Steuern & IAB

Ertragssteuereinbezug

💡 Definition & Kurzerklärung

Wenn Sie wünschen, dass für den betreffenden Akteur Effekte aus der Ertragssteuer berücksichtigt werden sollen, dann stellen Sie “Ertragssteuereinbezug” auf “Ja”. Zu zahlende Steuer – entweder als Einkommensteuer, Gewerbesteuer oder (bei Personengesellschaften, Vereinen oder Kapitalgesellschaften) Körperschaftssteuer – fließt dann in die Berechnungen über den eingegebenen Steuersatz, die Abschreibung und die Sonderabschreibungen ein.

Markus Schebitz
🛡️ Expert Review

Markus Schebitz

Lead Analyst, SunShine Research & PV-Experte

Markus Schebitz ist leitender Analyst von SunShine Research. Er bewertet regulatorische Entwicklungen im Bereich Photovoltaik-Direktinvestments, gewerbliche PV-Projekte und steuerliche Aspekte wie den Investitionsabzugsbetrag (IAB).

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