Hier werden im Mehrfamilienhaus alle „Solarstromkunden“ mit Mischstrom (Solar- und Reststrom) versorgt. Die Stromkunden, die ihren eigenen (anderen) Bezugsstrom-lieferanten wählen, werden beim Gebäudeanschluss auf eine eigene Schiene gesetzt. Immer wenn ein Kunde die “Solarkundenschaft” beenden will, muss dieser mit Aufwand und Kosten umgeklemmt werden. Wenn hingegen ein neuer Mieter als „Solarkunde“ dazu kommt, muss dieser auf die „Solarschiene“ angeklemmt werden. Bei Neumietverträgen ist empfehlenswert, die Übernahme enstehender Umklemmkosten den nicht solarstrominteressierten Neumietern vorzuschreiben.
Weiterführend zum Thema
Markus Schebitz
Markus Schebitz ist leitender Analyst von SunShine Research. Er bewertet regulatorische Entwicklungen im Bereich Photovoltaik-Direktinvestments, gewerbliche PV-Projekte und steuerliche Aspekte wie den Investitionsabzugsbetrag (IAB).
