Das EEG 2009 trat zum 1. Januar 2009 in Kraft und entfachte den größten Solar-Boom in der deutschen Wirtschaftsgeschichte. Mit Mindestvergütungen über 43 ct/kWh, einem neuen Eigenverbrauchsbonus und unveränderter 20-Jahres-Garantie verdoppelte sich der jährliche PV-Zubau zwischen 2009 und 2011 auf rund 7,5 GW – ein Volumen, das nahezu die gesamte heutige jährliche Bruttostromerzeugung von Bayern übersteigt.
Auslöser der Novellierung
Die zentralen Mechanismen
Vergütungssätze ab Inbetriebnahme 2009
| Segment | Vergütung 2009 | Vergütung 2010 |
|---|---|---|
| Dachanlagen bis 30 kWp | 43,01 ct/kWh | 39,14 ct/kWh |
| Dachanlagen 30–100 kWp | 40,91 ct/kWh | 37,23 ct/kWh |
| Dachanlagen 100–1.000 kWp | 39,58 ct/kWh | 35,23 ct/kWh |
| Freiflächenanlagen | 31,94 ct/kWh | 28,43 ct/kWh |
Auf den ersten Blick wirken diese Sätze vier- bis fünfmal höher als heutige EEG-Vergütungen – tatsächlich spiegeln sie aber die damaligen Modulpreise von über 3.000 €/kWp wider. Mit aktuellen Anlagenpreisen um 800–1.100 €/kWp wäre eine Vergütung in dieser Höhe unfinanzierbar und führte direkt zur Kostendebatte der Folgejahre.
Eigenverbrauchsbonus – das stille Game-Changer-Element
Anlagenbetreiber, die selbst erzeugten Strom verbrauchten, erhielten zusätzlich zur regulären Einspeisevergütung einen Bonus von 25,01 ct/kWh (bei Anlagen bis 30 kWp). Dieser Bonus wurde 2010 noch einmal ausgeweitet und führte dazu, dass erstmals die Eigennutzung von Solarstrom für Haushalte wirtschaftlich konkurrenzfähig zum Netzbezug wurde – ein konzeptioneller Vorbote des heutigen Volleinspeisungs-/Überschuss-Modells im EEG 2023.
„60-Prozent-Klausel” für Freiflächen
Freiflächenanlagen wurden nur noch gefördert, wenn sie auf Konversions-, Industrie- oder benachteiligten Flächen errichtet wurden. Reines Ackerland fiel raus – ein Schritt, der die Agri-PV-Debatte erst Jahre später wieder aufleben ließ.
Wirtschaftliche Folgen – der erste deutsche Solar-Boom
2010 wurden in Deutschland 7.408 MWp PV-Leistung neu installiert, 2011 nochmals 7.485 MWp. Innerhalb von drei Jahren entstand damit mehr als doppelt so viel installierte Leistung wie der gesamte deutsche Bestand bis Ende 2008. Folge: Die EEG-Umlage stieg von 1,33 ct/kWh (2009) auf 3,53 ct/kWh (2012), getragen ausschließlich von den Stromkunden. Diese Belastung wurde später zum wichtigsten politischen Argument für die strikte Begrenzung im EEG 2012.
Auch die deutsche Modulindustrie erlebte ihren kurzen Höhepunkt: Q-Cells, Solarworld und Conergy lieferten 2010 noch zweistellige Gigawatt-Volumina – und gingen in den Folgejahren reihenweise in Insolvenz, weil chinesische Hersteller die Preise mit gigantischen Skaleneffekten unterboten.
Bedeutung für Betreiber & Investoren heute
Über 1,3 Millionen PV-Anlagen mit Inbetriebnahme zwischen 2009 und 2011 erhalten bis Ende 2030/2031 weiterhin EEG-Vergütungen zwischen 28 und 43 ct/kWh. Für Bestandsanleger ist das ein außerordentlich kalkulierbarer Cashflow – pro 10 kWp aktuell zwischen 2.800 € und 4.300 € jährlich. Am PV-Sekundärmarkt werden solche Bestandsanlagen mit deutlichem Aufschlag gegenüber Neuanlagen gehandelt, weil die Restförderungsperiode noch mehrere Jahre läuft und die Tarifhöhe ungewöhnlich attraktiv ist.
Für institutionelle Investoren ergibt sich eine Sondersituation: Bei Übernahme einer EEG-2009-Anlage 2026 verbleiben rund 5 Jahre Hochtarif – danach übernimmt die Vergütung ab dem 21. Jahr oder freie Direktvermarktung. Im Investmentvergleich verhalten sich solche Anlagen wie zehnjährige Hochzinsanleihen mit Sachwertcharakter.
Wendepunkt 2012 – das Ende der goldenen Jahre
Die explodierenden Förderkosten erzwangen 2012 zwei außerplanmäßige Kürzungen mit Absenkungen von bis zu 30 % innerhalb weniger Monate. Diese Schockreaktion gilt als Bruch des bis dahin stabilen Vertrauensschutzes – und beendete die Investitionsdynamik vorübergehend. Erst die EEG-Novelle 2014 stellte mit dem Marktintegrationsmodell wieder Planungssicherheit auf neuem, niedrigerem Niveau her.
Verwandte Begriffe
Im Kontext: Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) · EEG-Vergütung · EEG 2004 · EEG 2012 · EEG 2014 · EEG-Umlage · Vergütung ab dem 21. Jahr · Eigenverbrauch.
Häufige Fragen zum EEG 2009
Wie lange laufen Anlagen unter EEG 2009 noch?
Anlagen mit Inbetriebnahme bis 31.12.2009 erhalten ihre Vergütung bis Ende 2029, Anlagen aus 2010 bis Ende 2030 und aus 2011 bis Ende 2031. Im Anschluss greift die Vergütung ab dem 21. Jahr oder freie Direktvermarktung.
Was passiert mit dem Eigenverbrauchsbonus heute?
Der Eigenverbrauchsbonus wird für Bestandsanlagen weiterhin gezahlt, solange die Anlage selbst Strom direkt verbraucht. Wirtschaftlich relevant ist er aktuell nur noch für sehr alte Anlagen, weil moderne Anlagen ohne Bonus deutlich höheren Eigenverbrauchsnutzen erzielen.
Warum waren die Vergütungssätze 2009 so hoch?
Sie kompensierten die damaligen Modulpreise von 3.000 bis 4.500 €/kWp – ein Vielfaches der heutigen Anlagenkosten. Über die 20-Jahres-Garantie sollte eine Rendite zwischen 6 und 10 % darstellbar sein.
Lohnt der Kauf einer EEG-2009-Bestandsanlage 2026?
In vielen Fällen ja – wenn der Kaufpreis die Restlaufzeit korrekt abbildet, also typischerweise nicht über dem 4- bis 5-fachen der erwarteten Jahresnettoerlöse. Entscheidend ist eine technische Due Diligence: Modulalterung, Wechselrichter-Restlebensdauer und Anlagendokumentation.
Welche typische Anlagengröße prägte das EEG 2009?
Klar dominierend waren Aufdachanlagen 5–30 kWp auf Einfamilienhäusern sowie 100–500 kWp auf Gewerbedächern. Großanlagen über 1 MWp bildeten erst gegen Ende der EEG-2009-Periode den Schwerpunkt der Investorenpipeline.
