Vorteil: Konzentration der Abschreibung auf die ersten Jahre – maximale Steuerersparnis genau dann, wenn der Liquiditätsbedarf am höchsten ist.
Befristet bis 31.12.2027.
Die degressive AfA nach §7 Abs. 2 EStG erlaubt den dreifachen Satz der linearen AfA, maximal 30 % vom Restbuchwert. Für PV-Anlagen (lineare AfA 5 %) bedeutet das 15 % p. a. vom Restbuchwert.
Vorteil: Konzentration der Abschreibung auf die ersten Jahre – maximale Steuerersparnis genau dann, wenn der Liquiditätsbedarf am höchsten ist.
Befristet bis 31.12.2027.
Weiterführend zum Thema
Markus Schebitz ist leitender Analyst von SunShine Research. Er bewertet regulatorische Entwicklungen im Bereich Photovoltaik-Direktinvestments, gewerbliche PV-Projekte und steuerliche Aspekte wie den Investitionsabzugsbetrag (IAB).