Netzpaket 2026: Was der Gesetzentwurf für gewerbliche PV-Investoren bedeutet
SUNSHINE PV NEWS
Baukostenzuschuss, Redispatch-Vorbehalt und neue Anschlussregeln ab 135 kW: Was der Netzpaket-2026-Referentenentwurf für PV-Direktinvestments ab 150 kWp bedeutet – fachlich eingeordnet von der SunShine Group.
Baukostenzuschuss, Redispatch-Vorbehalt und neue Anschlussregeln ab 135 kW: Was der Netzpaket-2026-Referentenentwurf für PV-Direktinvestments ab 150 kWp bedeutet – fachlich eingeordnet von der SunShine Group.
Netzpaket 2026: Was der Gesetzentwurf für gewerbliche PV-Investoren bedeutet
Baukostenzuschuss, Redispatch-Vorbehalt und neue Anschlussregeln ab 135 kW: Der Referentenentwurf des Bundeswirtschaftsministeriums verschiebt Risiken Richtung Erzeuger. Was das konkret für Direktinvestments in Gewerbedächer ab 150 kWp heißt – und warum eine professionelle Strukturierung jetzt wichtiger wird.

Fachlich eingeordnet von der SunShine Group · Stand: aktueller Referentenentwurf (noch nicht beschlossen)
Kurz zusammengefasst: Das „Netzpaket 2026“ ist ein Referentenentwurf des Bundeswirtschaftsministeriums (BMWE) unter Ministerin Katherina Reiche, der das Netzanschlussrecht reformieren soll. Er sieht unter anderem einen Baukostenzuschuss auch für Erzeugungsanlagen, einen bis zu zehnjährigen Redispatch-Vorbehalt in „kapazitätslimitierten“ Netzgebieten und eine eigenständige Priorisierung durch Netzbetreiber ab 135 kW vor. Der Entwurf ist weder vom Kabinett beschlossen noch im Bundestag eingebracht – für Bestandsanlagen gilt Vertrauensschutz.
Markus Schebitz, Geschäftsführer SunShine Group: „Der Entwurf ist noch nicht final – aber er zeigt die Richtung. Für gewerbliche PV-Direktinvestments wird die Standortwahl, der Netzanschlusspunkt und die vertragliche Struktur damit noch entscheidender. Genau hier setzen wir an, bevor investiert wird.“
Worum geht es beim Netzpaket 2026?
Das BMWE hat Anfang Februar 2026 einen Referentenentwurf vorgelegt, der offiziell den Titel „Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Synchronisierung des Anlagenzubaus mit dem Netzausbau sowie zur Verbesserung des Netzanschlussverfahrens“ trägt. Ziel ist es, den teuren Netzengpass-Ausgleich (Redispatch) zu senken und den Zubau erneuerbarer Erzeugung stärker mit dem Netzausbau zu koordinieren.
Die Redispatch-Kosten lagen im Rekordjahr 2022 bei rund 4,2 Milliarden Euro und gingen bis 2024 auf etwa 2,8 Milliarden Euro zurück (Quelle: SMARD/Bundesnetzagentur). Der Entwurf will diese Kosten weiter reduzieren – allerdings überwiegend zulasten der Erzeuger. Verbände wie BSW-Solar, bne und BDEW sowie Teile der SPD-Fraktion kritisieren den Entwurf scharf; Nachbesserungen im weiteren Verfahren gelten als wahrscheinlich.
Wichtige Einordnung: Es handelt sich um einen Referentenentwurf, nicht um geltendes Recht. Inhalte, Schwellenwerte und Fristen können sich im Gesetzgebungsverfahren noch erheblich ändern. Bestandsanlagen genießen Vertrauensschutz. Dieser Beitrag ordnet den aktuellen Stand ein und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.
Die drei Kernpunkte und ihre Wirkung auf Investoren
| Kernpunkt | Was geplant ist | Relevanz für Gewerbe-PV ab 150 kWp |
|---|---|---|
| Redispatch-Vorbehalt | Netzbetreiber können Gebiete ab 3 % Abregelung als „kapazitätslimitiert“ ausweisen. Dort entfällt die Entschädigung für abgeregelten Strom – bis zu 10 Jahre. | Verschlechtert die Finanzierungs- und Renditebasis in betroffenen Gebieten. Standortanalyse wird zum zentralen Faktor. |
| Baukostenzuschuss (BKZ) | Ermächtigung der Bundesnetzagentur, eine Beteiligung an den Netzausbaukosten auch für Erzeugungsanlagen einzuführen – regional differenziert. | Zusätzliche Investitionskosten beim Netzanschluss möglich. Kalkulation und Wirtschaftlichkeitsprüfung müssen das einpreisen. |
| Priorisierung ab 135 kW | Netzbetreiber können Anschlüsse ab 135 kW Nennleistung eigenständig priorisieren; ungenutzte Kapazität kann nach 3 Jahren neu vergeben werden. | Betrifft fast jede Gewerbeanlage direkt. Zügiges, sauber dokumentiertes Anschlussverfahren wird wichtiger. |
Warum gerade Investoren ab 150 kWp betroffen sind
Die im Entwurf genannte Schwelle von 135 kW liegt unmittelbar unter dem Kernbereich des gewerblichen PV-Direktinvestments. Praktisch jede Anlage ab 150 kWp fällt damit in den Anwendungsbereich der neuen Priorisierungslogik. Drei Aspekte sind für Investoren besonders relevant:
1. Standort schlägt Pauschale. Ob ein Dach in einem potenziell „kapazitätslimitierten“ Netzgebiet liegt, kann über die Stabilität der Einnahmen entscheiden. Eine fundierte Netzanalyse vor dem Investment gewinnt deutlich an Bedeutung.
2. Anschlusskapazität nutzen. Da ungenutzte Kapazität künftig nach drei Jahren neu vergeben werden kann, sind ein realistischer Projektzeitplan und eine vollständige Nutzung des Anschlusspunkts wichtiger denn je.
3. Vertrauensschutz für Bestand. Bereits angeschlossene und in Betrieb genommene Anlagen genießen Vertrauensschutz. Das spricht dafür, geprüfte Projekte nicht unnötig aufzuschieben – ohne dabei in Übereilung zu verfallen.
Was bleibt fix – und worauf Investoren bauen können
Unabhängig vom Netzpaket bleiben die zentralen Werttreiber eines gut strukturierten PV-Direktinvestments bestehen: die 20 Jahre garantierte EEG-Vergütung für rechtzeitig in Betrieb genommene Anlagen und die steuerlichen Hebel für gewerbliche Investoren.
Über den Investitionsabzugsbetrag (IAB, bis 50 % nach § 7g EStG), die Sonder-AfA (40 % in den ersten fünf Jahren) und die degressive AfA (15 % p. a.) lassen sich attraktive Nachsteuer-Effekte erzielen. Realistisch sind bis zu 8 % Rendite vor Steuer und unter passenden Voraussetzungen bis zu 12 % nach Steuer – abhängig von der individuellen Konstellation.
Wie die SunShine Group auf die neuen Regeln reagiert
Für die SunShine Group ist der Entwurf ein Grund, die ohnehin geprüften Faktoren noch konsequenter zu prüfen – nicht ein Grund zur Beunruhigung. Konkret bedeutet das für unsere Investoren:
- Standort- und Netzprüfung vorab: Bewertung des Netzgebiets und der Anschlusssituation, bevor ein Investment empfohlen wird.
- Belastbare Kalkulation: Mögliche Baukostenzuschüsse und Redispatch-Risiken werden in der Wirtschaftlichkeitsrechnung transparent ausgewiesen.
- Sauberes Anschlussverfahren: Strukturierte Projektabwicklung, damit Fristen und Kapazitätsnutzung eingehalten werden.
- 40-Jahre-Perspektive: Neben den 20 Jahren EEG sichert der langfristige Pachtvertrag über bis zu 40 Jahre zusätzliche Einnahmen aus Pacht und Stromerlösen.
Investitionsentscheidung mit klarem Blick auf die Regulierung
Wir analysieren Standort, Netzanschluss und Steuerstruktur Ihres geplanten PV-Direktinvestments – fundiert und ohne Verkaufsdruck. Zielgruppe: gewerbliche Investoren ab 150 kWp.
Häufige Fragen zum Netzpaket 2026
Ist das Netzpaket 2026 bereits geltendes Recht?
Nein. Es handelt sich um einen Referentenentwurf des Bundeswirtschaftsministeriums. Er ist weder vom Kabinett beschlossen noch im Bundestag verabschiedet. Im weiteren Verfahren sind Änderungen wahrscheinlich.
Sind Bestandsanlagen vom Netzpaket betroffen?
Nach aktuellem Stand gilt für bestehende, in Betrieb genommene Anlagen Vertrauensschutz. Die geplanten Regelungen zielen vor allem auf Neuanlagen.
Ab welcher Anlagengröße greift die neue Priorisierung?
Der Entwurf nennt eine Schwelle von 135 kW Nennleistung. Damit fällt praktisch jede gewerbliche PV-Anlage ab 150 kWp in den Anwendungsbereich der neuen Priorisierungslogik der Netzbetreiber.
Bleibt die EEG-Vergütung und die steuerliche Abschreibung erhalten?
Die 20 Jahre garantierte EEG-Vergütung für rechtzeitig in Betrieb genommene Anlagen sowie die steuerlichen Hebel IAB, Sonder-AfA und degressive AfA sind vom Netzpaket nicht berührt. Sie bleiben zentrale Werttreiber eines PV-Direktinvestments.
Sollte ich mein PV-Investment wegen des Entwurfs verschieben?
Pauschal nicht. Entscheidend ist die individuelle Prüfung von Standort, Netzanschluss und Kalkulation. Da Bestandsanlagen Vertrauensschutz genießen, kann eine sorgfältig geprüfte, zügige Umsetzung sinnvoll sein. Eine persönliche Beratung schafft hier Klarheit.
Über den Autor: Markus Schebitz ist Geschäftsführer der SunShine Group und begleitet gewerbliche Investoren bei Photovoltaik-Direktinvestments auf Gewerbedächern ab 150 kWp. Schwerpunkte sind Wirtschaftlichkeit, steuerliche Strukturierung (IAB, Sonder-AfA, degressive AfA) sowie langfristige Pachtmodelle.
Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und gibt den Stand eines Referentenentwurfs wieder. Er ersetzt keine individuelle Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung.
Weiterführende Themen: Mehr zur Funktionsweise und zu den Chancen lesen Sie in unserem Beitrag Redispatch-Erlöse 2026 für PV-Investoren, im Lexikon-Eintrag Netzanschluss Photovoltaik sowie auf unserer Seite Photovoltaikanlage kaufen ab 150 kWp.

