Beim Allgemeinstrom kommt der erzeugte Solarstrom allen Mietern zugute. Über die Solarstromanlage wird beispielsweise die Treppenhausbeleuchtung, der Aufzug oder die gemeinsame Heizungsumwälzpumpe versorgt. Ob es sich hierbei um eine Eigenverbrauchsanlage des PV-Investors (z.B. Hauseigentümers) handelt (mit Vermeidung der EEG Umlage bis 10 kWp im EEG 2014) bzw. verminderter Eigenverbrauchs-EEG Umlage (bei über 10 kWp) oder wegen der Betriebskosten-“Umlage” auf die Mieter um eine “Stromlieferung an Dritte” (voll EEG umlagepflichtig), ist in der Fachwelt noch umstritten.
Weiterführend zum Thema
Markus Schebitz
Markus Schebitz ist leitender Analyst von SunShine Research. Er bewertet regulatorische Entwicklungen im Bereich Photovoltaik-Direktinvestments, gewerbliche PV-Projekte und steuerliche Aspekte wie den Investitionsabzugsbetrag (IAB).
