Der Begriff des Hauptbetreibers ist im Betreibermodell “PV-Teilmiete” von Bedeutung. Der PV-Investor hat alle Funktionen wie ein einziger Betreiber zu erfüllen. Er hat jedoch über den Vertrag PV-Teilmiete einen “stillenMitbetreiber ” im Projekt “PV Anlage mit Direktverbrauch und Überschusseinspeisung”. Der Hauptbetreiber ist für die gesamten Anmeldungen und Abrechnungen zuständig, für den Verantwortungsbereich des Mitbetreibers erledigt er dies in dessen vollmächtiger Vertretung (über den Vertrag PV-Teilmiete).
Weiterführend zum Thema
Markus Schebitz
Markus Schebitz ist leitender Analyst von SunShine Research. Er bewertet regulatorische Entwicklungen im Bereich Photovoltaik-Direktinvestments, gewerbliche PV-Projekte und steuerliche Aspekte wie den Investitionsabzugsbetrag (IAB).
