Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜS)

Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜS)

  • 02/11/2018
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Steuerpflichtige, die nicht Bücher führen müssen, können ihr Betriebsergebnis vereinfacht nach dem Zufluss-Abfluss-Prinzip ermitteln. Steuerrelevante Daten sind Datum von Zahlungseingang und -ausgang.

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