CfD für Photovoltaik: EU-Regeln und EEG 2027

CfD für Photovoltaik: EU-Regeln und EEG 2027

SUNSHINE PV NEWS

💡Zusammenfassung (TL;DR)

Ab 17. Juli 2027 gilt CfD-Pflicht für neue PV-Anlagen ab 100 kW – Erlöse über Strike Price werden abgeschöpft. Wer bis 31.12.2026 investiert, sichert sich 20 Jahre einseitiges EEG-Upside mit 8–13% Equity-IRR. Jetzt Bestandsschutz nutzen.

Ab 17. Juli 2027 gilt CfD-Pflicht für neue PV-Anlagen ab 100 kW – Erlöse über Strike Price werden abgeschöpft. Wer bis 31.12.2026 investiert, sichert sich 20 Jahre einseitiges EEG-Upside mit 8–13% Equity-IRR. Jetzt Bestandsschutz nutzen.

EU-Strommarktreform erklärt

CfD für Photovoltaik: Was die EU-Regeln für das EEG 2027 bedeuten

Zweiseitige Differenzverträge, kurz CfD, sollen staatlich gestützte Stromerzeugung stärker in den Markt integrieren und zugleich Erlöse stabilisieren. Für deutsche PV-Projekte ist entscheidend, was die EU-Verordnung vorgibt und was erst durch nationale Regeln konkretisiert werden muss.

Was ist ein zweiseitiger Differenzvertrag?

Bei einem zweiseitigen CfD wird ein Referenzwert mit einem vertraglich oder regulatorisch bestimmten Ausübungspreis verglichen. Liegt der relevante Marktwert darunter, kann ein Ausgleich an den Anlagenbetreiber erfolgen. Liegt er darüber, kann eine Rückzahlung vorgesehen sein. Wie Referenzmarkt, Abrechnungszeitraum, Ausnahmen und Erlösverwendung ausgestaltet werden, entscheidet über die tatsächliche Wirkung.

Was regelt die EU-Verordnung 2024/1747?

Die Reform der europäischen Strommarktgestaltung enthält Vorgaben für neue direkte Preisstützungssysteme für Investitionen in bestimmte Formen der Stromerzeugung. Solche Systeme sollen grundsätzlich als zweiseitige Differenzverträge oder als gleichwertige Modelle ausgestaltet werden. Die Verordnung setzt damit einen Rahmen; sie liefert aber keinen universellen deutschen PV-Tarif und keinen einheitlichen Strike Price für jedes Projekt.

Was Deutschland noch konkret regeln muss

  • welche neuen Förderinstrumente und Anlagensegmente erfasst werden,
  • welche Leistungs- und Technologieschwellen gelten,
  • wie Referenzwert, Ausübungspreis und Abrechnung bestimmt werden,
  • welche Übergangs- und Bestandsschutzregeln vorgesehen sind,
  • wie das Modell mit Marktprämie, Ausschreibungen und Direktvermarktung zusammenspielt.

Solange diese Punkte nicht im einschlägigen deutschen Recht verbindlich geregelt und veröffentlicht sind, sind feste Aussagen über einen pauschalen CfD-Start für alle PV-Anlagen, einen konkreten Preis oder einen universellen Projektstichtag nicht belastbar.

Geltender EEG-Rahmen für gewerbliche PV

Aktuell veröffentlicht die Bundesnetzagentur Fördersätze und anzulegende Werte differenziert nach Leistung, Anlagenart und Inbetriebnahme. Die Einspeisevergütung ist für Solaranlagen bis 100 kW vorgesehen. Die Marktprämie betrifft Anlagen in der Direktvermarktung; veröffentlichte anzulegende Werte bestehen für nicht ausschreibungspflichtige Solaranlagen bis einschließlich 1 MW. Je nach Größe und Segment können weitere Ausschreibungs- oder Vermarktungsregeln greifen.

So gehört ein CfD-Szenario in die Wirtschaftlichkeitsrechnung

Ein CfD-Szenario sollte als eigene Variante neben dem heute geltenden Förder- und Vermarktungsmodell stehen. Sinnvolle Sensitivitäten sind Marktpreis, Referenzzeitraum, Rückzahlungsmechanismus, negative Preise, Abregelung, Direktvermarktungskosten und technische Verfügbarkeit. Erst wenn die nationale Ausgestaltung feststeht, können belastbare Cashflows daraus abgeleitet werden.

Prüffrage Benötigte Quelle
Welche Anlagen sind erfasst? Verabschiedetes deutsches Gesetz und Verordnungen
Ab wann gilt die Regel? Inkrafttreten und Übergangsbestimmungen
Wie hoch ist der Referenzwert? Ausschreibungsergebnis oder konkrete Förderregel
Welche Erlöse werden verrechnet? Abrechnungs- und Vermarktungsregeln

Fazit

Die EU hat den Rahmen für zweiseitige Preisstützung gesetzt. Für ein konkretes deutsches PV-Investment müssen jedoch die nationale Umsetzung und das jeweilige Anlagensegment geprüft werden. Ein festes Renditeversprechen oder ein universeller Stichtag lässt sich aus der EU-Verordnung allein nicht ableiten.

Primärquellen

Hinweis: Dieser Beitrag ist eine allgemeine Information und keine Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung.

Tägliche News

23+ Jahre Erfahrung 650+ Investoren 190+ PV-Anlagen EEG & Steueroptimierung Kostenloser Dach-Check
Kostenlos beraten lassen