EEG-Sätze 2026: Vergütung, Marktdaten & KfW-Konditionen – das Cheatsheet für PV-Investoren
Marktdaten & Förderung
Auf den Punkt: Wie hoch ist die EEG-Vergütung 2026?
Die EEG-Vergütung liegt 2026 für neue Dachanlagen mit Volleinspeisung bei rund 10,4 bis 12,4 ct/kWh (bis 100 kWp), für Anlagen mit Eigenverbrauch bei rund 5,5 bis 7,8 ct/kWh. Ab 100 kWp gilt Direktvermarktungspflicht – dort zählt der anzulegende Wert von rund 5,9 bis 8,9 ct/kWh je nach Einspeisekonzept. Zum 1. August 2026 sinken alle Sätze planmäßig um 1 Prozent (Degression); der Satz zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme bleibt 20 Jahre fest.
Stand: Juli 2026 · Vergütungswerte gültig für Inbetriebnahmen vom 1.2. bis 31.7.2026 · nächste Degression: 1.8.2026 · wir aktualisieren dieses Cheatsheet zu jedem Degressionstermin
PV-Förderkonditionen ändern sich im Takt: Die EEG-Vergütung sinkt halbjährlich, die KfW passt ihre Zinssätze laufend an, und der Marktwert Solar wird jeden Monat neu veröffentlicht. Dieses Cheatsheet bündelt die aktuell relevanten Zahlen für Investoren und Betreiber gewerblicher Photovoltaikanlagen – mit Quellenverlinkung für tagesaktuelle Werte.
Definition: EEG-Sätze (auch Vergütungssätze oder anzulegende Werte) sind die im Erneuerbare-Energien-Gesetz festgelegten Beträge in ct/kWh, die Betreiber von Photovoltaikanlagen für eingespeisten Strom erhalten – entweder als feste Einspeisevergütung (bis 100 kWp) oder als Berechnungsgrundlage der Marktprämie in der Direktvermarktung, die ab 100 kWp verpflichtend ist.
Inhalt dieses Cheatsheets
EEG-Vergütungssätze 2026 im Überblick
Die folgenden Sätze gelten für Gebäudeanlagen mit Inbetriebnahme zwischen dem 1. Februar und dem 31. Juli 2026. Bis 100 kWp haben Betreiber die Wahl zwischen fester Einspeisevergütung und Direktvermarktung, ab 100 kWp ist die Direktvermarktung Pflicht – dort gilt statt der festen Vergütung der anzulegende Wert (AW) als Rechengröße für die Marktprämie. Alle Werte sind bewusst als Rundwerte angegeben; die amtlichen Sätze veröffentlicht die Bundesnetzagentur.
| Anlagengröße (Gebäude) | Teileinspeisung / Eigenverbrauch | Volleinspeisung |
|---|---|---|
| bis 10 kWp | rund 7,8 ct/kWh | rund 12,4 ct/kWh |
| 10–40 kWp | rund 6,7 ct/kWh | rund 10,4 ct/kWh |
| 40–100 kWp | rund 5,5 ct/kWh | rund 10,4 ct/kWh |
| 100–400 kWp (DV-Pflicht) | AW rund 5,9 ct/kWh | AW rund 8,9 ct/kWh |
| 400–1.000 kWp (DV-Pflicht) | AW rund 5,9 ct/kWh | AW rund 7,7 ct/kWh |
| Freifläche bis 1 MWp | — | AW rund 6,7 ct/kWh |
| > 1 MWp (Ausschreibung) | — | Pay-as-bid, Höchstwerte 7,37–9,18 ct/kWh |
Zur Einordnung: Bei Anlagen bis 100 kWp liegt der anzulegende Wert in der Direktvermarktung jeweils 0,4 ct/kWh über der festen Einspeisevergütung (§ 53 EEG). Tagesaktuelle amtliche Sätze finden Sie bei der Bundesnetzagentur. Die Degression erfolgt halbjährlich jeweils zum 1. Februar und 1. August.
Systematik verstehen: Einspeisevergütung, anzulegender Wert und Marktprämie
Wer PV-Wirtschaftlichkeit rechnet, muss drei Begriffe sauber auseinanderhalten – sie werden im Alltag ständig verwechselt, führen aber zu völlig unterschiedlichen Erlösmodellen:
Feste Einspeisevergütung: Der Netzbetreiber zahlt für jede eingespeiste Kilowattstunde einen festen Cent-Betrag – planbar, ohne Vermarktungsaufwand. Dieses Modell steht nur Anlagen bis 100 kWp offen. Der Satz zum Inbetriebnahmezeitpunkt gilt für 20 volle Kalenderjahre plus das Inbetriebnahmejahr.
Anzulegender Wert (AW): Der AW ist keine Auszahlung, sondern die gesetzliche Rechengröße, aus der sich sowohl die feste Vergütung (AW minus 0,4 ct/kWh) als auch die Marktprämie ableiten. Wenn in Ausschreibungen oder Gesetzestexten von Fördersätzen die Rede ist, sind fast immer anzulegende Werte gemeint.
Marktprämie: In der Direktvermarktung verkauft ein Dienstleister den Strom an der Börse. Zusätzlich zum Börsenerlös zahlt der Netzbetreiber die gleitende Marktprämie: anzulegender Wert minus Monatsmarktwert Solar. Unterm Strich erlöst der Betreiber damit näherungsweise den anzulegenden Wert – abzüglich der Vermarktungsgebühr. Liegt der Marktwert Solar über dem AW, ist die Marktprämie null und der Betreiber profitiert vom höheren Börsenpreis.
Für Volleinspeiser gelten durchgängig höhere Sätze als für Eigenverbrauchsanlagen – die Volleinspeisung muss allerdings vor der Inbetriebnahme (und danach jeweils vor dem 1. Dezember für das Folgejahr) beim Netzbetreiber gemeldet werden. Gerade bei vermieteten Gewerbedächern ohne eigenen Stromverbrauch ist die Volleinspeisung deshalb das Standardmodell – ausführlich erklärt in unserem Ratgeber zur EEG-Einspeisevergütung für Gewerbedächer.
Degressions-Mechanik: Warum der Inbetriebnahme-Zeitpunkt bares Geld wert ist
Seit Februar 2024 sinken die EEG-Sätze wieder planmäßig: jeweils zum 1. Februar und zum 1. August um 1 Prozent gegenüber dem Vorhalbjahr. Das klingt wenig, summiert sich aber – wer die Inbetriebnahme über mehrere Degressionsstufen verschleppt, verliert dauerhaft Vergütung, denn maßgeblich ist ausschließlich der Satz am Tag der Inbetriebnahme. Dieser Satz wird dann für die gesamte 20-jährige Förderdauer eingefroren; spätere Degressionen betreffen nur Neuanlagen.
Praxis-Hinweis: Die nächste Degression greift am 1. August 2026. Projekte, die bis zum 31. Juli 2026 in Betrieb gehen, sichern sich die aktuellen Sätze für 20 Jahre. Bei einem 750-kWp-Gewerbedach macht ein Prozent Unterschied über die Laufzeit einen spürbaren fünfstelligen Betrag aus – Netzanschluss- und Zählersetzungstermine sollten deshalb aktiv gemanagt werden.
Wichtig für die Planung ab 2027: In der Energiepolitik wird über eine Reform der Fördersystematik für Neuanlagen diskutiert. Konkrete Änderungen sind noch nicht beschlossen – für Bestandsanlagen und bereits in Betrieb genommene Projekte gilt in jedem Fall Bestandsschutz über die volle Förderdauer.

Marktwert Solar: die zweite Stellschraube der Direktvermarktung
Der Marktwert Solar ist der mengengewichtete durchschnittliche Börsenstrompreis aller Solareinspeisung eines Monats. Er wird von den Übertragungsnetzbetreibern auf netztransparenz.de veröffentlicht und bestimmt die Höhe der Marktprämie. Seine Schwankungsbreite ist enorm – in sonnenreichen Monaten drückt die gleichzeitige Einspeisung vieler PV-Anlagen den Preis (Kannibalisierungseffekt), im Winter liegt er ein Vielfaches darüber:
| Zeitraum | Marktwert Solar (ct/kWh, rund) |
|---|---|
| Jahresmarktwert 2024 | rund 4,2 |
| Jahresmarktwert 2025 | rund 4,5 |
| Juni 2025 (Jahrestief) | rund 1,8 |
| Januar 2026 | rund 11,0 |
| Februar 2026 | rund 7,7 |
| März 2026 | rund 5,5 |
Für Investoren heißt das: Solange der anzulegende Wert über dem Marktwert liegt, gleicht die Marktprämie die Differenz aus – die Erlösbasis bleibt stabil. Die Monatswerte lohnen dennoch einen regelmäßigen Blick, denn sie zeigen, wohin sich der Strommarkt entwickelt. Live-Daten: netztransparenz.de.
Direktvermarktung ab 100 kWp: Pflicht, aber kein Nachteil
Anlagen über 100 kWp müssen ihren Strom über einen Direktvermarkter an der Börse verkaufen. In der Praxis übernimmt das ein spezialisierter Dienstleister; der Betreiber erhält Börsenerlös plus Marktprämie und zahlt dafür eine Vermarktungsgebühr. Durch die gleitende Marktprämie ist das Erlösniveau ähnlich planbar wie eine feste Vergütung – zusätzlich eröffnet die Direktvermarktung Optionen wie die sonstige Direktvermarktung oder PPA-Modelle nach Ende des Förderzeitraums. Was Betreiber beim Vermarkterwechsel, bei Fahrplanpflichten und bei der Fernsteuerbarkeit beachten müssen, haben wir im Detail aufbereitet: Direktvermarktung für Photovoltaik ab 100 kWp.
Solarspitzengesetz: Was seit Februar 2025 für Neuanlagen gilt
Das sogenannte Solarspitzengesetz (in Kraft seit dem 25. Februar 2025) hat die Spielregeln für neue PV-Anlagen spürbar verändert. Die wichtigsten Punkte für Investoren:
Keine Vergütung bei negativen Börsenpreisen: Neuanlagen ab 2 kWp erhalten für Viertelstunden mit negativen Strompreisen keine EEG-Förderung mehr – die frühere Drei-Stunden-Pufferregel ist entfallen. Als Ausgleich werden die ausgefallenen Zeiträume am Ende des 20-jährigen Förderzeitraums teilweise nachgeholt (§ 51a EEG).
Smart-Meter- und Steuerbox-Pflicht: Neue Anlagen benötigen intelligente Messsysteme und müssen steuerbar sein. Kleinere Neuanlagen ohne Smart Meter dürfen übergangsweise nur 60 Prozent ihrer Nennleistung einspeisen.
Bestandsschutz: Anlagen mit Inbetriebnahme vor dem 25. Februar 2025 sind von den Neuregelungen nicht betroffen.
Wirtschaftlich rücken damit zwei Themen in den Vordergrund: professionelle Direktvermarktung, die Einspeisung in negative Preisphasen aktiv vermeidet, und Batteriespeicher, die Mittags-Erzeugung in die Abendstunden verschieben. Für gewerbliche Projekte ab 100 kWp ist beides ohnehin Teil eines sauberen Anlagenkonzepts.
KfW-270-Konditionen: Finanzierung für PV-Projekte
Das KfW-Programm 270 „Erneuerbare Energien – Standard” ist das wichtigste Förderdarlehen für PV-Investitionen: Es finanziert Aufdach-, Fassaden- und Freiflächenanlagen inklusive Batteriespeicher mit bis zu 100 Prozent der Investitionskosten und bis zu 50 Mio. Euro pro Vorhaben. Der Antrag läuft ausschließlich über die Hausbank und muss vor Vorhabensbeginn gestellt werden. Der Zinssatz hängt von Bonität, Besicherung und Laufzeit ab (risikogerechtes Zinssystem); der Effektivzins beginnt Mitte 2026 bei rund 3,8 bis 3,9 Prozent p.a. für beste Bonitätsklassen. Die folgenden Spannen sind als Orientierung zu verstehen (indikativ, Stand Anfang 2026):
| Programm-Variante | Laufzeit | Zinssatz nominal (indikativ) | Max. Darlehen |
|---|---|---|---|
| KfW 270 (5 J. + 1 tilgungsfrei) | 5 J. | 3,30–3,80 % | 50 Mio. EUR |
| KfW 270 (10 J. + 2 tilgungsfrei) | 10 J. | 3,40–3,90 % | 50 Mio. EUR |
| KfW 270 (20 J. + 3 tilgungsfrei) | 20 J. | 3,60–4,10 % | 50 Mio. EUR |
| KfW 270 (30 J. + 5 tilgungsfrei) | 30 J. | 3,80–4,20 % | 50 Mio. EUR |
| KfW 271 Premium (Speicher) | 10/20 J. | 3,50–4,50 % | 25 Mio. EUR |
Tagesaktuelle Zinssätze je Risikoklasse: KfW-Konditionenübersicht. Antragsweg, Unterlagen und typische Stolperfallen erklärt unser Leitfaden zum KfW-Förderprogramm 270.

Steuersätze und Grenzwerte 2026
Die steuerlichen Rahmendaten entscheiden bei gewerblichen PV-Investments oft über mehr Rendite als ein halber Cent Vergütung. Die wichtigsten Werte für 2026 – die konkrete Anwendung gehört in die Hand des Steuerberaters:
| Größe | Wert |
|---|---|
| § 7g Größenmerkmal (Gewinn Vorjahr) | 200.000 EUR |
| IAB-Anteil (Investitionsabzugsbetrag) | 50 % der voraussichtlichen Anschaffungskosten |
| IAB Max-Höhe pro Betrieb | 200.000 EUR |
| Sonder-AfA (§ 7g Abs. 5 EStG) | 40 %, frei verteilbar auf Jahr 1–5 |
| Lineare AfA PV | 5 % p.a. (20 J.) |
| Lineare AfA Wechselrichter (separat) | 10 % p.a. (10 J.) |
| GewSt-Freibetrag (natürliche Personen) | 24.500 EUR Gewerbeertrag |
| USt-Nullsteuersatz (Wohngebäude bis 30 kWp) | 0 % gemäß § 12 Abs. 3 UStG |
| USt-Kleinunternehmergrenze § 19 UStG | 25.000 EUR Vorjahr / 100.000 EUR laufendes Jahr |
| Spitzensteuersatz inkl. SolZ + 9 % KiSt | ca. 47,5 % |
Der größte Hebel für Investoren mit hoher Steuerlast bleibt die Kombination aus Investitionsabzugsbetrag (50 Prozent bereits vor der Anschaffung) und Sonderabschreibung (40 Prozent in den ersten fünf Jahren) – zusammen lassen sich so erhebliche Teile der Investition in die Anschaffungsphase vorziehen. Wie das Zusammenspiel konkret wirkt, zeigen wir mit Rechenbeispielen unter PV-Investment & Steuervorteile.
Strompreise 2026 (gewerblich)
Die Strompreise bestimmen den Wert jeder selbst verbrauchten Kilowattstunde – und damit die Rendite von Eigenverbrauchskonzepten. Zur Orientierung:
| Position | Wert |
|---|---|
| Industriestrompreis (mittel) | 20–28 ct/kWh |
| Gewerbestrompreis (klein) | 28–38 ct/kWh |
| Haushaltsstrompreis | 32–42 ct/kWh |
| EEG-Umlage | seit 2022 entfallen |
PV-Investitionskosten 2026 (Marktwerte)
Den Vergütungssätzen stehen die Systemkosten gegenüber. Die Spannen bilden schlüsselfertige Projekte ab – je nach Dachstatik, Netzanschluss und Komponentenwahl:
| Anlagentyp | EUR/kWp netto (indikativ) |
|---|---|
| Aufdach Privat 5–20 kWp | 1.200–1.800 |
| Aufdach Gewerbe 30–100 kWp | 1.000–1.400 |
| Aufdach Gewerbe 100–500 kWp | 900–1.300 |
| Aufdach Großgewerbe 500 kWp – 1 MWp | 800–1.100 |
| Freifläche 1–10 MWp | 600–800 |
| Speicher gewerblich (LFP, AC-gekoppelt) | 600–900 EUR/kWh nutzbar |
Wichtige Fristen 2026
Verpasste Fristen kosten in der Photovoltaik echtes Geld – von der Marktstammdatenregister-Meldung bis zu den Ausschreibungsrunden der Bundesnetzagentur:
| Termin | Frist |
|---|---|
| EEG-Anmeldung Marktstammdatenregister | 4 Wochen nach Inbetriebnahme |
| USt-Voranmeldung monatlich | 10. des Folgemonats |
| USt-Voranmeldung quartalsweise | 10. nach Quartalsende |
| ESt-Erklärung 2025 (selbst) | 31.07.2026 |
| ESt-Erklärung 2025 (mit Steuerberater) | 01.03.2027 |
| Nächste EEG-Degression | 01.08.2026 (−1 %) |
| BNetzA Ausschreibung PV-Aufdach 2026 | 1.2., 1.6., 1.10., 1.12. |
| BNetzA Ausschreibung Freifläche 2026 | 1.3., 1.7., 1.11. |
So nutzen Sie das Cheatsheet für Ihre Wirtschaftlichkeitsrechnung
Die Zahlen auf dieser Seite sind kein Selbstzweck – sie sind die Eingangsgrößen jeder seriösen PV-Kalkulation. So gehen Sie in vier Schritten vor:
1. Vergütungssatz ablesen: Bestimmen Sie Anlagengröße und Einspeisekonzept (Voll- oder Teileinspeisung) und lesen Sie den passenden Satz aus der Vergütungstabelle ab. Multipliziert mit dem erwarteten spezifischen Ertrag (in Deutschland je nach Standort und Ausrichtung typischerweise im Bereich um 900 bis 1.100 kWh pro kWp und Jahr) ergibt sich der Brutto-Erlös pro kWp.
2. Direktvermarktung einpreisen: Ab 100 kWp rechnen Sie mit dem anzulegenden Wert abzüglich Vermarktungsgebühr. Der Marktwert Solar dient als Kontrollgröße – liegt er dauerhaft über dem AW, entstehen Zusatzchancen.
3. Finanzierung gegenrechnen: Stellen Sie den KfW-270-Zins der erwarteten Projektrendite gegenüber. Solange die Gesamtkapitalrendite des Projekts über dem Fremdkapitalzins liegt, hebelt Fremdfinanzierung die Eigenkapitalrendite – das klassische Zinsdifferenzgeschäft gewerblicher PV-Investments.
4. Steuerhebel modellieren: Prüfen Sie mit dem Steuerberater IAB und Sonder-AfA gegen Ihre individuelle Steuersituation. Gerade im Jahr vor der Anschaffung entscheidet sich, ob der Investitionsabzugsbetrag optimal wirkt.
Alle vier Schritte zusammen ergeben eine belastbare Ersteinschätzung – die vollständige Investment-Perspektive mit Renditemodellen, Risikobetrachtung und Projektbeispielen finden Sie in unserem Pillar-Guide Photovoltaik-Investment.
Key Takeaways
- EEG-Sätze 2026 (Inbetriebnahme 1.2.–31.7.): Volleinspeisung bis 100 kWp rund 10,4–12,4 ct/kWh, Eigenverbrauch rund 5,5–7,8 ct/kWh
- Ab 100 kWp Direktvermarktungspflicht: anzulegender Wert rund 5,9 ct (Teileinspeisung) bzw. rund 7,7–8,9 ct (Volleinspeisung)
- Nächste Degression: 1. August 2026 (−1 %) – Inbetriebnahme-Satz gilt 20 Jahre fest
- Marktwert Solar: Jahresmarktwert 2025 rund 4,5 ct/kWh, Spannweite von rund 1,8 (Juni) bis rund 11,5 (Januar)
- KfW 270: bis 100 % der Investitionskosten, bis 50 Mio. EUR, Effektivzins ab rund 3,8–3,9 % (Stand Mitte 2026, beste Bonität)
- Steuerhebel 2026: IAB 50 % + Sonder-AfA 40 % (§ 7g EStG), Kleinunternehmergrenze 25.000/100.000 EUR
- Cheatsheet wird zu jedem Degressionstermin aktualisiert – Live-Quellen verlinkt
Fazit
Die EEG-Sätze 2026 bieten trotz halbjährlicher Degression weiterhin eine solide, 20 Jahre planbare Erlösbasis – entscheidend ist, den Inbetriebnahme-Zeitpunkt aktiv zu steuern und ab 100 kWp die Direktvermarktung professionell aufzusetzen. Wer zusätzlich KfW-Finanzierung und die Steuerhebel aus § 7g EStG kombiniert, holt aus demselben Dach deutlich mehr Rendite heraus als mit dem reinen Vergütungsblick. Dieses Cheatsheet liefert dafür die Zahlen – die Projektprüfung übernehmen wir.
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Weiterführend: Photovoltaik-Investment: der komplette Guide · Direktvermarktung ab 100 kWp · PV-Investment Steuervorteile · Solaranlage kaufen · KfW-Förderprogramm 270
Häufige Fragen zu EEG-Sätzen, Marktdaten und Förderung 2026
Wie hoch ist die EEG-Vergütung 2026 für Photovoltaik?
Für Inbetriebnahmen zwischen dem 1. Februar und dem 31. Juli 2026 liegt die feste Einspeisevergütung für Dachanlagen mit Eigenverbrauch bei rund 7,8 ct/kWh (bis 10 kWp), rund 6,7 ct/kWh (10–40 kWp) und rund 5,5 ct/kWh (40–100 kWp). Volleinspeiser erhalten deutlich mehr: rund 12,4 ct/kWh bis 10 kWp und rund 10,4 ct/kWh bis 100 kWp. Ab 100 kWp gilt die Direktvermarktungspflicht – dort wird nicht mehr fest vergütet, sondern über die Marktprämie auf Basis des anzulegenden Werts abgerechnet. Zum 1. August 2026 sinken alle Sätze planmäßig um ein Prozent; maßgeblich bleibt immer der Satz am Tag der Inbetriebnahme.
Was ist der Unterschied zwischen Einspeisevergütung und anzulegendem Wert?
Die feste Einspeisevergütung ist der Betrag, den der Netzbetreiber tatsächlich pro Kilowattstunde auszahlt – sie steht nur Anlagen bis 100 kWp offen. Der anzulegende Wert (AW) ist dagegen eine gesetzliche Rechengröße: Aus ihm leiten sich sowohl die feste Vergütung (AW minus 0,4 ct/kWh Vermarktungsabschlag nach § 53 EEG) als auch die Marktprämie in der Direktvermarktung ab. Wenn Gesetzestexte, Ausschreibungsergebnisse oder Fachartikel Fördersätze nennen, sind fast immer anzulegende Werte gemeint. Für die Wirtschaftlichkeitsrechnung gilt: In der Direktvermarktung erlöst der Betreiber über Börsenerlös plus Marktprämie näherungsweise den anzulegenden Wert, abzüglich der Gebühr des Direktvermarkters.
Wann sinkt die EEG-Vergütung das nächste Mal?
Die nächste planmäßige Degression greift am 1. August 2026: Alle Vergütungssätze und anzulegenden Werte für Neuanlagen sinken dann um ein Prozent gegenüber dem aktuellen Halbjahr. Danach folgt die nächste Absenkung zum 1. Februar 2027. Dieser Halbjahresrhythmus (jeweils 1. Februar und 1. August) gilt seit Februar 2024. Wichtig: Die Degression betrifft ausschließlich Anlagen, die nach dem Stichtag in Betrieb gehen. Wer sein Projekt bis zum 31. Juli 2026 ans Netz bringt, sichert sich die aktuellen Sätze unverändert für die gesamte 20-jährige Förderdauer. Bei größeren Gewerbeprojekten lohnt es sich deshalb, Netzanschluss- und Zählersetzungstermine aktiv auf den Degressionskalender hin zu steuern.
Wie lange gilt der EEG-Satz nach der Inbetriebnahme?
Der bei Inbetriebnahme gültige Satz ist für 20 volle Kalenderjahre plus das Inbetriebnahmejahr festgeschrieben – er wird weder an Inflation noch an spätere Degressionen oder Strompreisentwicklungen angepasst. Diese Planbarkeit ist der Kern des EEG-Modells und der Grund, warum PV-Erträge sich gut für langfristige Investment- und Finanzierungsmodelle eignen. Nach Ablauf der Förderung ist die Anlage technisch meist noch lange leistungsfähig; der Strom kann dann über die sonstige Direktvermarktung, Power-Purchase-Agreements (PPA) oder Eigenverbrauchskonzepte weiter vermarktet werden. In Renditemodellen wird diese Nachlaufphase häufig konservativ mit dem Marktwert Solar angesetzt.
Was bedeutet die Direktvermarktungspflicht ab 100 kWp?
Anlagen mit mehr als 100 kWp installierter Leistung dürfen ihren Strom nicht über die feste Einspeisevergütung abrechnen, sondern müssen ihn über einen Direktvermarkter an der Strombörse verkaufen. Der Betreiber erhält dann zwei Zahlungsströme: den Börsenerlös vom Vermarkter und die gleitende Marktprämie vom Netzbetreiber (anzulegender Wert minus Monatsmarktwert Solar). Unterm Strich ergibt das ein ähnlich planbares Erlösniveau wie eine feste Vergütung. Der Direktvermarkter erhebt dafür eine Vermarktungsgebühr und verlangt technische Voraussetzungen wie Fernsteuerbarkeit und viertelstündliche Messwerte. Für Investoren ist die Direktvermarktung kein Nachteil, sondern öffnet zusätzlich die Tür zu PPA-Modellen nach dem Förderzeitraum.
Was ist der Marktwert Solar und warum schwankt er so stark?
Der Marktwert Solar ist der mengengewichtete durchschnittliche Börsenstrompreis aller solaren Einspeisung eines Monats; die Übertragungsnetzbetreiber veröffentlichen ihn monatlich auf netztransparenz.de. Er schwankt stark, weil PV-Anlagen fast gleichzeitig produzieren: In sonnenreichen Monaten drückt das hohe Mittagsangebot die Börsenpreise genau in den Stunden der Solareinspeisung – der sogenannte Kannibalisierungseffekt. 2025 reichte die Spanne von rund 1,8 ct/kWh im Juni bis rund 11,5 ct/kWh im Januar; der Jahresmarktwert lag bei rund 4,5 ct/kWh. Für geförderte Anlagen fängt die gleitende Marktprämie diese Schwankungen ab, solange der anzulegende Wert über dem Marktwert liegt – deshalb bleibt die Erlösbasis trotz volatiler Börsenpreise stabil.
Was regelt das Solarspitzengesetz für neue PV-Anlagen?
Das Solarspitzengesetz ist seit dem 25. Februar 2025 in Kraft und betrifft Neuanlagen ab 2 kWp. Kernpunkt: In Viertelstunden mit negativen Börsenstrompreisen entfällt die EEG-Vergütung komplett – die frühere Regel, nach der erst ab mehreren Stunden negativer Preise gekürzt wurde, ist abgeschafft. Als Ausgleich werden die ausgefallenen Förderzeiträume am Ende der 20-jährigen Förderdauer teilweise nachgeholt (§ 51a EEG). Zusätzlich gilt für Neuanlagen eine Pflicht zu intelligenten Messsystemen und Steuerbarkeit; kleinere Anlagen ohne Smart Meter dürfen übergangsweise nur 60 Prozent ihrer Nennleistung einspeisen. Bestandsanlagen mit Inbetriebnahme vor dem Stichtag genießen vollen Bestandsschutz. Wirtschaftlich stärkt das Gesetz Direktvermarktung und Speicherkonzepte.
Welche KfW-Förderung gibt es 2026 für gewerbliche Photovoltaik?
Das zentrale Programm ist der KfW-Kredit 270 „Erneuerbare Energien – Standard”. Er finanziert Errichtung und Erwerb von PV-Anlagen (Aufdach, Fassade, Freifläche) inklusive Batteriespeichern, Planungs- und Installationskosten – mit bis zu 100 Prozent der Investitionskosten und maximal 50 Mio. Euro pro Vorhaben. Laufzeiten sind bis 30 Jahre mit tilgungsfreien Anlaufjahren möglich. Der Zinssatz ist bonitäts- und besicherungsabhängig (risikogerechtes Zinssystem); Mitte 2026 beginnt der Effektivzins für beste Bonitätsklassen bei rund 3,8 bis 3,9 Prozent p.a. Wichtig: Der Antrag läuft ausschließlich über die Hausbank und muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden – ein bereits unterschriebener Kaufvertrag kann die Förderfähigkeit kosten.
Welche Steuervorteile kann ich 2026 als PV-Investor nutzen?
Gewerbliche PV-Investoren können 2026 vor allem zwei Hebel aus § 7g EStG kombinieren: Der Investitionsabzugsbetrag (IAB) erlaubt es, bis zu 50 Prozent der voraussichtlichen Anschaffungskosten (maximal 200.000 Euro pro Betrieb) schon vor dem Kauf gewinnmindernd abzuziehen – Voraussetzung ist unter anderem ein Vorjahresgewinn von höchstens 200.000 Euro. Nach der Anschaffung kommt die Sonderabschreibung von 40 Prozent hinzu, frei verteilbar auf das Anschaffungsjahr und die vier Folgejahre, zusätzlich zur linearen AfA von 5 Prozent jährlich über 20 Jahre. Zusammen lassen sich so erhebliche Teile der Investition steuerlich in die Anfangsphase vorziehen. Die konkrete Gestaltung gehört zwingend in die Hand des Steuerberaters – die Rahmendaten liefert die Tabelle oben.
Wie aktuell sind die Zahlen in diesem Cheatsheet?
Stand dieser Seite ist Juli 2026; die Vergütungswerte gelten für Inbetriebnahmen vom 1. Februar bis 31. Juli 2026. Wir aktualisieren das Cheatsheet redaktionell zu jedem EEG-Degressionstermin (1. Februar und 1. August) sowie bei relevanten Gesetzes- oder Konditionsänderungen. Bewusst arbeiten wir mit Rundwerten („rund”, „indikativ”), weil sich einzelne Nachkommastellen und KfW-Zinssätze kurzfristig ändern können. Für rechtsverbindliche, tagesaktuelle Werte sind die amtlichen Quellen verlinkt: die Bundesnetzagentur für EEG-Sätze und Ausschreibungen, netztransparenz.de für die monatlichen Marktwerte und die KfW-Konditionenübersicht für Zinssätze. Bei konkreten Projektentscheidungen prüfen wir die Zahlen gemeinsam mit Ihnen gegen den Tagesstand.
Über den Autor: Markus Schebitz ist Geschäftsführer der SunShine Sales GmbH und seit über 23 Jahren in der gewerblichen Photovoltaik tätig – verantwortlich für über 200 realisierte Solaranlagen. Mehr erfahren
