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Ein Investor errichtet eine PV-Anlage auf einem fremden Gebäude. Der Solarstromnutzer (Gebäudeeigentümer/-pächter) zahlt einen vereinbarten Lieferpreis in €/kWh. Der überschüssige Solarstrom wird in das öffentliche Netz des zuständigen Verteilnetzbetreibers eingespeist und gemäß EEG vergütet. Für den Solarstrom ist vom Anlagenbetreiber EEG-Umlage an den Netzbetreiber abzuführen. (ab EEG 2012/I – also Inbetriebnahmedatum ab 1.1.2012)
Weiterführend zum Thema
Markus Schebitz ist leitender Analyst von SunShine Research. Er bewertet regulatorische Entwicklungen im Bereich Photovoltaik-Direktinvestments, gewerbliche PV-Projekte und steuerliche Aspekte wie den Investitionsabzugsbetrag (IAB).