Die Vergütung ab dem 21. Jahr ist die gesetzliche Anschlussförderung nach Ablauf der 20-jährigen EEG-Förderdauer. Sie wurde im EEG 2021 eingeführt, um Bestandsanlagen einen wirtschaftlichen Weiterbetrieb zu ermöglichen — der Vergütungssatz liegt deutlich unter dem Originaltarif, sichert aber gegenüber reiner Spotmarkt-Vermarktung eine Mindestvergütung.
Funktionsweise
- Anschlussförderung (Vergütung ab Jahr 21): Strommarktwert minus Vermarktungskosten — typisch 3–5 ct/kWh netto, gesetzlich befristet bis 2032
- Sonstige Direktvermarktung: reine Spotmarkt-Erlöse ohne EEG-Förderung, typisch 3–6 ct/kWh marktabhängig
- Eigenverbrauch: bei Anlage am Verbrauchsort, Substitution Netzstrombezug
Typische Anschlussvergütung 2026
| Anlagengröße | Vergütung ab Jahr 21 | Vermarktungskosten | Netto-Erlös |
|---|---|---|---|
| bis 30 kWp | marktbasiert ~4,5 ct/kWh | ~0,4 ct/kWh | ~4,1 ct/kWh |
| 30–100 kWp | marktbasiert ~4,3 ct/kWh | ~0,4 ct/kWh | ~3,9 ct/kWh |
| 100–500 kWp | nur sonstige Direktvermarktung | ~0,3 ct/kWh | ~3,5–5,5 ct/kWh |
| ≥ 500 kWp | nur sonstige Direktvermarktung | ~0,2 ct/kWh | ~3,8–6,0 ct/kWh |
Praxisbeispiel: 100-kWp-Aufdach Jahr 21 (Inbetriebnahme 2005)
Anlage 2005, EEG-Tarif 54,53 ct/kWh, Förderdauer endet 31.12.2025. Ab 2026 Anschlussbetrieb:
- Jahresertrag nach 20 Jahren Degradation: ca. 84.000 kWh (vorher 95.000)
- Anschlussförderung 4,1 ct/kWh × 84.000: 3.444 €
- O&M, Versicherung, Pacht: −1.300 €
- Netto-Cashflow: 2.144 € jährlich — deutlich unter den letzten EEG-Jahren (rund 40.000 €), aber stabiler Restcashflow
- Bei Wechsel in sonstige Direktvermarktung mit aktuellen Spotpreisen: ähnliche Größenordnung
- Bei Repowering: Reset auf 20 Jahre neue EEG-Förderung mit deutlich höheren Erlösen
Bedeutung für Investoren
Die Vergütung ab dem 21. Jahr ist eine wirtschaftliche Übergangslösung, die den Betrieb der ältesten EEG-Anlagen ökonomisch tragfähig macht. Sie ist nicht der eigentliche Renditegrund — die hauptsächliche Wertschöpfung erfolgt in den ersten 20 Jahren. Wer beim Erwerb einer Bestandsanlage mit kurzer Restförderdauer plant, sollte den Anschlussbetrieb sorgfältig in den Cashflow integrieren. Bei größeren Anlagen sind sonstige Direktvermarktung mit PPA-Verträgen oder Repowering häufig die wirtschaftlich attraktiveren Strategien.
Hinweis: Allgemeine Information, keine individuelle Anlage-/Steuer-/Rechtsberatung. Restwerte, Lebensdauer-Erwartungen und Marktwerte variieren je Projekt und können durch technische und regulatorische Entwicklungen abweichen.
Verwandte Begriffe
Post-EEG-Anlagen · Sonstige Direktvermarktung · Repowering · Bestandsanlage · Anlagenrestwert · EEG-Vergütung · Direktvermarktung.
Häufige Fragen zur Vergütung ab dem 21. Jahr
Wie lange ist die Anschlussförderung gesichert?
Bis 31. Dezember 2032 gesetzlich garantiert. Danach abhängig von zukünftigen EEG-Reformen.
Lohnt der Weiterbetrieb wirtschaftlich?
Bei Anlagen ohne nennenswerten O&M-Aufwand ja — Restbetriebskosten 8–14 €/kWp/Jahr werden durch 35–55 €/kWp/Jahr Erlös übertroffen.
Wann ist Repowering die bessere Alternative?
Bei Anlagen mit hohen Wartungskosten, Dachschäden oder Wechselrichter-Reinvestitionen — Repowering ergibt häufig 20 Jahre neue EEG-Förderung statt nur 5–8 Jahre Anschlussbetrieb.
Kann ich den Modus wechseln?
Ja, zwischen Anschlussförderung und sonstiger Direktvermarktung jährlich. Repowering ist ein einmaliger struktureller Wechsel.
Wer zahlt die Anschlussförderung aus?
Der zuständige Verteilnetzbetreiber, finanziert aus dem Bundeshaushalt (KTF) seit dem Wegfall der EEG-Umlage.
