Der vereinbarte Stromlieferpreis zwischen Anlagenbetreiber zum Kunden (Letztverbraucher) kann für die Vertragslaufzeit fix vereinbart werden oder variabel (z.B. jährliche moderate PV-Stromlieferpreissteigerung). Auch kann nach Ende der Vertragslaufzeit ein gänzlich neuer Stromlieferpreis mit diesem (oder einem anderen) Kunden vereinbart werden.
Markus Schebitz
Markus Schebitz ist leitender Analyst von SunShine Research. Er bewertet regulatorische Entwicklungen im Bereich Photovoltaik-Direktinvestments, gewerbliche PV-Projekte und steuerliche Aspekte wie den Investitionsabzugsbetrag (IAB).
