Definition & Kurzerklärung
In Abgrenzung zur Vollversorgung wird ein Verbraucher in der Ergänzungsversorgung von zwei getrennten Versorgern mit zwei getrennten Tarifen beliefert: Ein Tarif eines normalen Stromanbieters aus dem öffentlichen Netz zum Bezug von Netz-Strom zu Netzbezugskosten und Netzbezugsgrundgebühr, sowie ein weiterer Tarif zum Bezug von PV-Strom zum PV-Stromlieferpreis.
Weiterführend zum Thema
Expert Review
Markus Schebitz
Lead Analyst, SunShine Research & PV-Experte
Markus Schebitz ist leitender Analyst von SunShine Research. Er bewertet regulatorische Entwicklungen im Bereich Photovoltaik-Direktinvestments, gewerbliche PV-Projekte und steuerliche Aspekte wie den Investitionsabzugsbetrag (IAB).
