Wenn Sie wünschen, dass für den betreffenden Akteur Effekte aus der Ertragssteuer berücksichtigt werden sollen, dann stellen Sie “Ertragssteuereinbezug” auf “Ja”. Zu zahlende Steuer – entweder als Einkommensteuer, Gewerbesteuer oder (bei Personengesellschaften, Vereinen oder Kapitalgesellschaften) Körperschaftssteuer – fließt dann in die Berechnungen über den eingegebenen Steuersatz, die Abschreibung und die Sonderabschreibungen ein.
Markus Schebitz
Markus Schebitz ist leitender Analyst von SunShine Research. Er bewertet regulatorische Entwicklungen im Bereich Photovoltaik-Direktinvestments, gewerbliche PV-Projekte und steuerliche Aspekte wie den Investitionsabzugsbetrag (IAB).
