Für gewerbliche Großanlagen ab 100 kWp greift weiter der reguläre 19-%-Satz – mit vollem Vorsteuerabzug.
Definition & Kurzerklärung
Der Nullsteuersatz nach §12 Abs. 3 UStG (seit 1.1.2023) entlastet private und gewerbliche Käufer kleiner PV-Anlagen: Lieferung und Installation von PV-Anlagen bis 30 kWp auf/in der Nähe von Wohngebäuden erfolgen mit 0 % Umsatzsteuer.
Weiterführend zum Thema
Expert Review
Markus Schebitz
Lead Analyst, SunShine Research & PV-Experte
Markus Schebitz ist leitender Analyst von SunShine Research. Er bewertet regulatorische Entwicklungen im Bereich Photovoltaik-Direktinvestments, gewerbliche PV-Projekte und steuerliche Aspekte wie den Investitionsabzugsbetrag (IAB).
