Bei der Volleinspeisung wird der gesamte erzeugte PV-Strom in das öffentliche Netz eingespeist; der Anlagenbetreiber verbraucht selbst keine Kilowattstunde der eigenen Anlage. Im Gegenzug erhält er eine deutlich höhere EEG-Vergütung als bei der Überschusseinspeisung. Das Modell ist 2026 der Standard für reine PV-Direktinvestments ohne eigenen Strombedarf — auf gepachteten Fremddächern oder bei Freiflächenparks.
Vergütungssätze 2026
| Anlagengröße | Volleinspeisung | Überschusseinspeisung | Differenz |
|---|---|---|---|
| bis 10 kWp | 12,60 ct/kWh | 7,94 ct/kWh | +4,66 ct |
| 10–40 kWp | 10,56 ct/kWh | 6,88 ct/kWh | +3,68 ct |
| 40–100 kWp | 10,56 ct/kWh | 5,62 ct/kWh | +4,94 ct |
| 100 kWp – 1 MWp | marktorientiert (Direktvermarktung) | marktorientiert (Direktvermarktung) | — |
Wann ist Volleinspeisung wirtschaftlich sinnvoll?
Volleinspeisung lohnt in fünf typischen Konstellationen:
- Reine PV-Direktinvestments ohne eigenen Strombedarf — Anlage auf Fremddach gepachtet, kein Verbrauch am Erzeugungsort. Hier ist Volleinspeisung das einzige sinnvolle Modell.
- Anlagenbetreiber mit sehr geringem Eigenverbrauch: Wenn die Eigenverbrauchsquote unter 10–15 % läge, übersteigt die höhere Volleinspeisevergütung den Eigenverbrauchsvorteil.
- Ferienimmobilien: Saisonaler oder seltener Aufenthalt — keine kontinuierliche Tagsstromlast vorhanden.
- Solarparks: Freiflächenanlagen ohne räumlich relevanten Verbraucher.
- Steuerlich motivierte Investments: Wer rein auf Renditeoptimierung über IAB/Sonder-AfA setzt und keinen eigenen Verbrauchsvorteil hat, fährt mit Volleinspeisung besser.
Wahl-Mechanik nach EEG
Die Entscheidung zwischen Voll- und Überschusseinspeisung wird beim Anschlussbegehren beim Netzbetreiber getroffen und gilt zunächst für ein volles Kalenderjahr. Ein Wechsel ist möglich:
- Anpassung muss vor Ende eines Kalenderjahres mitgeteilt werden
- Wirkung ab dem 1. Januar des Folgejahres
- Wechsel ist nur einmal pro Anlage über die EEG-Förderdauer möglich (Vereinfachung Stand 2026)
Praxisbeispiel: Volleinspeisung vs. Überschuss bei 30-kWp-EFH
Einfamilienhaus, 6.500 kWh Jahresverbrauch, 30-kWp-Anlage mit 28.500 kWh Jahresertrag, Inbetriebnahme 2026:
| Szenario | Jahreserlös | 20-Jahres-Erlös |
|---|---|---|
| Volleinspeisung 10,56 ct/kWh × 28.500 | 3.010 € | 60.200 € |
| Überschusseinspeisung 6,88 ct × 22.000 kWh (Überschuss) + 6.500 kWh × 32 ct (Ersparnis) | 3.594 € | 71.880 € |
Schon bei einer relativ niedrigen Eigenverbrauchsquote von 23 % schlägt die Überschusseinspeisung die Volleinspeisung deutlich. Bei Haushalten mit Wärmepumpe und E-Mobilität (EVQ 50–70 %) ist Volleinspeisung wirtschaftlich praktisch nie der bessere Weg.
Bedeutung für Investoren
Volleinspeisung ist 2026 die Standardlösung für klassische PV-Direktinvestments: Reine Renditeoptimierung ohne Privat- oder Eigenverbrauchsmischung, klare wirtschaftliche Kalkulation, einheitliche Vergütungslogik. Banken bevorzugen diese Konstellation, weil die Erlösströme leicht prognostizierbar sind und keine Annahmen zum Lastprofil getroffen werden müssen. Für gewerbliche Eigenbetreiber mit relevantem Tagstrombedarf ist Volleinspeisung dagegen fast immer wirtschaftlich nachteilig — der Eigenverbrauchsvorteil schlägt die höheren Volleinspeisesätze deutlich.
Hinweis: Dieser Beitrag ist allgemeine Information und ersetzt keine individuelle Beratung. Konkrete Renditen, Eigenverbrauchsquoten und steuerliche Effekte variieren je nach Anlage, Tarif und Lastprofil.
Verwandte Begriffe
Überschusseinspeisung · Eigenverbrauch · EEG-Vergütung · Direktvermarktung · Marktprämie · PV-Direktinvestment · EEG 2025.
Häufige Fragen zur Volleinspeisung
Welche Vergütung gibt es 2026 bei Volleinspeisung?
Für 10–40 kWp aktuell 10,56 ct/kWh, für 40–100 kWp ebenfalls 10,56 ct/kWh. Ab 100 kWp greift die verpflichtende Direktvermarktung.
Kann ich von Volleinspeisung auf Überschuss wechseln?
Ja, einmalig pro Anlage. Anmeldung beim Netzbetreiber vor Jahresende, Wirkung ab 1. Januar des Folgejahres.
Lohnt Volleinspeisung beim Eigenheim?
Nur ohne nennenswerten Eigenverbrauch (Ferienhaus, ungenutzte Immobilie). Bei normaler Bewohnung mit Wärmepumpe/E-Auto schlägt Überschusseinspeisung wirtschaftlich um 15–25 %.
Gilt Volleinspeisung auch in der Direktvermarktung?
Über 100 kWp greift Direktvermarktungspflicht — die Voll-/Überschuss-Unterscheidung wird hinfällig. Das Marktprämienmodell sichert den anzulegenden Wert unabhängig vom Eigenverbrauchsanteil.
Welches Modell wählen Direktinvestoren?
Bei Anlagen unter 100 kWp typisch Volleinspeisung (keine Eigenverbrauchskomponente). Ab 100 kWp ohnehin Direktvermarktung mit Marktprämie.
