt sind – die steuerliche Sonderabschreibung. Diese wurde im Rahmen jüngster Gesetzgebungsverfahren auf bis zu 40 % der verbleibenden oder der regulären Anschaffungskosten angehoben.
Wurde im Vorfeld ein IAB gebildet, wird dieser im Jahr der Anschaffung hinzugerechnet (gewinnerhöhend), gleichzeitig werden jedoch die Anschaffungskosten um die Höhe des IAB (50 %) gemindert (gewinneutral). Die Sonderabschreibung von 40 % wird dann auf die reduzierten Anschaffungskosten angewendet. Bezogen auf unser Beispiel mit 180.000 Euro Anschaffungskosten und 90.000 Euro IAB-Minderung beträgt die Bemessungsgrundlage für die Sonderabschreibung noch 90.000 Euro. 40 % davon entsprechen 36.000 Euro, die im Jahr der Fertigstellung zusätzlich als Betriebsausgabe abgeschrieben werden können. Dies mindert den steuerlichen Gewinn im Jahr der Inbetriebnahme erneut drastisch.
Ergänzend zu den Instrumenten des § 7g EStG steht für das Wirtschaftsjahr 2026 die degressive Abschreibung (degressive AfA) für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens zur Verfügung. Da eine Photovoltaikanlage steuerrechtlich als bewegliches, selbstständig nutzbares Wirtschaftsgut eingestuft wird, können Investoren von dieser Regelung profitieren. Die degressive AfA ermöglicht es, in den ersten Jahren deutlich höhere Abschreibungsbeträge anzusetzen als die lineare Abschreibung, die über die steuerliche Nutzungsdauer von PV-Anlagen (laut AfA-Tabelle 20 Jahre, also 5 % pro Jahr) vorgenommen werden muss.
Der degressive Abschreibungssatz im Jahr 2026 beträgt das bis zu Zweieinhalbfache des linearen Satzes, maximal jedoch 20 % der jeweiligen Buchwerts. Im Jahr der Anschaffung wird die degressive Abschreibung zeitanteilig (pro rata temporis) berechnet. Durch den Übergang von der degressiven zur linearen Abschreibung in späteren Jahren – genau dann, wenn der lineare Abschreibungsbetrag bezogen auf den Restbuchwert höher ist als der degressive – wird der Abschreibungsverlauf mathematisch optimiert. Die Kombination aus IAB (50 %), Sonderabschreibung (40 %) und der degressiven AfA führt dazu, dass im Jahr der Anschaffung bereits über 70 % der gesamten Investitionskosten steuerlich abgeschrieben sein können. Dies maximiert den Cashflow in der kritischen Anfangsphase des Projekts enorm.
Eine Photovoltaikanlage auf Gewerbe-, Industrie- oder Agrarflächen in Sachsen-Anhalt ist eine Investition über mindestens 25 bis 30 Jahre. Um maximale Erträge, absolute Ausfallsicherheit und die uneingeschränkte Bankability (Finanzierbarkeit durch Banken) zu garantieren, verbaut die SunShine Group ausnahmslos Komponenten der weltweit führenden Tier-1-Hersteller. Wir machen keine Kompromisse bei der Qualität, da minderwertige Komponenten das größte Risiko für Ihre Rendite darstellen.
Im Gegensatz zu herkömmlichen Glas-Folie-Modulen setzen wir konsequent auf bifaziale Glas-Glas-Module. Diese bieten durch die beidseitige Glasschicht eine extreme mechanische Belastbarkeit gegen Schneelasten im Harz oder Windlasten in den flachen Ebenen der Altmark. Sie sind absolut resistent gegen Ammoniak (essenziell für landwirtschaftliche Betriebe) und weisen eine minimale Degradation auf. Dank der Bifazialität nutzen sie auch reflektiertes Licht auf der Rückseite, was den spezifischen Ertrag um bis zu 15 % steigert.
Das Herzstück Ihrer PV-Anlage bilden High-End-Wechselrichter von SMA (Deutschland) und Huawei. Diese Geräte zeichnen sich durch maximale Wirkungsgrade von über 98 %, hochentwickeltes Schattenmanagement auf String-Ebene und integrierte Lichtbogen-Schutzeinrichtungen (AFCI) aus. Zudem erfüllen sie spielend die strengen Anforderungen der VDE-AR-N 4110/4120 für den Mittelspannungsanschluss in den Netzen von Mitnetz Strom, Avacon und regionalen Stadtwerken.

Je nach Liquidität, steuerlicher Situation und Risikobereitschaft stehen Ihnen zwei Hauptwege offen, um Ihre Dachflächen in Sachsen-Anhalt zu monetarisieren: Der Eigenkauf mit maximaler Rendite oder die risikofreie Dachverpachtung an die SunShine Group.
| Kriterium | Kauf einer PV-Anlage (Eigeninvestition) | Dachverpachtung für PV (Mieteinnahmen) |
|---|---|---|
| Investitionskosten | 100 % Eigenkapital oder Bankfinanzierung durch den Eigentümer. | 0 € – Die SunShine Group trägt alle Kosten für Planung, Bau und Netzanschluss. |
| Rendite & Einnahmen | Maximale Rendite durch Stromeinsparung (Eigenverbrauch) und Direktvermarktungserlöse. | Garantierte Pachtzahlungen (Einmalzahlung vorab oder jährliche Pacht) über 20–30 Jahre. |
| Betriebsrisiko & Wartung | Liegt beim Eigentümer (Betreiberhaftung, O&M-Verträge erforderlich). | Liegt komplett bei der SunShine Group (inkl. Versicherung, Monitoring und Reparaturen). |
| Steuerliche Effekte | Hohe Abschreibungspotenziale (IAB nach § 7g EStG, Sonder-AfA). | Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung (ggf. gewerbliche Infektion beachten). |
| Strombezug | Günstiger Solarstrom direkt vom eigenen Dach (0 Cent Netzentgelte). | Möglichkeit eines vergünstigten Power Purchase Agreements (PPA) für den Vor-Ort-Verbrauch. |
| Laufzeit & Aufwand | Hoher initialer Planungsaufwand, danach laufendes Controlling. | Minimaler Aufwand. Vertrag unterschreiben, Dachfläche zur Verfügung stellen, Pacht kassieren. |
Mit dem IAB können Sie bis zu 50 % der voraussichtlichen Anschaffungskosten einer geplanten PV-Anlage bereits bis zu drei Jahre vor der eigentlichen Anschaffung steuerwirksam als Betriebsausgabe absetzen. Dies mindert Ihren zu versteuernden Gewinn sofort und schafft zusätzliche Liquidität für die Realisierung des Projekts. Voraussetzung ist, dass Ihr Betrieb die Gewinnzeile von 200.000 € im Jahr der Geltendmachung nicht überschreitet. Unsere Steuerspezialisten stimmen sich hierzu direkt mit Ihrem Steuerberater ab.
Ja, der Betrieb einer PV-Anlage in dieser Größenordnung gilt steuerrechtlich als gewerbliche Tätigkeit. Um eine sogenannte “gewerbliche Infektion” anderer, eigentlich steuerfreier Einkünfte (z. B. aus der Vermietung von Immobilien bei Wohnungsgenossenschaften) zu vermeiden, gründen wir für unsere Kunden häufig eine PV-Betreiber-GmbH (Projekt-GmbH). Dadurch bleibt das Kerngeschäft steuerlich sauber getrennt, und die Haftung wird gleichzeitig auf die PV-Gesellschaft beschränkt.
Die NVP ist der erste kritische Schritt bei Projekten ab 100 kWp. Wir reichen ein formelles Netzanschlussbegehren beim zuständigen Verteilnetzbetreiber (VNB) – in Sachsen-Anhalt meist Mitnetz Strom, Avacon oder die regionalen Stadtwerke – ein. Der VNB prüft innerhalb einer gesetzlichen Frist von bis zu 8 Wochen, ob die bestehende Netzkapazität am gewünschten Verknüpfungspunkt ausreicht, um die maximale Einspeiseleistung der PV-Anlage aufzunehmen. Wir übernehmen diesen gesamten Prozess inklusive der Erstellung aller erforderlichen Pläne und Berechnungen für Sie.
Sollte das lokale Netz am Grundstück nicht ausreichen, kann der Netzbetreiber einen NAP in einiger Entfernung (z. B. am nächsten Umspannwerk oder Kabelverteiler) zuweisen. Die Kosten für die Kabeltrasse bis zu diesem Punkt trägt der Anlagenbetreiber. Die SunShine Group führt in solchen Fällen eine detaillierte Wirtschaftlichkeitsberechnung durch und übernimmt die Verhandlungen mit privaten und öffentlichen Grundstückseigentümern zur Sicherung der Wegerechte (Dienstbarkeiten).
Nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) müssen Anlagen ab einer installierten Leistung von 100 kWp ihren Strom direkt an der Strombörse vermarkten. Eine feste Einspeisevergütung gibt es hier nicht mehr. Stattdessen erhalten Sie den tatsächlichen Marktwert des Stroms zuzüglich einer Marktprämie, die die Differenz zum anzulegenden Wert (Ihrem anzulegenden EEG-Tarif) ausgleicht. Wir binden Ihre Anlage an einen professionellen Direktvermarkter an, der die Strommengen viertelstündlich prognostiziert und an der EPEX Spot verkauft.
Die PV-Anlage muss zwingend mit einer registrierenden Leistungsmessung (RLM) und einer technischen Einrichtung zur Fernsteuerbarkeit ausgestattet sein. Der Direktvermarkter muss in der Lage sein, bei negativen Strompreisen oder Netzengpässen die Einspeiseleistung der Anlage ferngesteuert zu drosseln. Wir installieren hierfür zertifizierte Fernwirkempfänger und Datenlogger, die via VPN-Tunnel sicher mit der Leitstelle des Direktvermarkters kommunizieren.
Für den sicheren Betrieb sollten Sie mit jährlichen Betriebskosten (Operations & Maintenance) von ca. 1 bis 1,5 % der Investitionssumme rechnen. Darin enthalten sind die gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen nach DGUV Vorschrift 3, die Fernüberwachung (Monitoring), regelmäßige Sichtprüfungen, die Reinigung der Module (besonders in staubigen Agrarregionen Sachsen-Anhalts wichtig) sowie Rücklagen für den eventuellen Tausch von Wechselrichtern nach 12–15 Jahren.
Neben dem IAB können Sie die PV-Anlage linear über die steuerliche Nutzungsdauer von 20 Jahren abschreiben (5 % pro Jahr). Zusätzlich steht Ihnen unter bestimmten Voraussetzungen die Sonderabschreibung nach § 7g Abs. 5 EStG in Höhe von bis zu 20 % der verbleibenden Anschaffungskosten im Jahr der Anschaffung und den folgenden vier Jahren zur Verfügung. Dies ermöglicht eine extrem schnelle Refinanzierung in den ersten Betriebsjahren.
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