In Abgrenzung zur Ergänzungsversorgung wird ein Verbraucher in der Vollversorgung von einem einzigen Versorger beliefert. Es besteht die Wahlmöglichkeit zwischen Vollversorgung mit Mischtarif (Vorgabe eines Mischstrompreises und einer Grundgebühr durch den Vollversorger) und Vollversorgung mit getrennten Tarifen(Bezug von Netz-Strom zu Netzbezugskosten zuzüglich Zuschlag/Abschlag und Vollversorgungsgrundgebühr sowie PV-Strom zum PV-Stromlieferpreis).
Weiterführend zum Thema
Markus Schebitz
Markus Schebitz ist leitender Analyst von SunShine Research. Er bewertet regulatorische Entwicklungen im Bereich Photovoltaik-Direktinvestments, gewerbliche PV-Projekte und steuerliche Aspekte wie den Investitionsabzugsbetrag (IAB).
