Definition & Kurzerklärung
Wenn ein Verbraucher in einer Vollversorgung von einem einzigen Versorger beliefert wird, so gilt bei getrennten Tarifen, dass der Bezug von Netz-Strom zu Netzbezugskosten angesetzt wird und der Bezug von PV-Strom zum PV-Stromlieferpreis. Weiterhin erhebt der Vollversorger eine Vollversorgungsgrundgebühr. Es besteht die Möglichkeit den Netzbezugsstrom mit einem Zuschlag bzw. Abschlag zu versehen, bevor er vom Vollversorger zum Verbraucher durchgeleitet wird.
Weiterführend zum Thema
Expert Review
Markus Schebitz
Lead Analyst, SunShine Research & PV-Experte
Markus Schebitz ist leitender Analyst von SunShine Research. Er bewertet regulatorische Entwicklungen im Bereich Photovoltaik-Direktinvestments, gewerbliche PV-Projekte und steuerliche Aspekte wie den Investitionsabzugsbetrag (IAB).
