Bei Verstoß: rückwirkende Auflösung der Vergünstigungen mit 6 % p. a. Verzinsung.
Definition & Kurzerklärung
Die Verbleibensvoraussetzung nach §7g Abs. 4 EStG verlangt, dass die mit IAB und Sonder-AfA geförderte PV-Anlage mindestens bis zum Ende des Folgejahres nach Anschaffung im Betriebsvermögen verbleibt – und zu mindestens 90 % betrieblich genutzt wird.
Weiterführend zum Thema
Expert Review
Markus Schebitz
Lead Analyst, SunShine Research & PV-Experte
Markus Schebitz ist leitender Analyst von SunShine Research. Er bewertet regulatorische Entwicklungen im Bereich Photovoltaik-Direktinvestments, gewerbliche PV-Projekte und steuerliche Aspekte wie den Investitionsabzugsbetrag (IAB).
