Bagatellgrenze für PV-Anlagen
Die Bagatellgrenze bezieht sich auf die Regelung im EEG 2014 (Inbetriebnahmedatum ab 01.08.2014), dass PV-Anlagen mit einer installierten Leistung von max. 10 kWp und einem maximalen Eigenstromverbrauch (“Eigenversorgung”) von 10 MWh pro Jahr von der Abführung der Eigenverbrauchs-EEG Umlage (bis zu 40% der jeweils gültigen EEG Umlage) befreit werden, und zwar laut Gesetz über die gesamte Laufzeit der EEG-Vergütung (20 volle Jahre und die Monate des Inbetriebnahmejahres).
