EEG 2026 – Was sich für PV-Investoren geändert hat | SunShine Group
EEG 2026 – Was sich für PV-Investoren geändert hat
Die Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes 2026 bringt weitreichende Änderungen für gewerbliche Photovoltaik-Investoren. Wir fassen zusammen, was wirklich zählt – und wie Sie weiterhin von stabilen Renditen profitieren.
✓ Geprüft von: Markus Schebitz | Geschäftsführer SunShine Group
Fachgebiet: Gewerbliche Photovoltaik, EEG-Recht & Solarinvestitionen | Stand: April 2026


1. EEG 2026 – Ein Überblick über die wichtigsten Änderungen
Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 2026 ist zum 1. Januar 2026 in Kraft getreten und bringt für gewerbliche Photovoltaik-Investoren zahlreiche Neuerungen. Die Bundesregierung verfolgt mit der Novelle das Ziel, den Ausbau der Solarenergie weiter zu beschleunigen und gleichzeitig die Netzstabilität zu sichern. Für Investoren ab 150 kWp ergeben sich sowohl neue Chancen als auch veränderte Rahmenbedingungen.
Die wesentlichen Eckpunkte der EEG-Novelle 2026 umfassen angepasste Einspeisevergütungen, reformierte Ausschreibungsmodalitäten, erweiterte Mieterstrommodelle sowie signifikante steuerliche Verbesserungen. Besonders die Einführung des Investitionsabzugsbetrags (IAB) in Kombination mit der degressiven Abschreibung (AfA) macht Photovoltaik-Investitionen für gewerbliche Anleger noch attraktiver.
2. Einspeisevergütung 2026 – Was sich geändert hat
Die Vergütungssätze für eingespeisten Solarstrom wurden im EEG 2026 erneut angepasst. Für Anlagen ab 150 kWp gelten folgende Eckwerte:
- Teileinspeisung bevorzugt: Das EEG 2026 fördert die Eigenverbrauchsoptimierung. Anlagenbetreiber, die einen hohen Eigenverbrauchsanteil nachweisen, erhalten verbesserte Konditionen für die Überschusseinspeisung.
- Degression angepasst: Die monatliche Degression der Einspeisevergütung wurde von 1,0 % auf 0,8 % gesenkt. Dies bedeutet eine langsamere Absenkung der Vergütungssätze und mehr Planungssicherheit für Investoren.
- Marktprämie bleibt bestehen: Die direkte Vermarktung über die Marktprämie bleibt für Anlagen über 100 kWp verpflichtend. Die anzulegenden Werte wurden jedoch moderat angehoben, um die Wirtschaftlichkeit zu sichern.
Für einen Gewerbebetrieb mit einer 150-kWp-Anlage bedeutet dies: Bei einem Eigenverbrauchsanteil von 60 % und einer Einspeisevergütung von rund 7,5 Cent/kWh ergeben sich attraktive Gesamterträge. Die aktuellen Vergütungssätze im Detail finden Sie in unserem Ratgeber.
📊 Rechenbeispiel: 150-kWp-Gewerbeanlage nach EEG 2026
| Anlagengröße | 150 kWp |
| Investitionskosten (ca.) | 165.000 € – 195.000 € |
| Jährlicher Stromertrag | ca. 142.500 kWh |
| Eigenverbrauchsanteil | 60 % (85.500 kWh) |
| Strompreisersparnis (25 Ct/kWh) | 21.375 €/Jahr |
| Einspeisevergütung (7,5 Ct/kWh) | 4.275 €/Jahr |
| Gesamterlös vor Steuern | 25.650 €/Jahr |
| Rendite vor Steuern | ca. 6–8 % |
| Rendite nach Steuern (IAB + AfA) | bis zu 12 % |
3. Ausschreibungen für PV-Freiflächenanlagen
Das EEG 2026 reformiert das Ausschreibungssystem für Photovoltaik-Freiflächenanlagen grundlegend. Für gewerbliche Investoren ergeben sich folgende Neuerungen:
- Ausbauvolumen erhöht: Das jährliche Ausschreibungsvolumen für PV-Freiflächen wurde von 2.000 MW auf 2.500 MW angehoben. Dies schafft zusätzliche Kapazitäten für Investoren.
- Höhere Gebote möglich: Die Höchstgrenze für Gebote in den Ausschreibungen wurde von 7,4 Ct/kWh auf 8,2 Ct/kWh angehoben, um der gestiegenen Nachfrage und den realen Gestehungskosten Rechnung zu tragen.
- Agri-PV und Floating-PV privilegiert: Besondere Flächenkategorien wie Agri-Photovoltaik und schwimmende Solaranlagen erhalten vereinfachte Zulassungsverfahren und Bonusregelungen.
- Bürgerenergiegesellschaften: Die Sonderregelungen für Bürgerenergiegesellschaften wurden weitergeführt und an aktuelle Marktgegebenheiten angepasst.
Für Investoren, die größere Projekte ab 1 MWp planen, bleibt die Teilnahme an den Ausschreibungen der zentrale Zugangsweg. Die Anpassungen im EEG 2026 verbessern dabei die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen spürbar.
4. Mieterstrom – Neue Möglichkeiten durch EEG 2026
Das EEG 2026 bringt signifikante Erleichterungen für Mieterstrommodelle. Dies ist besonders für Investoren interessant, die in Mehrfamilienhäuser oder gemischt genutzte Gewerbeimmobilien investieren:
- Wegfall der 100-kWp-Grenze: Bisher waren Mieterstromanlagen auf maximal 100 kWp begrenzt. Diese Beschränkung wurde aufgehoben. Anlagen bis 1 MWp können nun im Mieterstrommodell betrieben werden.
- Bürokratieabbau: Die Meldepflichten für Mieterstromanlagen wurden vereinfacht. Statt monatlicher Nachweise reicht nun ein vierteljährlicher summarischer Nachweis.
- Mieterstrom-Zuschlag: Der Mieterstromzuschlag wurde von 3,0 Ct/kWh auf 4,2 Ct/kWh erhöht. Dies verbessert die Wirtschaftlichkeit von Mieterstromprojekten deutlich.
- Gewerbliche Mieter eingeschlossen: Auch gewerbliche Mieter in gemischt genutzten Gebäuden können nun in das Mieterstrommodell einbezogen werden.
Für Immobilienbesitzer und gewerbliche Investoren eröffnet sich damit ein attraktives Geschäftsfeld, das Eigenverbrauch, Mieterstrom und Einspeisung intelligent kombiniert.
5. Steuerliche Änderungen – IAB und degressive AfA optimal nutzen
Parallel zum EEG 2026 wurden steuerliche Verbesserungen eingeführt, die Photovoltaik-Investitionen für gewerbliche Anleger besonders attraktiv machen:
Investitionsabzugsbetrag (IAB) nach § 7g EStG
Der Investitionsabzugsbetrag ermöglicht es, bis zu 50 % der voraussichtlichen Anschaffungskosten einer PV-Anlage bereits im Jahr der Investitionsabsicht gewinnmindernd geltend zu machen. Für eine 150-kWp-Anlage mit Investitionskosten von 180.000 € bedeutet dies einen sofortigen Steuervorteil von bis zu 90.000 €, der den taxable profit in den Vorjahren senkt.
Degressive Abschreibung (AfA) für PV-Anlagen
Die degressive Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter wurde verlängert und auf PV-Anlagen ausgeweitet. Statt der linearen AfA über 20 Jahre können Investoren nun eine degressive AfA in Höhe des 2,5-fachen der linearen AfA, maximal 25 % pro Jahr, anwenden. Dies führt zu deutlich höheren Abschreibungen in den ersten Jahren und optimiert die Steuerlast.
Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 72 EStG
Die Steuerbefreiung für bestimmte PV-Einnahmen wurde im EEG 2026 ausgeweitet. Für Anlagen bis 30 kWp (bzw. 15 kWp pro Wohn- oder Gewerbeeinheit) entfällt die Einkommensteuer auf die Einnahmen aus dem Photovoltaik-Betrieb vollständig. Für größere gewerbliche Anlagen bleibt die Kombination aus IAB, degressiver AfA und der günstigen Besteuerung gewerblicher Einkünfte ein starker Renditetreiber.
Die Kombination dieser steuerlichen Instrumente ermöglicht es gewerblichen Investoren, ihre Rendite nach Steuern auf bis zu 12 % zu steigern. Unser Team bei der SunShine Group unterstützt Sie bei der optimalen steuerlichen Strukturierung Ihrer PV-Investition.
6. Ausblick – Was bedeutet EEG 2026 für die Zukunft der Solarinvestition?
Das EEG 2026 setzt klare Signale für den weiteren Ausbau der Photovoltaik in Deutschland. Der Gesetzgeber erkennt an, dass gewerbliche Investoren eine Schlüsselrolle bei der Energiewende spielen. Die Novelle schafft einen verlässlichen Rechtsrahmen, der langfristige Investitionen ermöglicht.
Für Investoren bedeutet dies: Photovoltaik bleibt eine der attraktivsten Anlageformen im Bereich der erneuerbaren Energien. Die stabilen Einspeisevergütungen, die verbesserten steuerlichen Rahmenbedingungen und die wachsende Nachfrage nach grünem Strom aus Gewerbebetrieben sorgen für planbare und attraktive Renditen.
Besonders vielversprechend sind folgende Entwicklungen:
- Sektorkopplung: Die Kombination von PV-Anlagen mit Wärmepumpen, E-Ladeinfrastruktur und Batteriespeichern wird zunehmend gefördert und steigert den Eigenverbrauch.
- Digitalisierung: Smarte Energiemanagementsysteme optimieren die Verteilung des Solarstroms und erhöhen die Wirtschaftlichkeit.
- Grüner Wasserstoff: Für große PV-Parks eröffnet die Produktion von grünem Wasserstoff neue Erlösmöglichkeiten jenseits der reinen Stromvermarktung.
- Corporate-PPA: Stromabnahmeverträge zwischen gewerblichen Stromabnehmern und PV-Betreibern gewinnen an Bedeutung und bieten langfristige Preissicherheit.
Die SunShine Group begleitet Sie von der ersten Projektidee bis zur schlüsselfertigen Inbetriebnahme und darüber hinaus. Wir analysieren Ihr Dach, erstellen ein maßgeschneidertes Wirtschaftlichkeitskonzept und kümmern uns um sämtliche Genehmigungs- und Anmeldeverfahren.
⚠️ Hinweis: Die beschriebenen steuerlichen Vorteile (IAB, degressive AfA) setzen eine gewerbliche Nutzung der Photovoltaikanlage voraus. Lassen Sie Ihre individuelle steuerliche Situation von einem Steuerberater prüfen. Die Angaben in diesem Artikel ersetzen keine professionelle Steuerberatung. Alle Renditeangaben sind Beispielrechnungen und keine Garantie für zukünftige Erträge.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
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Das EEG 2026 ist am 1. Januar 2026 in Kraft getreten. Für bereits bestehende Anlagen gelten Übergangsfristen; Neuanlagen werden nach den neuen Regelungen vergütet. Bestandsschutz für Anlagen, die vor dem 1. Januar 2026 in Betrieb genommen wurden, bleibt gewahrt.
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Die genaue Einspeisevergütung hängt vom Inbetriebnahmezeitpunkt und der Anlagengröße ab. Für eine 150-kWp-Anlage mit Inbetriebnahme im ersten Quartal 2026 liegt die feste Einspeisevergütung bei etwa 7,1 bis 7,9 Ct/kWh. Bei der Marktprämie sind höhere Erlöse möglich. Kontaktieren Sie uns für eine individuelle Wirtschaftlichkeitsberechnung.
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Ja, absolut. Der höchste wirtschaftliche Nutzen einer PV-Anlage liegt im Eigenverbrauch. Bei gewerblichen Strompreisen von 20–30 Cent/kWh sparen Sie mit jeder selbst verbrauchten Kilowattstunde deutlich mehr, als Sie durch die Einspeisevergütung erhalten. Eine Eigenverbrauchsquote von 60–80 % ist bei gut geplanten Anlagen realistisch und maximiert die Rendite.
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Das EEG 2026 in Kombination mit steuerlichen Neuregelungen bietet mehrere Vorteile: Investitionsabzugsbetrag (IAB) nach § 7g EStG von bis zu 50 % der Anschaffungskosten, degressive AfA mit bis zu 25 % Jahresabschreibung sowie die Möglichkeit der Steuerbefreiung für Kleinanlagen nach § 3 Nr. 72 EStG. Gewerbliche Investoren profitieren besonders von der Kombination aus IAB und degressiver AfA, wodurch Renditen nach Steuern von bis zu 12 % erreichbar sind.
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Die Teilnahme an EEG-Ausschreibungen ist für Anlagen ab 1 MWp verpflichtend, wenn Sie die Marktprämie in Anspruch nehmen möchten. Für Anlagen zwischen 100 kWp und 1 MWp besteht die Wahl zwischen der festen Einspeisevergütung und der Marktprämie. Die Ausschreibungsteilnahme kann bei größeren Projekten wirtschaftlich vorteilhaft sein, da die erzielbaren Preise in den letzten Runden über der festen Einspeisevergütung lagen.
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Weitere Informationen finden Sie in unserem Photovoltaik-Ratgeber oder auf unserer Seite Solaranlage kaufen.
