EEG 2027: Neue Hürden für PV-Anlagen auf Gewerbedächern – Warum sich ein Investment 2026 noch lohnt
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EEG 2027: Neue Hürden für PV-Anlagen auf Gewerbedächern – Warum sich ein Investment 2026 noch lohnt
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) plant eine fundamentale Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes. Das EEG 2027 bringt einschneidende Veränderungen für gewerbliche PV-Investments: Die feste Einspeisevergütung entfällt, eine Erlösabschöpfung bei hohen Strompreisen wird eingeführt und die Ausschreibungsbedingungen verschärfen sich. Für Investoren bedeutet das: Wer 2026 unter den aktuellen EEG-2023-Bedingungen einsteigt, sichert sich deutlich bessere Konditionen – und maximale Steuervorteile.

Das EEG 2027 markiert einen Paradigmenwechsel in der deutschen Solarförderung. Statt der bewährten festen Einspeisevergütung setzt der Gesetzentwurf auf sogenannte zweiseitige Differenzverträge (Contracts for Difference – CfD). Wirtschaftsverbände und Projektentwickler warnen: Die neuen Regeln könnten den Ausbau gewerblicher Photovoltaik massiv ausbremsen.
Die fünf wichtigsten Änderungen im EEG 2027
Der am 22. Januar 2026 vorgelegte Arbeitsentwurf des BMWE sieht fünf zentrale Neuerungen vor, die gewerbliche PV-Investoren direkt betreffen:
1. Abschaffung der festen Einspeisevergütung
Die klassische Einspeisevergütung wird für Neuanlagen komplett gestrichen. Stattdessen wird die Direktvermarktung zum gesetzlichen Regelfall. Die reine Netzbetreiberabnahme nach § 21 Abs. 1 EEG 2027-Entwurf hat keinen Fördercharakter mehr – sie dient nur noch als förderfreie Veräußerungsform. Besonders betroffen: Anlagen unter 25 kW erhalten künftig gar keine Förderung mehr für eingespeisten Strom.
2. Erlösabschöpfung durch Refinanzierungsbeitrag
Alle geförderten Anlagen ab 100 kW müssen künftig einen Refinanzierungsbeitrag zahlen, wenn der Jahresmarktwert über dem anzulegenden Wert liegt. Konkret: Liegt der Börsenstrompreis über der garantierten Förderhöhe, müssen Betreiber die Mehrerlöse an den Netzbetreiber abführen. Hinzu kommt: Der anzulegende Wert bleibt über die gesamte 20-jährige Förderdauer fix – ohne Inflationsanpassung. Steigende Betriebskosten gehen damit voll zulasten des Betreibers.
3. Verschärfte Ausschreibungsbedingungen
Das Ausschreibungsvolumen für PV-Dachanlagen sinkt von 2.300 MW auf nur noch 1.500 MW. Gleichzeitig steigt das Volumen für Freiflächen-PV von 9.900 MW auf 14.000 MW. Zudem verlieren Anlagenbetreiber die Möglichkeit der eigenständigen Mengensteuerung durch die Bundesnetzagentur. Die Innovationsausschreibungen entfallen komplett.
4. 50-Prozent-Wirkleistungsbegrenzung
Photovoltaikanlagen auf Gebäuden werden dauerhaft auf 50 Prozent ihrer installierten Leistung in der Netzeinspeisung begrenzt. Das schmälert die möglichen Erlöse und verlängert die Amortisationszeit deutlich.
5. Ende der festen Vergütung bei negativen Strompreisen
In Zeiten negativer Börsenstrompreise entfällt künftig sowohl die Förderung als auch die Pflicht zur Zahlung des Refinanzierungsbeitrags. Da negative Preisphasen in Deutschland immer häufiger auftreten (2025 bereits an über 300 Stunden), bedeutet dies einen realen Ertragsverlust für neue PV-Anlagen.
Was bedeutet das für aktuelle PV-Investments?
Das EEG 2027 soll voraussichtlich Ende Juli 2026 vom Bundestag verabschiedet werden und zum 1. Januar 2027 in Kraft treten. Das bedeutet: Alle PV-Anlagen, die noch im Jahr 2026 in Betrieb genommen werden, fallen unter die bisherigen EEG-2023-Bedingungen. Und das sind deutlich attraktivere Konditionen:
- Feste Einspeisevergütung für 20 Jahre – planbar, kalkulierbar, ohne Erlösabschöpfung
- Kein Refinanzierungsbeitrag – alle Mehrerlöse verbleiben beim Betreiber
- Keine Wirkleistungsbegrenzung – volle Einspeisung möglich
- IAB 50 % – Investitionsabzugsbetrag von bis zu 50 % der geplanten Anschaffungskosten
- Sonder-AfA 40 % – zusätzliche Sonderabschreibung innerhalb der ersten fünf Jahre
- Degressive AfA 15 % – beschleunigte Abschreibung auf PV-Anlagen
Die Steuervorteile sind bis zum 31. Dezember 2027 befristet (Stand: geltendes Recht). Wer also 2026 investiert, kombiniert die beste EEG-Vergütung mit den maximalen Steuervorteilen.
Warum der 40-Jahre-Pachtvertrag ein entscheidender Vorteil ist
Ein oft übersehener, aber zentraler Unterschied zu Wettbewerbern: Die SunShine Group setzt auf 40-jährige Pachtverträge. Während andere Anbieter nur 20 Jahre kalkulieren (entsprechend der EEG-Laufzeit), läuft Ihre PV-Anlage mit uns 20 weitere Jahre – und generiert Pachteinnahmen und Stromerlöse auch nach Ende der EEG-Förderung. Der 40-Jahre-Pachtvertrag sichert Ihnen so mehrere 100.000 Euro Mehrertrag pro Anlage im Vergleich zum Wettbewerb.

Rechenbeispiel: Warum 2026 das optimale Investitionsjahr ist
Ein konkretes Beispiel verdeutlicht den Unterschied: Bei einer PV-Anlage mit 150 kWp und einem Investitionsvolumen von rund 170.000 € ergibt sich folgendes Bild:
| Parameter | EEG 2023 (Investition 2026) | EEG 2027 (Investition ab 2027) |
|---|---|---|
| Einspeisevergütung | Fest für 20 Jahre | CfD mit Erlösabschöpfung |
| IAB 50 % | ✔ Bis 85.000 € Steuerersparnis | ✔ (noch bis 2027) |
| Sonder-AfA 40 % | ✔ Kombinierbar | ✔ Kombinierbar |
| Rendite vor Steuer | 6–8 % p.a. | 4–6 % p.a. (geschätzt) |
| Rendite nach Steuer | bis zu 12 % p.a. | 6–8 % p.a. (geschätzt) |
Die Differenz ist signifikant: Wer 2026 investiert, sichert sich eine bis zu doppelt so hohe Nachsteuerrendite und kalkulierbare Erlöse über 20 Jahre.
Was sagen die Verbände?
Die Kritik an den EEG-2027-Plänen ist deutlich. Der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW) und die Fachverbände warnen: Die neuen Regelungen könnten den PV-Ausbau im gewerblichen Bereich um Jahre zurückwerfen. Besonders kritisch sehen Experten die Abschaffung der festen Einspeisevergütung, die bisher Planungssicherheit für Investoren geschaffen hat.
„Die geplanten Änderungen im EEG 2027 werden die Investitionsbereitschaft vieler Unternehmen massiv beeinträchtigen”, kommentiert auch die Anwaltskanzlei Taylor Wessing in ihrer Analyse. Die Umstellung auf das zweiseitige CfD-System schaffe neue Risiken, die viele gewerbliche Investoren abschrecken dürften.
Fazit: Jetzt handeln – 2026 ist das entscheidende Jahr
Das EEG 2027 verändert die Rahmenbedingungen für gewerbliche PV-Investments grundlegend. Wer von den aktuellen EEG-2023-Bedingungen profitieren möchte, sollte noch 2026 investieren. Die Vorteile liegen auf der Hand:
- Feste Einspeisevergütung für 20 Jahre ohne Erlösabschöpfung
- Maximale Steuervorteile (IAB 50 % + Sonder-AfA 40 % + degressive AfA 15 %)
- 40-Jahre-Pachtvertrag sichert langfristige Erträge
- Bis zu 12 % Rendite nach Steuern
- Planungssicherheit durch aktuelles EEG 2023
Die SunShine Group mit Sitz in Nürnberg (Donaustrasse 26, 90459 Nürnberg) begleitet Sie von der Projektauswahl über die Finanzierung bis zum laufenden Betrieb. Mit über 172 realisierten Projekten und einer Erfahrung von über 20 Jahren in der PV-Branche sind wir der richtige Partner für Ihr PV-Investment.
Fachautor: Markus Schebitz
Geschäftsführer der SunShine Group mit über 20 Jahren Erfahrung in der Photovoltaik-Branche. Spezialist für gewerbliche PV-Direktinvestments und steueroptimierte Solaranlagen ab 150 kWp. Mehr als 172 realisierte Projekte deutschlandweit.
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Häufig gestellte Fragen zum EEG 2027
