Ist eine Form der Sachversicherung und sollte bei größeren PV-Projekten in jedem Fall abgeschlossen werden. Bei den Betreibermodellen PV-Miete, PV-Teilmiete sollte die Allgefahrenversicherung vom PV-Investor (= 2 Jahre gewährleistungspflichtiger Eigentümer) abgeschlossen werden, um die “vollumfänglich versicherte Mietsache” einer “beweglichen PV- Anlage” vermieten zu können (ähnlich der vermieteten Wohnung, bei der die anteilige Gebäudeversicherung durch den Eigentümer z.B. einen Brand- oder Blitzschaden abdeckt).
Weiterführend zum Thema
Markus Schebitz
Markus Schebitz ist leitender Analyst von SunShine Research. Er bewertet regulatorische Entwicklungen im Bereich Photovoltaik-Direktinvestments, gewerbliche PV-Projekte und steuerliche Aspekte wie den Investitionsabzugsbetrag (IAB).
