Definition & Kurzerklärung
Bei Stromlieferungen an Letztverbraucher sollte beim örtlich zuständigen Hauptzollamt die Befreiung von der Stromsteuer ( idR 2,05 Ct/kWh) nach § 9 Abs. 1 Nr. 3 StromStG für Anlagen bis 2MW und Stromlieferung in räumlichem Zusammenhang beantragt werden.
Weiterführend zum Thema
Expert Review
Markus Schebitz
Lead Analyst, SunShine Research & PV-Experte
Markus Schebitz ist leitender Analyst von SunShine Research. Er bewertet regulatorische Entwicklungen im Bereich Photovoltaik-Direktinvestments, gewerbliche PV-Projekte und steuerliche Aspekte wie den Investitionsabzugsbetrag (IAB).
