Bundesweite Solarpflicht kommt: GModG-Zeitplan bis 2031
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Das Bundeskabinett hat den GModG-Entwurf verabschiedet: bundesweite Solarpflicht, gestaffelt ab 2027. Alle Fristen, Ausnahmen und Kosten im Überblick.
Das Bundeskabinett hat den GModG-Entwurf verabschiedet: bundesweite Solarpflicht, gestaffelt ab 2027. Alle Fristen, Ausnahmen und Kosten im Überblick.
Bundesweite Solarpflicht kommt: GModG-Entwurf legt gestaffelten Zeitplan bis 2031 fest
Auf den Punkt
Das Bundeskabinett hat am 13. Mai 2026 den Entwurf des Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG) verabschiedet. Kern ist eine bundesweite Solarpflicht, gestaffelt nach Gebäudetyp: ab 2027 für gewerbliche Neubauten, ab 2028 für Bestands-Gewerbe und öffentliche Bauten, ab 2030 für neue Wohnhäuser. Bestehende Einfamilienhäuser bleiben ausgenommen. Erfüllbar ist die Pflicht mit Photovoltaik oder Solarthermie.
Mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz führt Deutschland erstmals eine bundesweite Solarpflicht ein – gestaffelt nach Gebäudetyp und Zeitpunkt. Das Gesetz setzt Vorgaben der europäischen Gebäuderichtlinie (EPBD, Artikel 10) in deutsches Recht um und ersetzt die bisherige 65-%-Erneuerbare-Energien-Pflicht beim Heizungstausch durch einen gestaffelten Solarenergie-Standard. Bundestag und Bundesrat müssen noch zustimmen; das Inkrafttreten wird für Sommer/Herbst 2026 erwartet.
Die wesentlichen Fakten
- Ab 1. Januar 2027: Solarpflicht für neue Nichtwohngebäude mit über 250 m² Nutzfläche
- Ab 1. Januar 2028: Solarpflicht für bestehende Gewerbebauten über 500 m² bei Dachsanierung
- Ab 1. Januar 2028: Solarpflicht für öffentliche Bestandsbauten über 2.000 m²
- Ab 1. Januar 2030: Solarpflicht für neue Wohnhäuser und angrenzende Carports
- Ab 1. Januar 2031: Solarpflicht für öffentliche Bestandsbauten über 250 m²
Der Zeitplan im Detail: Wer ist wann betroffen?
Die bundesweite Solarpflicht ist in § 106 GModG verankert. Erfüllt werden kann sie sowohl mit Photovoltaik- als auch mit Solarthermieanlagen. Der Zeitplan ist bewusst gestaffelt, um Eigentümern und der Bauwirtschaft ausreichend Vorlauf zu geben.
| Zeitpunkt | Betroffene Gebäudekategorie | Schwelle | Anlass |
|---|---|---|---|
| 1. Januar 2027 | Neubauten Nichtwohngebäude | > 250 m² Nutzfläche | Neubau |
| 1. Januar 2028 | Bestehende Gewerbebauten | > 500 m² Nutzfläche | Dachsanierung |
| 1. Januar 2028 | Öffentliche Bestandsbauten | > 2.000 m² Nutzfläche | Dachsanierung |
| 1. Januar 2029 | Öffentliche Bestandsbauten | > 750 m² Nutzfläche | Dachsanierung |
| 1. Januar 2030 | Neubauten Wohngebäude + Carports | alle Neubauten | Neubau |
| 1. Januar 2031 | Öffentliche Bestandsbauten | > 250 m² Nutzfläche | Dachsanierung |
Quellen: PV Magazine (27.05.2026) · BMWK – GModG-Entwurf · iwpro.de – GModG-Analyse
GModG vs. bestehende Bundesländer-Solarpflichten – wer hat schon Regeln?
Die Bundesregierung betritt mit der Solarpflicht kein Neuland. Zahlreiche Bundesländer haben bereits eigene Vorgaben in Kraft gesetzt, die zum Teil deutlich über die Bestimmungen des GModG hinausgehen.
| Bundesland | Neubau Wohnen | Neubau Gewerbe | Dachsanierung Bestand | Besonderheit |
|---|---|---|---|---|
| Baden-Württemberg | seit 05/2022 | seit 01/2022 | seit 01/2023 | 60 % Dachfläche, strengstes Landesrecht |
| Nordrhein-Westfalen | seit 01/2025 | seit 01/2024 | seit 01/2026 | 30 % Dachfläche oder Mindest-kWp |
| Berlin | seit 01/2023 | seit 01/2023 | ab > 50 m² | auch bei Dachumbau |
| Hamburg | seit 01/2023 | seit 01/2023 | seit 01/2024 | 30 % Bruttodachfläche |
| Niedersachsen | seit 01/2025 | — | seit 01/2025 | > 50 m² Dachfläche |
| Schleswig-Holstein | seit 03/2026 | seit 2023 | — | noch neu |
| Brandenburg | nein | seit 06/2024 | ja | private Wohngebäude ausgenommen |
| Bayern | Soll-Vorschrift | seit 03/2023 | nein | unverbindlich für Wohnen |
| Hessen, Sachsen, Thüringen, MV, S.-Anhalt | nein | nein | nein | keine allgemeine Solarpflicht |
Quellen: Finanztip – Solarpflicht-Übersicht · Energie-Fachberater – Bundesländer-Vergleich · ADAC – Solarpflicht-Übersicht
Was bedeutet das für die Länder?
Das Bundesgesetz definiert ein Mindestniveau. Länder mit schärferen Regeln – etwa Baden-Württemberg oder Nordrhein-Westfalen – können diese behalten. Die von der Brandenburger Regierung beschlossene Abschaffung der dortigen Solarpflicht läuft damit faktisch ins Leere, da das Bundesrecht greift.
Ausnahmen und Sonderregelungen
Die Solarpflicht greift nicht automatisch. Sie gilt nur, wenn die Installation technisch möglich, funktional realisierbar und wirtschaftlich zumutbar ist.
Anerkannte Ausnahmegründe
- Wirtschaftliche Unzumutbarkeit: Amortisationszeit über 25 Jahre oder Kosten über 10 % der Gesamtbaukosten (Nachweis durch Energieberater erforderlich)
- Technische Unmöglichkeit: nicht ausreichende Dachstatik, ungeeignete Dachkonstruktion (Reet, Glas), reine Nordausrichtung
- Denkmalschutz: denkmalgeschützte Gebäude oder städtebauliche Ensembles
- Sanierungspflicht nach § 40 GModG: für bestehende Nichtwohngebäude, bei denen ab 2030 eine Sanierungspflicht greift (Primärenergiebedarf über Faktor 3,5 des Referenzgebäudes)
- Kleinflächen: Dachflächen unter bestimmten Schwellenwerten (länderspezifisch)
Wichtig: Die Installation muss nicht zwingend durch den Eigentümer selbst erfolgen. Das Gesetz lässt auch Contracting-Modelle zu, bei denen Dienstleister Finanzierung, Bau und Betrieb übernehmen. Genau dieses Modell – schlüsselfertige Anlage und laufender Betrieb aus einer Hand – bietet die SunShine Group ihren Kunden über die betriebsführende Energy Management GmbH an.
Kosten und Wirtschaftlichkeit – was bedeutet die Pflicht für Eigentümer?
Die Bundesregierung setzt in der Gesetzesbegründung Anlagenkosten zwischen 1.390 und 3.310 Euro pro kWp inklusive Montage an. Die aktuellen Marktpreise 2026 liegen je nach Anlagengröße deutlich darunter.
| Anlagengröße | Preis pro kWp (netto) | Gesamtpreis (ca.) | Typische Nutzung |
|---|---|---|---|
| 10 kWp ohne Speicher | 1.100 – 1.500 € | 11.000 – 15.000 € | Einfamilienhaus |
| 10 kWp mit 10 kWh Speicher | 1.600 – 2.200 € | 16.000 – 22.000 € | EFH mit Speicher |
| 30 kWp Gewerbe | 900 – 1.300 € | 27.000 – 39.000 € | Gewerbeimmobilie |
| 100 kWp Gewerbe | 800 – 1.200 € | 80.000 – 120.000 € | große Gewerbehalle |
Amortisations-Rechnung (Beispiel 10 kWp ohne Speicher)
- Investition: rund 13.000 € (0 % MwSt. für Wohngebäude unter 30 kWp)
- Stromgestehungskosten: ca. 8,5 – 12 Ct/kWh
- Strompreis (Bezug): ca. 36 – 40 Ct/kWh
- Einspeisevergütung (ab Februar 2026): 7,78 Ct/kWh (Teileinspeisung) bzw. 12,34 Ct/kWh (Volleinspeisung)
- Typische Amortisation: 8 – 12 Jahre
Steuerliche Vorteile
- Seit 2023: 0 % MwSt. auf PV-Anlagen für Wohngebäude bis 30 kWp
- Keine Einkommensteuer auf PV-Einnahmen bei Anlagen bis 30 kWp (rückwirkend ab 2022)
- Sonderabschreibung nach § 7g EStG möglich
Heizungswende: Die 65-%-Pflicht fällt – die Bio-Treppe kommt
Neben der Solarpflicht bringt das GModG eine zentrale Änderung für den Heizungsmarkt: Die bisherige 65-%-Erneuerbare-Energien-Pflicht beim Heizungstausch entfällt. Stattdessen wird eine „Bio-Treppe” eingeführt. Neu eingebaute fossile Heizungen müssen ab 2029 schrittweise wachsende Anteile CO₂-neutraler Brennstoffe nutzen – beginnend bei 10 % ab 2029, ansteigend auf 60 % ab 2040.
Standard für Nullemissionsgebäude
- Ab 1. Januar 2028: für neue öffentliche Nichtwohngebäude
- Ab 1. Januar 2030: für alle neuen Gebäude
Quellen: BMWK – GModG · iwpro.de – GModG-Analyse · heizung.de – GEG-Novelle 2026
Solarenergie als Pflicht: Was bedeutet das für Architektur und Planung?
Ein besonders weitreichender Punkt im Gesetzesentwurf: Neubauten sind künftig so zu konzipieren, dass ihr Potenzial zur Erzeugung von Solarenergie optimiert wird. Das bedeutet konkret:
- Dachausrichtung und -neigung müssen Solaranlagen begünstigen
- Verschattung durch Aufbauten, Gauben oder Nachbargebäude ist zu minimieren
- Die Statik muss PV-Lasten von mindestens 15 – 20 kg/m² tragen können
- Vorbereitende Elektroinstallation (Leerrohre, Wechselrichter-Stellplatz)
Die Praxis wird zeigen, wie Genehmigungsbehörden diese „Optimierungsklausel” auslegen. Für Bauherren und Investoren empfiehlt sich, das Solarpotenzial bereits in der Entwurfsphase mit einzuplanen.
Häufige Fragen zur bundesweiten Solarpflicht
Die folgenden Fragen fassen die häufigsten Praxisthemen rund um den GModG-Entwurf zusammen. Sie ersetzen keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung, geben aber einen strukturierten Überblick.
Fazit: Ein Meilenstein – mit Luft nach oben
Der GModG-Entwurf ist ein historischer Schritt: Erstmals gibt es eine bundesweite Solarpflicht. Die gestaffelte Einführung gibt der Bauwirtschaft Zeit, Kapazitäten aufzubauen. Dass bestehende Wohnhäuser ausgenommen sind, ist politisch nachvollziehbar – aus Klimaschutzperspektive jedoch ein Wermutstropfen.
Für Eigentümer von Gewerbeimmobilien und öffentlichen Gebäuden gilt: Jetzt ist der richtige Zeitpunkt, Dachflächen zu inventarisieren, Wirtschaftlichkeitsberechnungen zu erstellen und die Umsetzung zu planen. Wer früh handelt, profitiert von aktuellen Förderungen und vermeidet den Endspurt vor den Stichtagen.
Für private Bauherren: Die Solarpflicht kommt ab 2030 für Neubauten. Wer jetzt baut oder eine Sanierung plant, legt die Weichen für die Zukunft – unabhängig von der aktuellen Rechtslage.
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Weiterführende Artikel
Quellenverzeichnis
- PV Magazine – GModG sieht bundesweite Solarpflicht vor (27.05.2026)
- BMWK – Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG)
- BBSR – GEG/GModG-Portal (Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung)
- Finanztip – Solarpflicht in Deutschland (Bundesländer-Übersicht)
- Energie-Fachberater – Solarpflicht in den Bundesländern
- iwpro.de – GModG-Analyse
- ADAC – Solarpflicht-Übersicht
- heizung.de – GEG-Novelle 2026
Hinweis: Das Gesetzgebungsverfahren ist noch nicht abgeschlossen. Der Kabinettsentwurf muss noch von Bundestag und Bundesrat verabschiedet werden. Änderungen bis zur finalen Fassung sind möglich. Dieser Artikel ersetzt keine Rechtsberatung.
Steuerliche Angaben ohne Gewähr – individuelle Beratung empfohlen. Stand: 28. Mai 2026.
