Hebesatz: je nach Gemeinde 200–500 %. Anrechnung auf die Einkommensteuer nach §35 EStG – effektive Mehrbelastung daher gering.
Definition & Kurzerklärung
Die Gewerbesteuer ist eine kommunale Steuer auf den Gewerbeertrag. Bei PV-Anlagen fällt sie an, sobald der Gewerbeertrag 24.500 EUR übersteigt (Freibetrag für natürliche Personen).
Weiterführend zum Thema
Expert Review
Markus Schebitz
Lead Analyst, SunShine Research & PV-Experte
Markus Schebitz ist leitender Analyst von SunShine Research. Er bewertet regulatorische Entwicklungen im Bereich Photovoltaik-Direktinvestments, gewerbliche PV-Projekte und steuerliche Aspekte wie den Investitionsabzugsbetrag (IAB).
