Ausschreibungsmodell Photovoltaik

  • 05/04/2026
  • 0

Das Ausschreibungsmodell ist seit dem EEG 2017 das dominante Förderverfahren für PV-Großanlagen. Statt einer politisch festgelegten Einspeisevergütung erhalten Anlagen über 1 MWp ihre Vergütung über wettbewerbliche Ausschreibungen der Bundesnetzagentur — das günstigste Gebot gewinnt, der individuelle anzulegende Wert gilt über die volle 20-Jahres-Förderdauer.

Zwei Hauptsegmente 2026

Segment Anlagenart Volumen 2026 (jährlich) Höchstwert
Solar I Freiflächenanlagen ab 1 MWp ~ 13 GW 7,37 ct/kWh
Solar II Dachanlagen ab 1 MWp ~ 6 GW 10,5 ct/kWh
Innovationsausschreibung Spezialprojekte (PV + Speicher, Agri-PV) ~ 750 MWp spezifisch
Mieterstrom-Modell Mehrfamilien-Häuser ab 100 kWp (freiwillig) verschiedene spezifisch

Ablauf einer Ausschreibung

  1. Bekanntmachung: Die Bundesnetzagentur veröffentlicht 6–8 Wochen vor jedem Termin die Konditionen.
  2. Bieter-Registrierung: Projektentwickler reichen Sicherheitsleistung (50 €/kWp) und Projektunterlagen ein.
  3. Gebotsabgabe: Versiegelte Cent-Gebote bis zum Stichtag (4 Runden pro Jahr für Solar I + II).
  4. Zuschlag: Reihung nach Gebotshöhe; günstigste Gebote erhalten Zuschlag bis Auktionsvolumen erschöpft.
  5. Realisierungsfrist: 24 Monate (Freifläche) bzw. 18 Monate (Dach) bis Inbetriebnahme — bei Verzug Pönalen.

Zuschlagswerte-Entwicklung

Jahr Solar I (Freifläche) mittlerer Zuschlag Solar II (Dach) mittlerer Zuschlag
2017 5,66 ct/kWh
2019 5,47 ct/kWh 8,21 ct/kWh
2021 5,07 ct/kWh 7,69 ct/kWh
2023 5,82 ct/kWh 9,42 ct/kWh
2025 (Q4) 5,89 ct/kWh 10,18 ct/kWh

Die Zuschlagswerte stiegen 2022/2023 wegen gestiegener Modulpreise und höherer Zinsen vorübergehend an, stabilisieren sich seit 2024 wieder auf moderatem Niveau.

Pflichten der Zuschlagsempfänger

  • Verpflichtende Direktvermarktung: Erlöse über Marktprämie nach individuellem Zuschlagswert
  • Fernsteuerbarkeit: Anlage muss vom Direktvermarkter abregelbar sein
  • Realisierungsfristen: Verzögerung kostet die hinterlegte Sicherheitsleistung
  • Anschluss: Netzanschluss muss innerhalb der Realisierungsfrist erfolgen — Voraussetzung für Zuschlagsverlängerung

Bedeutung für Investoren

Aus Investorensicht ist das Ausschreibungsmodell der Standard für Freiflächen-Solarparks und große Dachanlagen 2026. Die individuelle Vergütung bedeutet jedoch: Jedes Projekt muss vor Bietung professionell durchgerechnet sein — Kosten, Volllaststunden, Wechselrichter-Wahl, Pacht und Marktprämien-Annahmen müssen in ein realistisches Cent-Gebot münden. Wer zu niedrig bietet, riskiert Verluste über 20 Jahre; wer zu hoch bietet, erhält keinen Zuschlag. Professionelle Projektentwickler wie Encavis, BayWa r.e., Wattner und ABO Wind beherrschen diesen Bietprozess heute durchgehend systematisch.

Verwandte Begriffe

Geförderte Direktvermarktung · Marktprämie · Direktvermarktung · Solarpark · EEG 2017 · EEG 2025 · Fernsteuerbarkeit.

Häufige Fragen zum Ausschreibungsmodell

Ab welcher Anlagengröße ist Ausschreibung Pflicht?

2026 ab 1 MWp im Solar-II-Segment für Dachanlagen, ab 1 MWp im Solar-I-Segment für Freiflächen. Kleinere Anlagen erhalten weiterhin die feste EEG-Vergütung.

Wie oft pro Jahr finden Ausschreibungen statt?

Vier Termine pro Jahr für Solar I und Solar II, plus separate Innovationsausschreibungen — insgesamt etwa 10–12 Auktionen jährlich.

Wer darf bieten?

Projektentwickler oder Anlagenbetreiber mit konkretem Bauplatz (Flächensicherung, Anschlussvoranfrage). Reine Spekulationen sind ausgeschlossen.

Was passiert bei Nicht-Realisierung des Projekts?

Sicherheitsleistung verfällt (50 €/kWp), Zuschlag wird entzogen, neue Bietung in nächster Runde möglich.

Wie wird der Zuschlagswert ausgezahlt?

Identisch zur Marktprämienlogik: Spotmarkt-Erlös wird durch Marktprämie auf den individuellen Zuschlagswert ergänzt. Auszahlung monatlich durch Verteilnetzbetreiber.

23+ Jahre Erfahrung 650+ Investoren 190+ PV-Anlagen EEG & Steueroptimierung Kostenloser Dach-Check
Kostenlos beraten lassen