PHOTOVOLTAIK STEUERN

Sonderabschreibung PV 2026: Gewerbliche PV-Anlage mit 40 % Sonder-AfA

Auf den Punkt

Die Sonderabschreibung nach § 7g EStG erlaubt, im Anschaffungsjahr zusätzlich bis zu 40 % der Kosten einer gewerblichen PV-Anlage abzuschreiben – zusätzlich zur linearen und degressiven AfA. Das erhöht den Steuerstundungseffekt. Dieser Ratgeber der SunShine Sales GmbH erklärt Voraussetzungen und Kombination der Sonder-AfA.

Die Sonder-AfA für Photovoltaik-Anlagen bietet gewerblichen Investoren die Möglichkeit, im Anschaffungsjahr zusätzlich zur regulären AfA bis zu 40 % der Anschaffungskosten gewinnmindernd geltend zu machen. Erfahren Sie hier, wie Sie mit IAB + Sonder-AfA + degressiver AfA Ihre Steuerlast massiv senken.

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Was ist die Sonderabschreibung für PV-Anlagen?

Die Sonderabschreibung nach §7g Abs. 5 EStG erlaubt es gewerblichen Investoren, im Anschaffungsjahr einer PV-Anlage zusätzlich zur regulären AfA bis zu 40 % der Anschaffungskosten steuerlich geltend zu machen. Sie ist ein zentraler Hebel des Investitionsabzugsbetrags-Gesetzes und speziell für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) konzipiert.

Die Voraussetzungen für die Sonder-AfA bei PV

  • Betriebsvermögen: Die PV-Anlage muss zum Betriebsvermögen gehören (gewerbliche Investition)
  • KMU-Grenze: Das Betriebsvermögen darf 235.000 € nicht überschreiten (§7g Abs. 1 Satz 2 EStG)
  • Gewerbeanmeldung: Ein Gewerbe muss angemeldet sein
  • IAB-Bildung vorausgesetzt: Die Sonder-AfA setzt voraus, dass im Vorjahr ein IAB (Investitionsabzugsbetrag) gebildet wurde

Sonderabschreibung PV – Höhe und Berechnung

Die Sonder-AfA beträgt maximal 40 % der Anschaffungskosten. Allerdings wird sie auf die nach dem IAB reduzierte Bemessungsgrundlage berechnet. Das klingt kompliziert – ein Beispiel macht es klar:

☀️ Rechenbeispiel: 400.000 € PV-Investment

Jahr Maßnahme Absetzung Steuerwirkung (42 %)
2025 IAB-Bildung (Vorjahr) 200.000 € 84.000 €
2026 Anschaffungsjahr
40 % Sonder-AfA + 15 % degressiv (Investitionsbooster)
110.000 € 46.200 €
2027 Lineare AfA 4.500 € 1.890 €
2028–2045 Lineare AfA (Restlaufzeit) 4.500 €/J. 1.890 €/J.

Die degressive AfA (Investitionsbooster) wird NUR im Anschaffungsjahr 2026 angesetzt. Der IAB wurde 2025 gebildet. Der IAB wurde in den Jahren 2025 gebildet (Voraussetzung für die Sonder-AfA). Ab 2027 läuft die lineare AfA (5 % p.a. vom Restbuchwert) über die restlichen 19 Jahre. Die Gesamtabschreibung beträgt über 20 Jahre maximal 400.000 € (100 % der AK).

Jahr Maßnahme Absetzung Steuerwirkung (42 %)
2025 IAB-Bildung (Vorjahre) 200.000 € 84.000 €
2026 Anschaffungsjahr
Sonder-AfA 40 % + degr. 15 % + IAB-Hinzurechnung
110.000 € 46.200 €
2027–2045 Folgejahre
5 % lineare AfA auf Restbuchwert (90.000 € / 19 J.)
1.990 €/J.

Welche Voraussetzungen müssen Sie erfüllen?

  • Gewerblicher Investor: Die Sonder-AfA ist nur für gewerbliche Investoren (Einzelunternehmen, GmbH, UG, GbR, KG) vorgesehen. Private PV-Betreiber oder Kleinunternehmer profitieren nicht.
  • IAB im Vorjahr: Ohne IAB-Bildung im Vorjahr ist keine Sonder-AfA möglich. Der IAB muss im Jahr Vor der Anschaffung gebildet werden.
  • Nutzungsdauer 20 Jahre: PV-Anlagen werden steuerlich über 20 Jahre abgeschrieben (§ 7 Abs. 1 EStG i.V.m. AfA-Tabelle).
  • Keine private Nutzung: Die Anlage muss zu mindestens 90 % betrieblich genutzt werden.

Häufig gestellte Fragen zur Sonderabschreibung PV

Wie hoch ist die Sonderabschreibung für PV-Anlagen 2026?
Die Sonder-AfA beträgt maximal 40 % der Anschaffungskosten (nach IAB-Minderung). Sie ist zusätzlich zur regulären AfA (5 % linear oder 15 % degressiv) im Anschaffungsjahr möglich.
Kann ich Sonder-AfA und degressive AfA kombinieren?
Ja, absolut. Die Sonder-AfA (§7g Abs. 5) ist zusätzlich zur regulären AfA möglich – egal ob Sie die lineare (5 %) oder die degressive AfA (15 %) wählen. Beide werden im Anschaffungsjahr parallel geltend gemacht.
Gilt die Sonder-AfA auch für gebrauchte PV-Anlagen?
Ja, die Sonder-AfA kann auch für gebrauchte PV-Anlagen geltend gemacht werden, sofern die Voraussetzungen des §7g EStG erfüllt sind. Die Bemessungsgrundlage ist der Kaufpreis der gebrauchten Anlage.
Was passiert mit dem Restbuchwert nach der Sonder-AfA?
Die Sonder-AfA mindert den Restbuchwert der Anlage. Ab Jahr 2 wird nur noch die reguläre AfA auf diesen reduzierten Restbuchwert angewendet. Die Gesamtabschreibung über 20 Jahre bleibt vollständig erhalten.

Fazit: Sonder-AfA macht Ihr PV-Investment noch attraktiver

Die Sonderabschreibung ist ein mächtiges Instrument für gewerbliche PV-Investoren. Zusammen mit IAB (bis 50 %) und degressiver AfA (15 %) können Sie im ersten Jahr Steuerwirkungen von über 130.000 € bei einem 400.000 €-Investment erzielen – bei einem Steuersatz von 42 %.

Wichtig: Die SunShine Group begleitet Sie von der IAB-Bildung über die Anschaffung bis zur laufenden Optimierung Ihrer PV-Investition.

Expertenwissen aus der Praxis

SunShine Group – Seit über 15 Jahren realisieren wir gewerbliche PV-Projekte ab 150 kWp. Mit über 172 erfolgreich installierten Anlagen und mehr als 80 MW installierter Leistung kennen wir Sonderabschreibung nach §7g EStG aus der täglichen Praxis.

Mehr über die SunShine Group → | Zuletzt aktualisiert: Mai 2026

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Wichtiger Hinweis: Die hier dargestellten Zahlen und Berechnungen dienen ausschliesslich der Veranschaulichung und ersetzen keine individuelle Steuerberatung. Steuerliche Regelungen (IAB, Sonder-AfA, degressive AfA) koennen sich jederzeit durch Gesetzesaenderungen aendern. Bitte lassen Sie Ihre persoenliche Steuersituation von einem Steuerberater pruefen. Ohne Gewaehr.

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