Definition & Kurzerklärung
Der vereinbarte Stromlieferpreis zwischen Anlagenbetreiber zum Kunden (Letztverbraucher) kann für die Vertragslaufzeit fix vereinbart werden oder variabel (z.B. jährliche moderate PV-Stromlieferpreissteigerung). Auch kann nach Ende der Vertragslaufzeit ein gänzlich neuer Stromlieferpreis mit diesem (oder einem anderen) Kunden vereinbart werden.
Weiterführend zum Thema
Expert Review
Markus Schebitz
Lead Analyst, SunShine Research & PV-Experte
Markus Schebitz ist leitender Analyst von SunShine Research. Er bewertet regulatorische Entwicklungen im Bereich Photovoltaik-Direktinvestments, gewerbliche PV-Projekte und steuerliche Aspekte wie den Investitionsabzugsbetrag (IAB).
