Steuern & IAB

Abschreibung

💡 Definition & Kurzerklärung

Als Abschreibung bezeichnet man den buchhalterischen Werteverzehr eines Anlagegutes, dessen Anschaffung auf Grund der langfristigen Nutzung nicht sofort als Betriebsausgabe in Abzug gebracht werden darf. PV-Anlagen, idR eingestuft als “bewegliche Anlagegüter” können daher (bei Vorliegen einer Gewinnerzielungsabsicht) linear, bei früheren Inbetriebnahmedaten teils auch degressiv über die vom Finanzamt gemäß den AfA-Tabellen veranlagten 20 Jahre (+ Inbetriebnahmemonate) abgeschrieben werden. (siehe auch Sonderabschreibung und Investitionsabzugsbetrag )

Markus Schebitz
🛡️ Expert Review

Markus Schebitz

Lead Analyst, SunShine Research & PV-Experte

Markus Schebitz ist leitender Analyst von SunShine Research. Er bewertet regulatorische Entwicklungen im Bereich Photovoltaik-Direktinvestments, gewerbliche PV-Projekte und steuerliche Aspekte wie den Investitionsabzugsbetrag (IAB).

Tägliche News

23+ Jahre Erfahrung 650+ Investoren 190+ PV-Anlagen EEG & Steueroptimierung Kostenloser Dach-Check
Kostenlos beraten lassen