Das EEG 2026 – formell beschlossen Ende 2024, in Kraft getreten am 1. Februar 2025 – ist die aktuelle Fassung des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes. Es justiert die Förderlogik nach drei Boomjahren neu, adressiert das Problem negativer Strompreise und bringt mit dem Solarspitzengesetz eine wichtige Detailregelung für PV-Anlagen über 25 kWp.
Politischer Hintergrund
Zentrale Neuerungen
1. Aussetzung der Marktprämie bei negativen Preisen
Bei negativen Stunden-Strompreisen an der Day-Ahead-Börse wird seit dem EEG 2026 keine Marktprämie mehr gezahlt – die Förderung pausiert. Anlagenbetreiber sind damit faktisch gezwungen, in solchen Stunden abzuregeln, ihren Strom zwischenzuspeichern oder direkt zu vermarkten. Die ursprünglich 20-jährige Förderdauer verlängert sich um die Zahl ausgefallener Stunden, sodass kein wirtschaftlicher Verlust entsteht (Kompensationsmechanismus § 51 EEG).
2. Solarspitzengesetz (ab 1. Februar 2025)
Für PV-Anlagen ab 25 kWp greift eine neue Regelung: Bei fehlender Steuerbarkeit und ohne intelligentes Messsystem darf die Einspeiseleistung auf 60 % der installierten Leistung begrenzt werden (Hard Cap). Wer ein intelligentes Messsystem (Smart Meter Gateway) installiert, kann die volle Leistung einspeisen und gleichzeitig dynamische Stromtarife für den Eigenverbrauch nutzen. Damit wird die Smart-Meter-Pflicht zum De-facto-Standard für gewerbliche PV-Anlagen.
3. Neue Vergütungssätze ab Februar 2026
Die Vergütungssätze für Neuanlagen wurden moderat angepasst:
- bis 10 kWp: 12,60 ct/kWh Volleinspeisung / 7,94 ct/kWh Überschuss
- 10–40 kWp: 10,56 ct/kWh / 6,88 ct/kWh
- 40–100 kWp: 10,56 ct/kWh / 5,62 ct/kWh
- 100–1.000 kWp Direktvermarktung: anzulegender Wert ca. 6,50–7,10 ct/kWh
Die halbjährliche Degression wurde mit 1 % wieder eingeführt, sofern der Zubau im Korridor bleibt.
4. Ausschreibungsvolumina
Die jährlichen Ausschreibungsmengen für Solar I (Freifläche) und Solar II (Dach) wurden auf zusammen ca. 19 GW angehoben. Höchstwerte bei Ausschreibungen wurden leicht reduziert, der Wettbewerbsdruck steigt entsprechend.
5. Genehmigungsbeschleunigung
Für Anlagen bis 1 MWp Freifläche entfallen Umweltverträglichkeitsprüfungen vollständig. Anschlussfristen für Verteilnetzbetreiber wurden verkürzt: bei Anlagen unter 30 kWp 4 Wochen, darüber 8 Wochen Verbindlichkeit.
6. Verpflichtende Direktvermarktung weiter ausgeweitet
Im Gespräch ist eine Absenkung der Direktvermarktungsschwelle auf 50 kWp ab 2027. Diese Reform wurde im EEG 2026 zwar diskutiert, aber noch nicht final beschlossen.
Wirkung auf den Photovoltaik-Markt
Die kombinierte Wirkung aus Smart-Meter-Pflicht (Solarspitzengesetz) und Negativ-Preis-Regelung macht professionelle Stromvermarktung und Lastmanagement erstmals zu echten Wettbewerbsfaktoren. Reine bauen-und-einspeisen-Strategien funktionieren bei Anlagen über 100 kWp nur noch eingeschränkt; Betreiber-Setups mit intelligentem Energiemanagement, Speichern und dynamischen Tarifen gewinnen an Renditeanteil.
Praxisbeispiel: 200-kWp-Logistikdach Inbetriebnahme 2026
Eine Anlage mit 200 kWp installierter Leistung auf einem Logistikdach in Bayern wird im Mai 2026 in Betrieb genommen. Sie unterliegt verpflichtender Direktvermarktung (>100 kWp), erhält den anzulegenden Wert von 6,88 ct/kWh und benötigt zwingend ein intelligentes Messsystem zur Erfüllung des Solarspitzengesetzes. Die Anlage darf bei Markt-Negativpreisen nicht abregeln – muss aber in diesen Stunden auf die Marktprämie verzichten. Die ursprüngliche 20-Jahres-Förderung verlängert sich um die ausgefallenen Stunden, üblicherweise um 1–2 Monate insgesamt.
Bedeutung für PV-Investoren 2026
Investoren müssen unter EEG 2026 zwei zusätzliche Dimensionen kalkulieren: erstens die Anzahl Negativ-Preis-Stunden pro Jahr (aktuell rund 350–500 Stunden, Tendenz leicht steigend) und zweitens die Kosten und Erlöse eines intelligenten Messsystems plus Direktvermarktungsvertrag. Trotz dieser Komplexität bleibt das Sicherheitsniveau hoch: Der anzulegende Wert wird weiterhin 20 Jahre garantiert, der Bestandsschutz bleibt unverändert.
Auswirkungen des EEG 2026 auf Investoren
Für Investoren in Photovoltaik-Direktinvestments bringt das EEG 2026 vor allem zwei strukturelle Veränderungen: Erstens senkt es die anzulegenden Werte für Neuanlagen ab 2026 schrittweise ab, zweitens verschärft es die Pflicht zur Direktvermarktung und zur Anbindung an ein Smart Meter Gateway für Anlagen ab 25 kWp. Die wirtschaftlichen Hebel des Direktinvestments – vor allem Sonderabschreibung und Investitionsabzugsbetrag – bleiben davon unberührt und behalten ihre volle steuerliche Wirkung.
Konkret bedeutet das für die Rendite-Kalkulation: Eine 300-kWp-Aufdachanlage mit Inbetriebnahme 2026 erhält über 20 Jahre einen festgeschriebenen anzulegenden Wert von rund 6,88 ct/kWh – ausgezahlt als Marktprämie über die Direktvermarktung. Die garantierte Cashflow-Struktur bleibt damit erhalten, lediglich die Höhe der Erlöse sinkt gegenüber 2024 um rund 8–12 %. Wer parallel einen Batteriespeicher integriert, profitiert vom novellierten EEG-Bonus für Speichersysteme.
Investoren sollten zudem die Smart-Meter-Pflicht im Blick behalten: Ab 25 kWp ist ein intelligentes Messsystem (Smart Meter Gateway, iMSys) zwingend vorgeschrieben. Die laufenden Kosten von 80–180 € pro Jahr fließen in die Betriebskosten der Anlage und reduzieren die Netto-Rendite geringfügig. Im Gegenzug ermöglicht das iMSys die direkte Teilnahme an dynamischen Strompreis-Modellen und an netzdienlicher Steuerung – ein Strukturmerkmal, das mit dem absehbaren EEG 2026 und EEG 2027 weiter an Bedeutung gewinnen wird.
Auch die Stromgestehungskosten (LCOE) bleiben unter den anzulegenden Werten: Für Gewerbedach-Anlagen liegen sie 2026 bei 5,5–6,2 ct/kWh, womit die Differenz zum anzulegenden Wert weiterhin eine kalkulierbare Marge bildet. Damit bleibt das EEG 2026 eine belastbare Förderbasis für langfristige Direktinvest-Strategien.
Verwandte Begriffe
Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) · EEG 2023 · EEG-Vergütung · Marktprämie · Direktvermarktung · Smart Metering · Managementprämie.
Häufige Fragen zum EEG 2026
Seit wann gilt das EEG 2026?
Seit dem 1. Februar 2025 für alle PV-Anlagen mit Inbetriebnahme ab diesem Datum.
Was regelt das Solarspitzengesetz?
Für PV-Anlagen ab 25 kWp wird die Einspeiseleistung ohne intelligentes Messsystem auf 60 % der Nennleistung begrenzt. Mit Smart Meter Gateway ist die volle Einspeisung möglich. Ziel ist die Netzentlastung an sonnenreichen Mittagsstunden.
Was passiert bei negativen Strompreisen?
Die Marktprämie entfällt für diese Stunden; die 20-jährige Förderdauer wird um den Ausfallzeitraum verlängert, sodass keine ökonomische Schlechterstellung entsteht.
Müssen Bestandsanlagen jetzt nachrüsten?
Bestandsanlagen genießen Vertrauensschutz. Eine technische Nachrüstung (z. B. Smart Meter) wird jedoch in den nächsten Jahren über andere Regelwerke (MsbG) bei jeder Anlage zur Standardisierung verpflichtend.
Wie lange ist die Förderung im EEG 2026 garantiert?
Unverändert 20 Kalenderjahre plus Inbetriebnahmejahr, ggf. verlängert um Negativ-Preis-Ausfallzeiten gemäß § 51 EEG.
