Photovoltaik Lexikon

Abschreibung

Als Abschreibung bezeichnet man den buchhalterischen Werteverzehr eines Anlagegutes, dessen Anschaffung auf Grund der langfristigen Nutzung nicht sofort als Betriebsausgabe in Abzug gebracht werden darf. PV-Anlagen, idR eingestuft als “bewegliche Anlagegüter” können daher (bei Vorliegen einer Gewinnerzielungsabsicht) linear, bei früheren Inbetriebnahmedaten teils auch degressiv über die vom Finanzamt gemäß den AfA-Tabellen veranlagten 20 Jahre (+ Inbetriebnahmemonate) abgeschrieben werden. (siehe auch Sonderabschreibung und Investitionsabzugsbetrag )

Abwärmenutzung Photovoltaik

Die Abwärmenutzung wandelt nicht direkt vermarktbare Restwärme aus Industrieprozessen, Rechenzentren oder Anlagen in nutzbare Heizwärme um. In Kombination mit Photovoltaik bilden Abwärme + PV-gestützte Wärmepumpen 2026 eine der wirtschaftlichsten Sektorkopplungs-Pfade – vor allem für gewerbliche Standorte und Industrieparks. Quellen typischer Abwärme Quelle Temperaturniveau Nutzungsoption Druckluftkompressoren 40–90 °C Hallenheizung, Warmwasser Kühlanlagen 30–70 °C Heizung, Warmwasser Rechenzentren 25–45 °C Wärmepumpen-Aufwertung Galvanik / Härteöfen 120–300 °C Prozessdampf, Fernwärme Glas-, Zement-, Stahlproduktion 200–800 °C Stromerzeugung (ORC), Fernwärme PV-Integration Sobald die Abwärme nicht ausreicht, hebt eine Wärmepumpe das Niveau auf den benötigten Vorlauf an. Der Strom dafür kommt idealerweise aus […]

AC-Kopplung Photovoltaik

Bei der AC-Kopplung wird der Batteriespeicher auf der Wechselstromseite hinter dem Wechselrichter angeschlossen. Der DC-Modulstrom wird zuerst in AC gewandelt, dann erneut in DC zum Speicher. Vorteil: Einfache Nachrüstung bei bestehenden PV-Anlagen.Nachteil: Doppelter Wandlungsverlust (DC→AC→DC), Wirkungsgrad ca. 90–93 %. Alternative: DC-Kopplung mit Hybrid-Wechselrichter.

AfA (Absetzung für Abnutzung)

Die AfA (Absetzung für Abnutzung) ist der steuerliche Standardmechanismus, mit dem die Anschaffungskosten einer Photovoltaik-Anlage über die Nutzungsdauer verteilt werden. Bei PV-Anlagen beträgt die lineare AfA 5 % pro Jahr über 20 Jahre – sie ist das stetige Rückgrat der Anlagen-Steuerwirkung neben IAB und Sonderabschreibung. Grundprinzip der linearen AfA Die Anschaffungskosten einer betrieblich genutzten PV-Anlage werden nicht im Investitionsjahr komplett abgesetzt, sondern linear über die vom Bundesfinanzministerium festgelegte amtliche Nutzungsdauer verteilt. Für Photovoltaik-Anlagen beträgt diese 20 Jahre (BMF-AfA-Tabelle „Allgemein verwendbare Anlagengüter”). Pro Jahr werden also 1/20 = 5 % der Anschaffungskosten als Betriebsausgabe geltend gemacht. […]

aFRR Regelenergie

Die aFRR (Automatic Frequency Restoration Reserve, deutsch: Sekundärregelreserve) ist das wirtschaftlich bedeutendste Regelenergie-Produkt im deutschen Strommarkt. Sie wird automatisch durch die ÜNB aktiviert, um Frequenzabweichungen innerhalb von 30 Sekunden bis 5 Minuten zu kompensieren. Für moderne Batteriespeicher ist aFRR 2026 die ergiebigste Erlösquelle der Regelenergie-Vermarktung. Technische Anforderungen Aktivierungszeit: Vollaktivierung innerhalb 5 Minuten Vorhaltedauer: mindestens 1 Stunde (Standard-Slice: 4 Stunden) Mindest-Gebot: 1 MW Leistung Steuerung: automatische Signal-Annahme vom ÜNB-Leitsystem (Sollwert-Vorgabe) Bidirektional: positive (Strom liefern) und negative (Strom aufnehmen) Aktivierung Vergütungs-Struktur Komponente Mechanik Bandbreite 2026 Leistungspreis fester Preis pro vorgehaltener MW & Tag 0–25 €/MW/h Arbeitspreis Vergütung […]

Allgefahrenversicherung

Ist eine Form der Sachversicherung und sollte bei größeren PV-Projekten in jedem Fall abgeschlossen werden. Bei den Betreibermodellen PV-Miete, PV-Teilmiete sollte die Allgefahrenversicherung vom PV-Investor (= 2 Jahre gewährleistungspflichtiger Eigentümer) abgeschlossen werden, um die “vollumfänglich versicherte Mietsache” einer “beweglichen PV- Anlage” vermieten zu können (ähnlich der vermieteten Wohnung, bei der die anteilige Gebäudeversicherung durch den Eigentümer z.B. einen Brand- oder Blitzschaden abdeckt).

Allgefahrenversicherung Photovoltaik

Die Allgefahrenversicherung (auch Elektronik-/Maschinen-Allgefahrenversicherung genannt) ist die Standard-Sachversicherung für Photovoltaikanlagen ab 30 kWp. Sie deckt nach dem »all risks«-Prinzip alle Schäden, die nicht explizit ausgeschlossen sind – im Gegensatz zur klassischen Sachversicherung mit Einzelgefahren-Liste. Für institutionelle PV-Direktinvestments ist sie 2026 Banken-Standard. Typischer Deckungsumfang Feuer, Blitz, Explosion, Implosion Sturm, Hagel, Schneedruck, Lawinen Diebstahl, Vandalismus, Einbruch Überspannung, Kurzschluss, Induktion Bedienungsfehler, Konstruktionsfehler, Material- & Ausführungsfehler Tier-/Marder-/Nagetier-Schäden Folgeschäden an Trafo, Wechselrichter, Modulen Schäden durch Verschmutzung, Reinigung (eingeschränkt) Ausschlüsse Vorsätzliche Beschädigung durch Betreiber Verschleiß, Korrosion, Alterung Schäden durch fehlende Wartung Krieg, Kernenergie, Terrorismus (Sonderdeckung möglich) Schäden durch fehlerhafte Montage (außer […]

Allgemeinstromversorgung

Beim Allgemeinstrom kommt der erzeugte Solarstrom allen Mietern zugute. Über die Solarstromanlage wird beispielsweise die Treppenhausbeleuchtung, der Aufzug oder die gemeinsame Heizungsumwälzpumpe versorgt. Ob es sich hierbei um eine Eigenverbrauchsanlage des PV-Investors (z.B. Hauseigentümers) handelt (mit Vermeidung der EEG Umlage bis 10 kWp im EEG 2014) bzw. verminderter Eigenverbrauchs-EEG Umlage (bei über 10 kWp) oder wegen der Betriebskosten-“Umlage” auf die Mieter um eine “Stromlieferung an Dritte” (voll EEG umlagepflichtig), ist in der Fachwelt noch umstritten.

als Stromverbraucher Ust-abzugsfähig

Umsatzsteuerabzugsfähiger Strombezug. Wenn der betroffene Akteur Strom aus der Photovoltaikanlage als integralen Bestandteil seines Gewerbebetriebs nutzt, so handelt es sich hierbei um umsatzsteuerabzugsfähigen Strombezug. Dieser eigenverbrauchte Strom von der Solaranlage wird genauso wie der im Gewerbebetrieb verbrauchte Netzbezugsstrom quasi umsatzsteuerfrei behandelt: Gezahlte Vorsteuer wird mit der nächsten Umsatzsteuererklärung verrechnet. Siehe auch Umsatzsteuerpflicht .

Amortisationszeit (dynamisch)

Die dynamische Amortisationszeit einer Photovoltaik-Anlage ist die Anzahl an Jahren, nach denen die kumulierten, auf den Investitionszeitpunkt diskontierten Cashflows die Investitionssumme erreichen. Anders als die statische Amortisationszeit berücksichtigt sie den Zeitwert des Geldes – und ist damit der präzisere KPI für Investoren-Vergleiche und Bankenfinanzierungen. Statisch vs. dynamisch — der Unterschied Methode Berechnungslogik Typische Werte 2026 Statische Amortisationszeit Investitionssumme / jährlicher Netto-Cashflow 7–9 Jahre Dynamische Amortisationszeit Cashflows auf t=0 diskontiert (Kalkulationszins 3–5 %) 9–12 Jahre Die dynamische Methode ist bankseitiger Standard, weil sie das Risiko späterer Cashflows realistisch einpreist. Wer eine PV-Anlage mit einer statischen 6-Jahre-Amortisation […]

Amortisationszeit(statisch)

Gibt das Jahr (den Zeitpunkt) wieder, in dem das eingesetzte Kapital zurückgeflossen ist. Dies entspricht dem Zeitpunkt des letzten Nulldurchgangs beim Liquiditätsverlauf (in der Grafik Liquiditätsplan) vor Ende der wirtschaftlichen Betrachtungsdauer. Berücksichtigt werden beim Fremdkapital die Kreditzinsen, nicht jedoch im Gegensatz zur dynamischen Amortisationsrechnung für das Eigenkapital die kalkulatorische Verzinsung. Auch fließt die “schleichende Geldentwertung” (Inflation) bei der statischen Amortisationszeit nicht mit ein.


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