Photovoltaik-Glossar

Anzulegender Wert d. Ausschreibung

💡 Definition & Kurzerklärung

Bei einer Inbetriebnahme einer Freiflächenanlage ab 01.09.2015 bis einschließlich voraussichtlich 31. 12. 2016 ermittelt die Bundesnetzagentur die Anspruchsberechtigten und den anzulegenden Wert mittels Ausschreibung. Voraussetzung ist eine Anlagennennleistung von mindestens 100 kWp.
Mit einer Inbetriebnahme ab 01.01.2017 (EEG 2016) gilt für alle Photovoltaikanlagen mit einer Nennleistung größer 1 MWp, dass die Bundesnetzagentur die Anspruchsberechtigten und den anzulegenden Wert mittels Ausschreibung festlegt.

Markus Schebitz
🛡️ Expert Review

Markus Schebitz

Lead Analyst, SunShine Research & PV-Experte

Markus Schebitz ist leitender Analyst von SunShine Research. Er bewertet regulatorische Entwicklungen im Bereich Photovoltaik-Direktinvestments, gewerbliche PV-Projekte und steuerliche Aspekte wie den Investitionsabzugsbetrag (IAB).

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