Photovoltaik-Glossar

Bundesnetzagentur

BNA
💡 Definition & Kurzerklärung

Die Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen mit Sitz in Bonn, kurz Bundesnetzagentur (BNetzA), ist eine obere deutsche Bundesbehörde. Als oberste deutsche Regulierungsbehörde bestehen ihre Aufgaben in der Aufrechterhaltung und der Förderung des Wettbewerbs in sogenannten Netzmärkten. Bei der BNA mussten bis zum 31.07.2014 PV-Anlagen mit Standort- und Leistungsangabe angemeldet werden, um die rechtliche Voraussetzung zur Erlangung von (EEG-)Einspeisevergütungen zu erfüllen. Seit dem EEG 2014 müssen alle mittelbar- und unmittelbar mit dem allgemeinen Stromnetz verbundenen PV- Anlagen angemeldet werden, unabhängig ob die Anlagenbetreiber Einspeisevergütungerhalten wollen oder nicht.

Markus Schebitz
🛡️ Expert Review

Markus Schebitz

Lead Analyst, SunShine Research & PV-Experte

Markus Schebitz ist leitender Analyst von SunShine Research. Er bewertet regulatorische Entwicklungen im Bereich Photovoltaik-Direktinvestments, gewerbliche PV-Projekte und steuerliche Aspekte wie den Investitionsabzugsbetrag (IAB).

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