Mieterstrom bezeichnet die direkte Lieferung von vor Ort erzeugtem PV-Strom an Mieter eines Gebäudes — ohne Umweg über das öffentliche Netz. Das Modell verbindet Eigenverbrauchsökonomie mit Mehrparteien-Strukturen und ist seit der Reform 2021 wirtschaftlich deutlich attraktiver geworden. Es richtet sich an Wohnungsunternehmen, gewerbliche Vermieter, Mehrfamilienhäuser und gemischt genutzte Gewerbeobjekte.
Grundprinzip
Die drei marktüblichen Modelle
| Modell | Stromquelle | Tarif für Mieter | Komplexität |
|---|---|---|---|
| Klassisches Mieterstrommodell | PV + Zukauf-Reststrom | max. 90 % Grundversorger | hoch (Energieversorger-Pflichten) |
| Reines PV-Anteilsmodell | nur PV-Strom; Mieter bezieht Reststrom separat selbst | frei verhandelbar | mittel |
| Quartiersstrom (Energy-Sharing) | PV + Speicher + ggf. BHKW | flexibel, häufig dynamisch | hoch (Smart Meter zwingend) |
EEG-Mieterstromzuschlag
Anlagenbetreiber erhalten zusätzlich zum Eigenverbrauchsvorteil einen EEG-Mieterstromzuschlag. 2026 liegt er bei rund 2,49 ct/kWh für an Mieter gelieferten PV-Strom (Anlagengröße bis 10 kWp) und sinkt mit zunehmender Anlagengröße. Voraussetzung: Die Anlage ist gemäß § 21 EEG registriert, der Strom wird ohne Netzdurchleitung geliefert, und die Mieter-Verträge sind ordnungsgemäß abgeschlossen.
Wirtschaftliche Mechanik
Aus Investorensicht entstehen drei parallele Erlösströme:
- Mieterstrom-Erlös: typisch 28–32 ct/kWh (90 % Grundversorger-Tarif) für direkt an Mieter gelieferten Strom
- Einspeisevergütung: 6,88 ct/kWh für Überschüsse ins öffentliche Netz
- Mieterstromzuschlag: 1,5–2,5 ct/kWh nach EEG für aktiv gelieferte Mengen
Demgegenüber stehen: Kosten für Zukauf-Reststrom an die Mieter (üblicher Tarif des Lieferanten + Marge), Messkonzept (Smart Meter pflichtig), Bilanzkreis-Anbindung, Abrechnungssoftware (typisch 4–8 €/Mieter/Monat). Saldiert ergibt sich für gut strukturierte Mieterstrommodelle ein Mehrertrag von 8–14 ct/kWh gegenüber reiner Volleinspeisung — über 20 Jahre erheblich.
Praxisbeispiel: Mehrfamilienhaus mit 30-kWp-PV + 12 Wohneinheiten
Mehrfamilienhaus, 12 Wohneinheiten mit ca. 25.000 kWh Jahresverbrauch, 30-kWp-PV-Anlage erzeugt 28.500 kWh/Jahr:
| Position | Wert |
|---|---|
| Direkt an Mieter geliefert (Eigenverbrauchsquote 65 %) | 18.525 kWh |
| Überschuss-Einspeisung | 9.975 kWh |
| Reststromzukauf für Mieter (von 25.000 abz. 18.525) | 6.475 kWh |
| Mieterstrom-Tarif (29 ct/kWh) | 18.525 × 0,29 = 5.372 € |
| EEG-Einspeisung Überschüsse (6,88 ct) | 686 € |
| EEG-Mieterstromzuschlag (2,49 ct × 18.525) | 461 € |
| Reststrom-Zukaufkosten (24 ct/kWh) | −1.554 € |
| Reststrom-Verkauf an Mieter (29 ct/kWh) | +1.878 € |
| Messkonzept + Abrechnung (12 × 6 € × 12 Monate) | −864 € |
| Netto-Mehrertrag vs. reiner Einspeisung | ~ 4.000 € jährlich |
Pflichten als Mieterstrom-Anbieter
Mit Beginn des Stromverkaufs an Dritte wird der Anlagenbetreiber zum Stromlieferanten — mit allen damit verbundenen Pflichten:
- Bilanzkreis-Anbindung über Energielieferanten
- Smart Meter pflichtig bei Verbrauch > 6.000 kWh oder Erzeugung > 7 kWp
- Stromrechnungen nach § 40 EnWG (Vorgaben für Format, Transparenz)
- Stromsteueranmeldung beim Hauptzollamt
- Übermittlung der Erzeugungsmengen an das Marktstammdatenregister
Diese Pflichten lassen sich an Mieterstrom-Dienstleister auslagern (Polarstein, sonnenStrom, Naturstrom Mieterstrom). Die Dienstleister-Marge liegt bei 10–15 € pro Mieter und Monat — wirtschaftlich tragfähig ab 10 Wohneinheiten.
Bedeutung für Investoren & Vermieter
Mieterstrom ist 2026 eines der wenigen Modelle, bei dem PV-Investments oberhalb 8 % Brutto-IRR auf reiner Eigenverbrauchsbasis darstellbar sind — vorausgesetzt, die Mehrfamilienhaus-Struktur ist günstig (10+ Einheiten, gleichmäßige Verbrauchsverteilung). Wohnungsunternehmen und Stadtwerke nutzen das Modell aktiv für ESG-Reporting und Bindung der Mieter. Für klassische PV-Direktinvestoren mit reinem Renditefokus bleibt Mieterstrom eine Nischenstrategie — die operative Komplexität (Bilanzkreis, Smart Meter, Stromlieferantenpflicht) bricht die Skalierbarkeit.
Reform 2026
Mit dem EEG 2025 und dem Solarpaket I (2024) wurde die Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung (GGV) als vereinfachte Mieterstrom-Variante eingeführt: Mieter können ohne Stromlieferantenpflicht des Vermieters PV-Strom direkt nutzen, sofern bestimmte technische und vertragliche Voraussetzungen erfüllt sind. Die GGV reduziert die operative Komplexität deutlich und macht Mieterstrom 2026 auch für mittelgroße Mehrfamilienhäuser ab 6 Wohneinheiten wirtschaftlich.
Hinweis: Dieser Beitrag ist allgemeine Information und ersetzt keine individuelle Beratung. Konkrete Renditen, Eigenverbrauchsquoten und steuerliche Effekte variieren je nach Anlage, Tarif und Lastprofil.
Verwandte Begriffe
Eigenverbrauch · Direktverbrauch · Smart Metering · Smart Meter Gateway · Batteriespeicher · EEG-Vergütung · Lastmanagement · EEG 2025.
Häufige Fragen zum Mieterstrom
Wer darf Mieterstrom anbieten?
Grundsätzlich der Eigentümer/Vermieter der Liegenschaft, sofern die PV-Anlage räumlich identisch verortet ist (gleiches Gebäude oder Quartier).
Wie hoch ist der Mieterstromzuschlag 2026?
Etwa 2,49 ct/kWh für Anlagen bis 10 kWp, abnehmend bei größeren Anlagen. Aktuelle Werte werden quartalsweise von der Bundesnetzagentur veröffentlicht.
Lohnt sich Mieterstrom auch ohne EEG-Zuschlag?
Ja — der ökonomische Hauptvorteil entsteht aus der Differenz zwischen Mieterstrom-Tarif (max. 90 % Grundversorger) und EEG-Einspeisevergütung. Der EEG-Mieterstromzuschlag ist eine zusätzliche Förderung.
Was ändert die GGV gegenüber dem klassischen Mieterstrommodell?
Bei der Gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung entfällt die Stromlieferantenpflicht des Vermieters. Mieter beziehen Reststrom direkt von ihrem eigenen Versorger; nur der PV-Strom wird über die GGV-Struktur abgerechnet.
Was passiert, wenn Mieter ausziehen?
Mieterstromverträge sind unabhängig vom Mietvertrag und können von Mietern jederzeit gekündigt werden. Ein neuer Mieter wird auf den Mieterstrom angesprochen, ist aber nicht verpflichtet zur Teilnahme.
