Photovoltaik-Glossar

PV-Anlage teilmieten

Teilanlagenmiete, PV-Anlagenmitbenutzung
💡 Definition & Kurzerklärung

Ein PV-Anlageneigentümer (Investor) vermietet dem Gebäudeeigentümer/-pächter einen Teil der PV-Anlage zum Eigenverbrauch des Solarstroms. Die Höhe des gemieteten Anteils wird nach dem kalkulierten Eigenverbrauch des Solarstromnutzers festgelegt. Der Solarstromnutzer ist lediglich stiller Mitbetreiber der Anlage. Der überschüssige Solarstrom wird in das öffentliche Netz des zuständigen Netzbetreibers eingespeist und dem Anlageneigentümer (Hauptbetreiber ) gemäß EEG vergütet. Bei Inbetriebnahme bis 31.07.2014 fällt seitens des Anlagenbetreibers keine EEG Umlage an. Bei Inbetriebnahme ab 01.08.2014 (EEG 2014) fällt die gleitend eingeführte Eigenverbrauchs-EEG Umlagean (30,35,40% der vollen EEG Umlage).

Markus Schebitz
🛡️ Expert Review

Markus Schebitz

Lead Analyst, SunShine Research & PV-Experte

Markus Schebitz ist leitender Analyst von SunShine Research. Er bewertet regulatorische Entwicklungen im Bereich Photovoltaik-Direktinvestments, gewerbliche PV-Projekte und steuerliche Aspekte wie den Investitionsabzugsbetrag (IAB).

Tägliche News

23+ Jahre Erfahrung 650+ Investoren 190+ PV-Anlagen EEG & Steueroptimierung Kostenloser Dach-Check
Kostenlos beraten lassen