Wenn ein Verbraucher in einer Vollversorgung von einem einzigen Versorger beliefert wird, so gilt im Mischtarif die Vorgabe eines Mischstrompreises (Cent pro Kilowattstunde) und einer Grundgebühr (Euro pro Jahr) durch den Vollversorger. Der Mischstrompreis berechnet sich aus den Netzbezugskosten (Ct/kWh) und dem PV-Stromlieferpreis (Ct/kWh) gewichtet mit der jeweils bezogenen Menge an Kilowattstunden. Anschließend erfolgt noch die Möglichkeit einen Zuschlag bzw. Abschlag in Ct/kWh zu berücksichtigen.
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Markus Schebitz
Markus Schebitz ist leitender Analyst von SunShine Research. Er bewertet regulatorische Entwicklungen im Bereich Photovoltaik-Direktinvestments, gewerbliche PV-Projekte und steuerliche Aspekte wie den Investitionsabzugsbetrag (IAB).
