Förderung · EEG-Einspeisevergütung

EEG-Einspeisevergütung 2026 — aktuelle Sätze, Berechnung, Direktvermarktung & Auszahlung

Schnellantwort

Die EEG-Einspeisevergütung ist seit 2000 das Rückgrat der deutschen Photovoltaik-Förderung. Wer Strom in das öffentliche Netz einspeist, erhält für 20 Jahre einen gesetzlich garantierten Cent-Betrag pro kWh — entweder als Festvergütung (Anlagen bis 100 kWp) oder über die Ma

Auf den Punkt

Die EEG-Einspeisevergütung ist die für 20 Jahre gesetzlich garantierte Zahlung pro eingespeister Kilowattstunde Solarstrom. Höhe und Modell hängen von Anlagengröße und Inbetriebnahme ab; ab 100 kWp gilt die Direktvermarktung. Dieser Ratgeber der SunShine Sales GmbH erklärt Sätze, Anspruch und Auszahlung für gewerbliche PV-Anlagen.

Die EEG-Einspeisevergütung ist seit 2000 das Rückgrat der deutschen Photovoltaik-Förderung. Wer Strom in das öffentliche Netz einspeist, erhält für 20 Jahre einen gesetzlich garantierten Cent-Betrag pro kWh — entweder als Festvergütung (Anlagen bis 100 kWp) oder über die Marktprämie (Direktvermarktung ab 100 kWp Pflicht). Aktuelle Sätze 2026, Berechnungslogik, Auszahlungsmechanik und die strategischen Implikationen für Investoren.

Executive Summary: Anzulegende Werte 2026

Kernaussage: Die EEG-Vergütung ist ein Anzulegender Wert (AW) — entweder direkt als Festvergütung ausgezahlt oder über die Marktprämie aufgestockt. Sätze 2026 (degressionsbedingt halbjährlich angepasst): Aufdach Volleinspeisung 0–10 kWp ca. 12,8 ct/kWh, Eigenverbrauch 8,2 ct/kWh, 10–40 kWp 10,8 / 7,1, 40–100 kWp 11,0 / 5,8, 100+ kWp 6,8 ct/kWh AW (Direktvermarktung Pflicht). Garantiert für 20 Kalenderjahre + Inbetriebnahmejahr.

Aktuelle EEG-Tarife 2026

Anlagengröße Eigenverbrauch (ct/kWh) Volleinspeisung (ct/kWh)
0–10 kWp Aufdach ca. 8,2 ca. 12,8
10–40 kWp Aufdach ca. 7,1 ca. 10,8
40–100 kWp Aufdach ca. 5,8 ca. 11,0
100–400 kWp (Direktvermarktung Pflicht) ca. 6,8 AW
400–1.000 kWp Aufdach (Direktvermarktung) ca. 6,5 AW
Freifläche bis 1 MWp (Direktvermarktung) ca. 7,0 AW
Freifläche > 1 MWp (BNetzA-Ausschreibung) Pay-as-bid · Höchstwert ~7,4 ct/kWh

Werte indikativ — tagesaktuelle Sätze unter Bundesnetzagentur — EEG-Vergütung. Reguläre Degression halbjährlich (1.2. und 1.8.). Bei starkem Zubau zusätzliche Degression nach §49 EEG („atmender Deckel”).

Festvergütung vs. Direktvermarktung — Entscheidungslogik

Wahl: Bis 100 kWp Wahlrecht — Festvergütung oder Direktvermarktung. Ab 100 kWp Direktvermarktung Pflicht. Festvergütung = einfach, aber typisch 0,4 ct/kWh schlechter als Direktvermarktung wegen Marktprämienlogik. Bei kleinen Anlagen oft trotzdem sinnvoll wegen geringerer Komplexität.
Aspekt Festvergütung Direktvermarktung
Ab welcher Größe? Bis 100 kWp wählbar Ab 100 kWp Pflicht, freiwillig auch kleiner
Vergütung Anzulegender Wert minus 0,4 ct/kWh Marktwert + Marktprämie = Anzulegender Wert
Vertragspartner Netzbetreiber direkt Direktvermarkter (Drittunternehmen)
Vermarktungsgebühr 0 EUR 0,2–0,4 ct/kWh an Direktvermarkter
Komplexität Gering Mittel — Vertrag, Fernsteuerbarkeit Pflicht §9 EEG

Vollständige Direktvermarktungs-Mechanik im Spoke Direktvermarktung Photovoltaik.

In 5 Schritten zur ausgezahlten EEG-Vergütung

Operativ: Vom Netzanschluss bis zur monatlichen Auszahlung — klarer Prozess mit definierten Pflichten und Fristen.
Netzanschluss-Anfrage beim Netzbetreiber

Vor Anlagenbau verbindliche Netzverträglichkeitsprüfung. Anschlussbedingungen werden schriftlich zugesagt.

Inbetriebnahmebescheinigung des Errichters

Nach Anschluss bestätigt der Elektrofachbetrieb die VDE-konforme Installation. Geeichter Einspeisezähler wird verplombt.

Anmeldung im Marktstammdatenregister

Binnen 4 Wochen nach Inbetriebnahme — Versäumnis = Vergütung null bis Anmeldung nachgeholt (§52 EEG).

Wahl Vermarktungsmodell & ggf. Direktvermarkter-Vertrag

Bis 100 kWp: Festvergütung oder Direktvermarktung. Ab 100 kWp: Direktvermarkter-Vertrag zwingend, Fernsteuerbarkeit §9 EEG einrichten.

Monatliche Auszahlung

Netzbetreiber (Festvergütung) oder Direktvermarkter (Marktprämienmodell) zahlt monatlich oder quartalsweise nach Ablesung. Auszahlungsfrist 6–8 Wochen nach Ablesung.

Berechnung der Festvergütung — Beispiel 100 kWp

Position Wert
Anlagenleistung 100 kWp
Spezifischer Ertrag (Standort Süddeutschland) 1.000 kWh/kWp p.a.
Jahresproduktion 100.000 kWh
Eingespeiste Menge (95% Volleinspeisung) 95.000 kWh
Anzulegender Wert (Volleinspeisung 40–100 kWp) 11,0 ct/kWh
Einspeisevergütung p.a. 10.450 EUR
Vergütung über 20 Jahre (nominal) 209.000 EUR

Eigenverbrauch vs. Volleinspeisung — Wirtschaftlichkeitsvergleich

Modell Wirtschaftlichkeit
Volleinspeisung (kein Eigenverbrauch) Höherer Vergütungstarif (z.B. 11,0 statt 5,8 ct/kWh), aber kein Strompreisvorteil
Überschusseinspeisung (20–30 % Eigenverbrauch) Niedrigerer Tarif, dafür hoher Strompreis-Spar-Effekt — bei gewerblichen Anlagen meist wirtschaftlich beste Variante
Maximaler Eigenverbrauch (> 70 %) Bestmögliche Rendite, sofern Last-Profil zur Erzeugung passt (Industrie mit Tagesschichten)

Anlagenzusammenfassung §24 EEG — Falle bei mehrstufigem Ausbau

§24 EEG fasst Anlagen zusammen, wenn sie innerhalb von 24 Monaten in räumlicher Nähe (1 km Luftlinie auf demselben Gewerbegebiet oder Grundstück) errichtet wurden und denselben Investor haben. Folge: die Anlagen werden für die Vergütungshöhe wie EINE Anlage behandelt — kleinere Tarife werden auf die Gesamtleistung angewandt. Wichtig für mehrstufige Ausbauprojekte: wer in zwei Tranchen 60 + 60 kWp baut, landet im 100+-kWp-Direktvermarktungs-Pflicht-Segment statt 2× 60 kWp Festvergütung zu kassieren.

20-Jahres-Garantie — und was danach?

Die Einspeisevergütung gilt 20 Kalenderjahre + Inbetriebnahmejahr. Nach Ablauf gelten Anlagen als „ausgeförderte Anlagen” — der erzeugte Strom kann weiterhin eingespeist und vermarktet werden, allerdings zu den jeweiligen Spotmarktpreisen (typisch 4–8 ct/kWh, abhängig vom Strompreisniveau). Für Großanlagen empfiehlt sich ab Jahr 18–20 ein PPA-Folgevertrag — vollständig erklärt im Spoke Direktvermarktung & PPA.

Im Kontext der Gesamtstrategie

EEG-Vergütung ist die einfachste Vermarktungsform. Bei größeren Anlagen wird sie durch Direktvermarktung ersetzt — Details: Direktvermarktung Photovoltaik. Bei Anlagen > 1 MWp gilt die Innovationsausschreibung. Finanzierung über KfW: KfW Photovoltaik Übersicht. Steuerliche Hebel (IAB §7g) parallel: IAB-Leitfaden. Gesamtkontext: Pillar Förderung & Finanzierung.

Key Takeaways
  • EEG-Vergütung = 20 Jahre garantierter Cent-Betrag pro eingespeiste kWh
  • Aufdach bis 100 kWp Wahlrecht Fest- oder Direktvermarktung, ab 100 kWp Direktvermarktung Pflicht
  • Tarife 2026 (indikativ): 0–10 kWp 8,2 / 12,8 ct, 10–40 kWp 7,1 / 10,8, 40–100 kWp 5,8 / 11,0, 100+ kWp 6,8 ct AW
  • Halbjährliche Degression (1.2. und 1.8.) — bei starkem Zubau zusätzlicher atmender Deckel §49
  • Anlagenzusammenfassung §24: Anlagen innerhalb 24 Monate / 1 km / derselbe Investor = eine Anlage
  • Eigenverbrauch vergütungsfrei, dafür Strompreisvorteil (28–40 ct/kWh) — meist wirtschaftlich
  • Nach 20 Jahren ausgeförderte Anlage — Vermarktung zu Spotpreisen oder PPA-Folgevertrag
  • Anmeldung im Marktstammdatenregister binnen 4 Wochen Pflicht — sonst Vergütungsverlust

Häufige Fragen (FAQ)

Wann ändern sich die EEG-Sätze?

Reguläre Degression alle 6 Monate (1.2. und 1.8.). Bei hohem PV-Zubau zusätzliche Degression nach §49 EEG (atmender Deckel). Bei niedrigem Zubau kann Degression sich verlangsamen.

Gilt die Vergütung auch bei Anlagenmodernisierung?

Modernisierungen (z.B. Wechselrichtertausch) ändern die Vergütung nicht. Repowering (Modulaustausch > 50% Mehrleistung) kann zur Anlagenneuregistrierung führen — dann gelten aktuelle Tarife. Details: Repowering-Leitfaden.

Was passiert bei zeitweiser Abschaltung durch den Netzbetreiber?

Härtefallregelung §15 EEG: Bei netzbedingten Abregelungen wird die nicht eingespeiste Energie zu 95 % (kleinere Anlagen) bzw. 100 % (große Anlagen) entschädigt.

Muss ich die Anlage beim Marktstammdatenregister anmelden?

Ja — innerhalb von 4 Wochen nach Inbetriebnahme im MaStR. Bei Versäumnis Reduktion der Vergütung auf null bis zur Registrierung (§52 EEG).

Kann ich nachträglich von Volleinspeisung zu Überschusseinspeisung wechseln?

Möglich, aber mit Vergütungswechsel verbunden — der Tarif wird auf die jeweilige Variante umgestellt. Wechsel jährlich zum Jahreswechsel möglich.

Welche Auswirkung hat der Standort?

Vergütungssätze sind bundeseinheitlich. Wirtschaftlich relevant ist der spezifische Ertrag (kWh/kWp) — Süddeutschland 1.000–1.100 kWh/kWp, Norddeutschland 850–950 kWh/kWp.

Sind die Vergütungen inflationsindiziert?

Nein — der Anzulegende Wert ist nominal für 20 Jahre fixiert. Bei steigender Inflation reduziert sich die reale Vergütung. Bei der Wirtschaftlichkeitsrechnung berücksichtigen.

Wer übernimmt die Vermarktung und Abrechnung?

Bei Festvergütung der Netzbetreiber direkt. Bei Direktvermarktung ein Direktvermarkter — SunShine empfiehlt Partner und bindet sie in die Anlagenbetreuung über Energy Management GmbH ein. Aktuelle Marktdaten und Sensitivitätsanalysen: SunShine Research.

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