Vollversorgung, Getrennte Tarife

  • 04/11/2018
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Wenn ein Verbraucher in einer Vollversorgung von einem einzigen Versorger beliefert wird, so gilt bei getrennten Tarifen, dass der Bezug von Netz-Strom zu Netzbezugskosten angesetzt wird und der Bezug von PV-Strom zum PV-Stromlieferpreis. Weiterhin erhebt der Vollversorger eine Vollversorgungsgrundgebühr. Es besteht die Möglichkeit den Netzbezugsstrom mit einem Zuschlag bzw. Abschlag zu versehen, bevor er vom Vollversorger zum Verbraucher durchgeleitet wird.

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