Sonstige Direktvermarktung
Die sonstige Direktvermarktung ist die ungeförderte Variante des Stromverkaufs an der Börse: Der Anlagenbetreiber verzichtet auf die Marktprämie und vereinnahmt stattdessen vollständig den Börsen-Spotpreis. Dieses Modell wird vor allem dann relevant, wenn der Marktpreis dauerhaft über dem anzulegenden Wert liegt – wie 2022/2023 während der Energiekrise.
Definition und Abgrenzung
Im EEG sind drei Vermarktungswege vorgesehen: die feste Einspeisevergütung, die geförderte Direktvermarktung mit Marktprämie und eben die sonstige Direktvermarktung ohne staatliche Unterstützung. Während die ersten beiden zusammen mit der EEG-Förderung 20 Jahre planbare Mindesterlöse garantieren, ist die sonstige Direktvermarktung reines Marktgeschäft: Erträge schwanken vollständig mit dem Strompreis, ohne Untergrenze und ohne Obergrenze.
Wann sonstige Direktvermarktung wirtschaftlich sinnvoll ist
Der Wechsel in die sonstige Direktvermarktung rechnet sich, sobald der erwartete Spotpreis dauerhaft über dem anzulegenden Wert liegt – inklusive der eingesparten Managementprämie und unter Berücksichtigung der Schwankung. In der Praxis sind drei Szenarien typisch:
- Strompreis-Schock – wie 2022, als Gaspreise die Spotpreise auf 25–40 ct/kWh trieben. Viele Bestandsanlagen erlösten kurzfristig das Drei- bis Vierfache der EEG-Festvergütung.
- Power Purchase Agreements (PPA) – Anlagen können langfristige Lieferverträge mit Industriekunden schließen, die über dem anzulegenden Wert liegen. Üblich seit 2023 bei Großanlagen ohne EEG-Förderung oder nach Ende der 20-jährigen EEG-Periode.
- Post-EEG-Anlagen – Anlagen nach Ablauf der 20-jährigen Förderdauer fallen automatisch in die sonstige Direktvermarktung (oder die deutlich geringere Vergütung ab dem 21. Jahr).
Vergleich: Cashflow-Profil
| Modell | 2022 (Krisenphase) | 2024 (Normalisierung) | 2026 (Prognose) |
|---|---|---|---|
| Feste EEG-Vergütung (anzul. Wert 6,88 ct/kWh) | 6,88 ct/kWh | 6,88 ct/kWh | 6,88 ct/kWh |
| Geförderte Direktvermarktung netto | ~6,70 ct/kWh | ~6,70 ct/kWh | ~6,70 ct/kWh |
| Sonstige Direktvermarktung | 22–35 ct/kWh | 3,5–5 ct/kWh | 4–6 ct/kWh |
Die Tabelle zeigt das Kernrisiko: Wer 2022 in sonstige Direktvermarktung wechselte, vereinnahmte Rekorderlöse. Wer dort bei normalisiertem Marktumfeld bleibt, verliert gegenüber der geförderten Variante deutlich. Strategisch klug ist daher der gezielte Wechsel in Krisenphasen – mit anschließendem Rückwechsel ins geförderte Modell.
Pflichten und Mechanik
Operativ ist die sonstige Direktvermarktung kaum vom geförderten Modell unterscheidbar: Der Anlagenbetreiber benötigt einen Direktvermarkter, fernsteuerbare Anlagentechnik und eine Bilanzkreis-Anbindung. Auch die Managementprämie fällt weiterhin an. Der einzige Unterschied: Es gibt keine Marktprämienzahlung des Netzbetreibers, dafür auch keine Begrenzung auf den anzulegenden Wert.
Wechsel zwischen den Modellen
Das EEG erlaubt einen Wechsel zwischen geförderter und sonstiger Direktvermarktung mit einer Frist von zwei Monaten zum Monatsende. Wichtig: Während die geförderte Direktvermarktung über die volle Förderdauer mehrfach genutzt werden kann, ist die sonstige Direktvermarktung formal kein dauerhaftes Modell – sie kann unbegrenzt genutzt werden, aber jedes Zurückwechseln in die geförderte Variante muss gemeldet werden. In der Praxis nutzen viele Betreiber dynamisches Switching: ab Q4 ins geförderte Modell (sichere Mindesterlöse über Winter), in Hochpreisphasen kurzfristig in die sonstige Variante.
Praxisbeispiel: 1-MWp-Solarpark im Wechselbetrieb
Ein 1-MWp-Solarpark mit anzulegendem Wert 6,40 ct/kWh und 1.000.000 kWh Jahresertrag im hypothetischen Strompreis-Szenario:
- Q1/Q2 2026: MW Solar 4,5 ct/kWh → geförderte Direktvermarktung → 6,40 ct/kWh × 500.000 kWh = 32.000 € Halbjahres-Erlös
- Q3 2026: Strompreis-Spitze durch Gasknappheit, MW Solar steigt auf 8,9 ct/kWh → Wechsel in sonstige Direktvermarktung → 8,90 ct/kWh × 280.000 kWh = 24.920 €
- Q4 2026: Normalisierung, Rückwechsel ins geförderte Modell → 6,40 ct/kWh × 220.000 kWh = 14.080 €
- Gesamterlös: 71.000 € (+10 % gegenüber permanenter geförderter Variante)
Voraussetzung ist eine professionelle Marktbeobachtung, idealerweise durch den Direktvermarkter selbst, der dem Betreiber proaktive Wechselempfehlungen ausspricht.
Bedeutung für Betreiber & Investoren
Für die meisten gewerblichen PV-Investoren ist die sonstige Direktvermarktung kein strategisches Hauptmodell, sondern eine taktische Option. Sie bietet die Möglichkeit, in außergewöhnlichen Marktphasen zusätzliche Erlöse zu vereinnahmen – aber das setzt aktives Asset-Management voraus. Investoren mit reinem Buy-and-Hold-Profil bleiben üblicherweise dauerhaft im geförderten Modell und akzeptieren, in Hochpreisphasen Opportunitätskosten zu tragen.
Anders sieht es bei Post-EEG-Anlagen aus: Nach 2030 fallen jährlich Tausende Bestandsanlagen aus der EEG-Förderung. Hier wird die sonstige Direktvermarktung – häufig kombiniert mit PPA-Strukturen – zur einzig wirtschaftlich tragfähigen Vermarktungsform. Genau aus diesem Grund ist sie strategisch ein wichtiger Bestandteil jeder langfristigen PV-Investmentplanung.
Verwandte Begriffe
Direktvermarktung · Geförderte Direktvermarktung · Marktprämie · Managementprämie · Vergütung ab dem 21. Jahr · EEG 2025.
Häufige Fragen
Was unterscheidet die sonstige Direktvermarktung von der geförderten?
Es gibt keine Marktprämie. Der Anlagenbetreiber erhält nur den reinen Spotpreis – ohne staatliche Aufstockung, aber auch ohne Begrenzung nach oben.
Lohnt sich der Wechsel 2026?
Bei aktuellen Marktwerten Solar im Bereich 4–6 ct/kWh und anzulegenden Werten von 6–7 ct/kWh: nein. Der Wechsel rechnet erst, wenn der Spotpreis dauerhaft mindestens 15–20 % über dem anzulegenden Wert liegt.
Können kleine Anlagen sonstig direktvermarkten?
Technisch ja, wirtschaftlich selten. Anlagen unter 100 kWp profitieren in der Regel mehr von der festen Einspeisevergütung oder hohem Eigenverbrauch als von einem Spotmarkt-Engagement.
Wie funktioniert die sonstige Direktvermarktung nach EEG-Förderende?
Nach Ende der 20-jährigen Förderdauer fallen Anlagen automatisch in die sonstige Direktvermarktung. Alternativ ist die deutlich geringere Vergütung ab dem 21. Jahr verfügbar, die bis 2032 weiterhin gesetzlich abgesichert ist.
Gibt es PPA-Verträge in der sonstigen Direktvermarktung?
Ja, sie sind hier sogar das Standardinstrument für Großanlagen ohne EEG-Vergütung. Üblich sind 5–15 Jahre Laufzeit mit Industrieabnehmern, häufig mit Inflationsindexierung.
