Das Einspeisemanagement umfasst die technischen und vertraglichen Maßnahmen, mit denen Netzbetreiber die Einspeisung von Erneuerbare-Energien-Anlagen bei Netzengpässen aktiv steuern. Seit Einführung von Redispatch 2.0 (2021) ist es das zentrale Instrument zur Netzstabilisierung bei zunehmender EE-Erzeugung.
Funktionsweise
Pflichten nach Anlagengröße
- ≥ 100 kWp: Redispatch 2.0 mit verpflichtender Fernsteuerbarkeit
- 25–100 kWp: Solarspitzengesetz-Drosselung (60 % ohne Smart Meter)
- < 25 kWp: keine Pflicht zur Fernsteuerung, freiwillig möglich
Entschädigung
Ausgefallene Erlöse werden über Pauschal- oder Spitz-Modell entschädigt — bei Direktvermarktung übernimmt der Direktvermarkter die Abrechnung mit dem Netzbetreiber. Wirtschaftlich entstehen für Investoren keine direkten Verluste, aber leichte Cashflow-Verzögerungen.
Hinweis: Dieser Beitrag ist allgemeine Information zum deutschen Strommarkt und ersetzt keine individuelle Beratung. Rechtsstand 2026.
Verwandte Begriffe
Redispatch 2.0 · Fernsteuerbarkeit · Netzengpass · VNB · ÜNB.
Häufige Fragen
Wie oft greift das Einspeisemanagement?
Bundesdurchschnitt 1–3 % der Volllaststunden, in Engpassregionen bis 6 %.
Erhalte ich Entschädigung?
Ja, über Pauschal- oder Spitz-Modell des Redispatch 2.0.
Was ist der Unterschied zum Solarspitzengesetz?
Einspeisemanagement = aktive Steuerung bei Engpass. Solarspitzengesetz = generelle 60-%-Drosselung ohne Smart Meter ab 25 kWp.
