Die REMIT-Verordnung (Regulation on Wholesale Energy Market Integrity and Transparency, EU 1227/2011, in der Fassung 2024) schützt die Integrität und Transparenz der europäischen Energiegroßhandelsmärkte. Sie definiert verbotene Handlungen, Veröffentlichungspflichten und Sanktionen.
Geltungsbereich
- Strom- und Gasgroßhandelsprodukte aller EU-Marktstufen
- Bilaterale OTC-Verträge ab definierten Schwellen
- Spot- und Termin-Märkte
- Über-Grenz-Handel zwischen EU-Stromzonen
Vier Hauptpflichten
- Veröffentlichung von Insider-Informationen: über URM (Inside Information Platform) unverzüglich
- Transaktions-Reporting: an ACER nach standardisierten Datenfeldern
- Verbot von Marktmanipulation (siehe Strommarkt-Manipulation REMIT)
- Registrierungspflicht: Marktteilnehmer registrieren sich im CEREMP-Register
Reform 2024 (REMIT II / 2024/1106)
- Erweiterung auf 15-Minuten-Produkte
- Klarere Definition von Inside-Information
- Erhöhte Strafrahmen
- Stärkere Befugnisse für ACER bei Daten-Anforderungen
- Spezielle Regeln für Aggregatoren / Flexibilitätsanbieter
Datenreporting
| Tabelle | Inhalt |
|---|---|
| 1 | Standard- und Nicht-Standard-Kontrakte |
| 2 | Fundamentaldaten (Erzeugungs- & Verbrauchsdaten) |
Praxisbeispiel: PV-Direktvermarkter
- Registrierung im CEREMP-Register über BNetzA-Portal
- Reporting via RRM-Anbieter (Trayport, KYOS, NX, BME)
- Tägliche Datenübermittlung in T+1-Zyklen
- Kosten: 5–15 T€/Jahr für Reporting-Software + Compliance-Personal
FAQ REMIT-Verordnung
Wann gilt eine Information als Insider-Information?
Wer veröffentlicht Insider-Information?
Der Marktteilnehmer selbst. Veröffentlichung über URM-Plattformen wie ESS, Trayport URM oder InsideTrader.
Was kosten Compliance-Lösungen?
5 bis 50 Tausend Euro pro Jahr je nach Handelsvolumen, Marktbreite und Reporting-Komplexität.
Ist REMIT auch für kleine Akteure verpflichtend?
Ja. Sobald ein Marktteilnehmer am Großhandel teilnimmt, gelten die Pflichten. Auch kleine Direktvermarkter müssen sich registrieren.
Was passiert bei Verstößen?
Bußgelder, Untersuchungs-Verfahren, ggf. Marktverbote. Die BNetzA hat 2024 fünfstellige Verfahrenseinleitungen registriert.
Hinweis: Allgemeine fachliche Information, keine Rechts-, Anlage- oder Versicherungsberatung. Konkrete Risiko-, Versicherungs- oder Governance-Fragen sollten mit qualifizierten Beratern (Versicherungsmakler, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Anwälte) abgestimmt werden.
