Photovoltaik-Glossar

Direktvermarktungspreis

💡 Definition & Kurzerklärung

Der Direktvermarktungspreis setzte sich bei Anlagen mit Inbetriebnahme bis 31.07.2014 idR aus dem Börsenpreis oder dem von einem Direktvermarkter gezahlten Einkaufspreis sowie der (optionalen) Marktprämie und der Managementprämie zusammen. Bei Anlagen mit Inbetriebnahmedatum ab 01.08.2014 (EEG 2014) gelten die Regeln der verpflichtenden Direktvermarktung, hierbei sind vom Inbetriebnahmemonat abhängige “Erlösobergrenzen im Sinne des Marktprämienmodells” bekannt gegeben. Hier ist die Marktprämie in Höhe von 0,4 Ct/kWh (August 2014) integriert. Auch die Direktvermarktungserlöse nach EEG 2014 unterliegen der monatlichen Degression gemäß Zielkorridorerreichung 2,5 GW/a.

Markus Schebitz
🛡️ Expert Review

Markus Schebitz

Lead Analyst, SunShine Research & PV-Experte

Markus Schebitz ist leitender Analyst von SunShine Research. Er bewertet regulatorische Entwicklungen im Bereich Photovoltaik-Direktinvestments, gewerbliche PV-Projekte und steuerliche Aspekte wie den Investitionsabzugsbetrag (IAB).

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