EEG 2004 – Reform & Differenzierung

  • 15/06/2025
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Das EEG 2004 trat am 1. August 2004 in Kraft als erste Novellierung des EEG. Es führte erstmals eine differenzierte Vergütung nach Anlagentyp und -größe ein und öffnete den Markt für Freiflächenanlagen — die Voraussetzung für die ersten deutschen Solarparks.

Wesentliche Neuerungen

  • Differenzierte Vergütung: Aufdach-Anlagen (bis 30 kWp: 57,4 ct/kWh; bis 100 kWp: 54,6 ct/kWh; über 100 kWp: 54,0 ct/kWh)
  • Fassadenbonus: +5 ct/kWh für gebäudeintegrierte Anlagen
  • Freiflächenförderung: erstmals legitim, 45,7 ct/kWh — nur auf Konversions- und Brachflächen
  • Höhere Degression: 5 % p. a. statt 5 % nur nach Inbetriebnahme
  • Erweiterte Mengensteuerung: Solarstromziele auf 20 % der Bruttostromerzeugung bis 2020 verankert

Marktwirkung

Der jährliche PV-Zubau stieg von 145 MWp (2003) auf 600 MWp (2004) und erreichte 1.063 MWp (2007). Bayern wurde zum führenden Solarbundesland, mittelständische Solar-EPCs entstanden. Die Vergütungsdifferenzierung machte erstmals Freiflächen-Großprojekte wirtschaftlich planbar — Solarparks mit 10–30 MWp entstanden vor allem in Brandenburg, Bayern und Sachsen-Anhalt auf Konversionsflächen ehemaliger Industriegelände und Militärstandorte.

Strukturelle Bedeutung

EEG-Generation Hauptzweck Marktreife
EEG 2000 Markteinstieg / Dachanlagen Pionierphase
EEG 2004 Marktdifferenzierung / Freiflächen Wachstumsphase
EEG 2009 Eigenverbrauchsbonus / Volumen-Boom Boomphase
EEG 2012 Mengensteuerung / Marktintegration Konsolidierung

Bestandsanlagen 2026

EEG-2004-Anlagen mit Inbetriebnahme 2004–2008 erhalten ihre damaligen Hochtarife (45,7–57,4 ct/kWh) noch bis Ende 2024–2028 — im Vergleich zu heutigen Vergütungssätzen ein Vielfaches und Grund, warum diese Bestandsanlagen am Sekundärmarkt mit Premium-Multiples gehandelt werden.

Verwandte Begriffe

EEG 2000 · EEG 2009 · EEG-Novellen Übersicht · EEG · EEG-Vergütung · Solarpark.

Häufige Fragen zum EEG 2004

Was änderte das EEG 2004 wesentlich?

Differenzierte Vergütungssätze nach Anlagentyp und Anlagengröße, plus erstmals legitime Freiflächenförderung. Damit wurde das EEG investitionsfähig für Großanlagen.

Warum waren die Vergütungssätze so hoch?

Sie kompensierten die damaligen Modulpreise von 4.500–6.500 €/kWp. Über die 20-Jahres-Garantie sollte ein wettbewerbsfähiger Modulmarkt entstehen.

Wann fallen EEG-2004-Anlagen aus der Förderung?

Anlagen mit Inbetriebnahme 2004 fallen Ende 2024 aus der EEG-Förderung; 2005-Anlagen Ende 2025 usw. Sie wechseln dann in die sonstige Direktvermarktung oder die Vergütung ab dem 21. Jahr.

Was waren die wichtigsten Solarpark-Standorte unter EEG 2004?

Konversions- und Brachflächen in Bayern, Brandenburg, Sachsen-Anhalt und Niedersachsen — viele auf ehemaligen Militärstandorten und Industriebrachen.

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