Definition & Kurzerklärung
Wenn Sie wünschen, dass für den betreffenden Akteur Effekte aus der Ertragssteuer berücksichtigt werden sollen, dann stellen Sie “Ertragssteuereinbezug” auf “Ja”. Zu zahlende Steuer – entweder als Einkommensteuer, Gewerbesteuer oder (bei Personengesellschaften, Vereinen oder Kapitalgesellschaften) Körperschaftssteuer – fließt dann in die Berechnungen über den eingegebenen Steuersatz, die Abschreibung und die Sonderabschreibungen ein.
Weiterführend zum Thema
Expert Review
Markus Schebitz
Lead Analyst, SunShine Research & PV-Experte
Markus Schebitz ist leitender Analyst von SunShine Research. Er bewertet regulatorische Entwicklungen im Bereich Photovoltaik-Direktinvestments, gewerbliche PV-Projekte und steuerliche Aspekte wie den Investitionsabzugsbetrag (IAB).
