Photovoltaik-Glossar

Verbleibensvoraussetzung

§7g EStG
💡 Definition & Kurzerklärung

Die Verbleibensvoraussetzung nach §7g Abs. 4 EStG verlangt, dass die mit IAB und Sonder-AfA geförderte PV-Anlage mindestens bis zum Ende des Folgejahres nach Anschaffung im Betriebsvermögen verbleibt – und zu mindestens 90 % betrieblich genutzt wird.

Bei Verstoß: rückwirkende Auflösung der Vergünstigungen mit 6 % p. a. Verzinsung.

Markus Schebitz
🛡️ Expert Review

Markus Schebitz

Lead Analyst, SunShine Research & PV-Experte

Markus Schebitz ist leitender Analyst von SunShine Research. Er bewertet regulatorische Entwicklungen im Bereich Photovoltaik-Direktinvestments, gewerbliche PV-Projekte und steuerliche Aspekte wie den Investitionsabzugsbetrag (IAB).

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