Bundesweite Solarpflicht kommt: GModG-Zeitplan bis 2031

Bundesweite Solarpflicht kommt: GModG-Zeitplan bis 2031

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💡Zusammenfassung (TL;DR)

Das Bundeskabinett hat den GModG-Entwurf verabschiedet: bundesweite Solarpflicht, gestaffelt ab 2027. Alle Fristen, Ausnahmen und Kosten im Überblick.

Das Bundeskabinett hat den GModG-Entwurf verabschiedet: bundesweite Solarpflicht, gestaffelt ab 2027. Alle Fristen, Ausnahmen und Kosten im Überblick.

Bundesweite Solarpflicht kommt: GModG-Entwurf legt gestaffelten Zeitplan bis 2031 fest

Auf den Punkt

Das Bundeskabinett hat am 13. Mai 2026 den Entwurf des Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG) verabschiedet. Kern ist eine bundesweite Solarpflicht, gestaffelt nach Gebäudetyp: ab 2027 für gewerbliche Neubauten, ab 2028 für Bestands-Gewerbe und öffentliche Bauten, ab 2030 für neue Wohnhäuser. Bestehende Einfamilienhäuser bleiben ausgenommen. Erfüllbar ist die Pflicht mit Photovoltaik oder Solarthermie.

Mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz führt Deutschland erstmals eine bundesweite Solarpflicht ein – gestaffelt nach Gebäudetyp und Zeitpunkt. Das Gesetz setzt Vorgaben der europäischen Gebäuderichtlinie (EPBD, Artikel 10) in deutsches Recht um und ersetzt die bisherige 65-%-Erneuerbare-Energien-Pflicht beim Heizungstausch durch einen gestaffelten Solarenergie-Standard. Bundestag und Bundesrat müssen noch zustimmen; das Inkrafttreten wird für Sommer/Herbst 2026 erwartet.

Die wesentlichen Fakten

  • Ab 1. Januar 2027: Solarpflicht für neue Nichtwohngebäude mit über 250 m² Nutzfläche
  • Ab 1. Januar 2028: Solarpflicht für bestehende Gewerbebauten über 500 m² bei Dachsanierung
  • Ab 1. Januar 2028: Solarpflicht für öffentliche Bestandsbauten über 2.000 m²
  • Ab 1. Januar 2030: Solarpflicht für neue Wohnhäuser und angrenzende Carports
  • Ab 1. Januar 2031: Solarpflicht für öffentliche Bestandsbauten über 250 m²

Der Zeitplan im Detail: Wer ist wann betroffen?

Die bundesweite Solarpflicht ist in § 106 GModG verankert. Erfüllt werden kann sie sowohl mit Photovoltaik- als auch mit Solarthermieanlagen. Der Zeitplan ist bewusst gestaffelt, um Eigentümern und der Bauwirtschaft ausreichend Vorlauf zu geben.

Zeitpunkt Betroffene Gebäudekategorie Schwelle Anlass
1. Januar 2027 Neubauten Nichtwohngebäude > 250 m² Nutzfläche Neubau
1. Januar 2028 Bestehende Gewerbebauten > 500 m² Nutzfläche Dachsanierung
1. Januar 2028 Öffentliche Bestandsbauten > 2.000 m² Nutzfläche Dachsanierung
1. Januar 2029 Öffentliche Bestandsbauten > 750 m² Nutzfläche Dachsanierung
1. Januar 2030 Neubauten Wohngebäude + Carports alle Neubauten Neubau
1. Januar 2031 Öffentliche Bestandsbauten > 250 m² Nutzfläche Dachsanierung

Quellen: PV Magazine (27.05.2026) · BMWK – GModG-Entwurf · iwpro.de – GModG-Analyse

GModG vs. bestehende Bundesländer-Solarpflichten – wer hat schon Regeln?

Die Bundesregierung betritt mit der Solarpflicht kein Neuland. Zahlreiche Bundesländer haben bereits eigene Vorgaben in Kraft gesetzt, die zum Teil deutlich über die Bestimmungen des GModG hinausgehen.

Bundesland Neubau Wohnen Neubau Gewerbe Dachsanierung Bestand Besonderheit
Baden-Württemberg seit 05/2022 seit 01/2022 seit 01/2023 60 % Dachfläche, strengstes Landesrecht
Nordrhein-Westfalen seit 01/2025 seit 01/2024 seit 01/2026 30 % Dachfläche oder Mindest-kWp
Berlin seit 01/2023 seit 01/2023 ab > 50 m² auch bei Dachumbau
Hamburg seit 01/2023 seit 01/2023 seit 01/2024 30 % Bruttodachfläche
Niedersachsen seit 01/2025 seit 01/2025 > 50 m² Dachfläche
Schleswig-Holstein seit 03/2026 seit 2023 noch neu
Brandenburg nein seit 06/2024 ja private Wohngebäude ausgenommen
Bayern Soll-Vorschrift seit 03/2023 nein unverbindlich für Wohnen
Hessen, Sachsen, Thüringen, MV, S.-Anhalt nein nein nein keine allgemeine Solarpflicht

Quellen: Finanztip – Solarpflicht-Übersicht · Energie-Fachberater – Bundesländer-Vergleich · ADAC – Solarpflicht-Übersicht

Was bedeutet das für die Länder?

Das Bundesgesetz definiert ein Mindestniveau. Länder mit schärferen Regeln – etwa Baden-Württemberg oder Nordrhein-Westfalen – können diese behalten. Die von der Brandenburger Regierung beschlossene Abschaffung der dortigen Solarpflicht läuft damit faktisch ins Leere, da das Bundesrecht greift.

Ausnahmen und Sonderregelungen

Die Solarpflicht greift nicht automatisch. Sie gilt nur, wenn die Installation technisch möglich, funktional realisierbar und wirtschaftlich zumutbar ist.

Anerkannte Ausnahmegründe

  • Wirtschaftliche Unzumutbarkeit: Amortisationszeit über 25 Jahre oder Kosten über 10 % der Gesamtbaukosten (Nachweis durch Energieberater erforderlich)
  • Technische Unmöglichkeit: nicht ausreichende Dachstatik, ungeeignete Dachkonstruktion (Reet, Glas), reine Nordausrichtung
  • Denkmalschutz: denkmalgeschützte Gebäude oder städtebauliche Ensembles
  • Sanierungspflicht nach § 40 GModG: für bestehende Nichtwohngebäude, bei denen ab 2030 eine Sanierungspflicht greift (Primärenergiebedarf über Faktor 3,5 des Referenzgebäudes)
  • Kleinflächen: Dachflächen unter bestimmten Schwellenwerten (länderspezifisch)

Wichtig: Die Installation muss nicht zwingend durch den Eigentümer selbst erfolgen. Das Gesetz lässt auch Contracting-Modelle zu, bei denen Dienstleister Finanzierung, Bau und Betrieb übernehmen. Genau dieses Modell – schlüsselfertige Anlage und laufender Betrieb aus einer Hand – bietet die SunShine Group ihren Kunden über die betriebsführende Energy Management GmbH an.

Kosten und Wirtschaftlichkeit – was bedeutet die Pflicht für Eigentümer?

Die Bundesregierung setzt in der Gesetzesbegründung Anlagenkosten zwischen 1.390 und 3.310 Euro pro kWp inklusive Montage an. Die aktuellen Marktpreise 2026 liegen je nach Anlagengröße deutlich darunter.

Anlagengröße Preis pro kWp (netto) Gesamtpreis (ca.) Typische Nutzung
10 kWp ohne Speicher 1.100 – 1.500 € 11.000 – 15.000 € Einfamilienhaus
10 kWp mit 10 kWh Speicher 1.600 – 2.200 € 16.000 – 22.000 € EFH mit Speicher
30 kWp Gewerbe 900 – 1.300 € 27.000 – 39.000 € Gewerbeimmobilie
100 kWp Gewerbe 800 – 1.200 € 80.000 – 120.000 € große Gewerbehalle

Amortisations-Rechnung (Beispiel 10 kWp ohne Speicher)

  • Investition: rund 13.000 € (0 % MwSt. für Wohngebäude unter 30 kWp)
  • Stromgestehungskosten: ca. 8,5 – 12 Ct/kWh
  • Strompreis (Bezug): ca. 36 – 40 Ct/kWh
  • Einspeisevergütung (ab Februar 2026): 7,78 Ct/kWh (Teileinspeisung) bzw. 12,34 Ct/kWh (Volleinspeisung)
  • Typische Amortisation: 8 – 12 Jahre

Steuerliche Vorteile

  • Seit 2023: 0 % MwSt. auf PV-Anlagen für Wohngebäude bis 30 kWp
  • Keine Einkommensteuer auf PV-Einnahmen bei Anlagen bis 30 kWp (rückwirkend ab 2022)
  • Sonderabschreibung nach § 7g EStG möglich

Heizungswende: Die 65-%-Pflicht fällt – die Bio-Treppe kommt

Neben der Solarpflicht bringt das GModG eine zentrale Änderung für den Heizungsmarkt: Die bisherige 65-%-Erneuerbare-Energien-Pflicht beim Heizungstausch entfällt. Stattdessen wird eine „Bio-Treppe” eingeführt. Neu eingebaute fossile Heizungen müssen ab 2029 schrittweise wachsende Anteile CO₂-neutraler Brennstoffe nutzen – beginnend bei 10 % ab 2029, ansteigend auf 60 % ab 2040.

Standard für Nullemissionsgebäude

  • Ab 1. Januar 2028: für neue öffentliche Nichtwohngebäude
  • Ab 1. Januar 2030: für alle neuen Gebäude

Quellen: BMWK – GModG · iwpro.de – GModG-Analyse · heizung.de – GEG-Novelle 2026

Solarenergie als Pflicht: Was bedeutet das für Architektur und Planung?

Ein besonders weitreichender Punkt im Gesetzesentwurf: Neubauten sind künftig so zu konzipieren, dass ihr Potenzial zur Erzeugung von Solarenergie optimiert wird. Das bedeutet konkret:

  • Dachausrichtung und -neigung müssen Solaranlagen begünstigen
  • Verschattung durch Aufbauten, Gauben oder Nachbargebäude ist zu minimieren
  • Die Statik muss PV-Lasten von mindestens 15 – 20 kg/m² tragen können
  • Vorbereitende Elektroinstallation (Leerrohre, Wechselrichter-Stellplatz)

Die Praxis wird zeigen, wie Genehmigungsbehörden diese „Optimierungsklausel” auslegen. Für Bauherren und Investoren empfiehlt sich, das Solarpotenzial bereits in der Entwurfsphase mit einzuplanen.

Häufige Fragen zur bundesweiten Solarpflicht

Die folgenden Fragen fassen die häufigsten Praxisthemen rund um den GModG-Entwurf zusammen. Sie ersetzen keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung, geben aber einen strukturierten Überblick.

Gilt die Solarpflicht auch für bestehende Einfamilienhäuser?

Nein. Bestehende Wohnhäuser sind von der Solarpflicht ausgenommen – auch bei einer grundlegenden Dachsanierung. Für Bestandsgebäude gilt die Pflicht nur bei Gewerbeimmobilien und öffentlichen Bauten ab bestimmten Größen.

Kann ich die Solarpflicht auch mit Solarthermie erfüllen?

Ja. Die Pflicht kann wahlweise mit Photovoltaik oder Solarthermie erfüllt werden. Bei Solarthermie müssen mindestens 15 % des Wärme- und Kältebedarfs gedeckt werden.

Was passiert, wenn mein Dach für PV ungeeignet ist?

Bei technischer Unmöglichkeit (Statik, Ausrichtung, Denkmalschutz) oder wirtschaftlicher Unzumutbarkeit greifen Ausnahmen. Ein Energieberater oder Sachverständiger muss die Unmöglichkeit bescheinigen.

Wann muss ich als privater Bauherr mit Solarpflicht rechnen?

Ab 1. Januar 2030 für Neubauten von Wohngebäuden und neu errichtete, gebäudeangrenzende Carports. Private Bauherren haben also noch gut dreieinhalb Jahre Vorlauf.

Welche Bundesländer haben bereits eine schärfere Solarpflicht?

Baden-Württemberg (60 % Dachfläche, seit 2022), Nordrhein-Westfalen (30 % Dachfläche, seit 2024/25), Berlin, Hamburg und Niedersachsen haben bereits deutlich strengere Regeln, als der GModG-Entwurf vorsieht.

Kann ich als Gewerbeimmobilien-Eigentümer eine PV-Anlage durch einen Dienstleister betreiben lassen?

Ja. Das Gesetz macht keine Vorgaben, wie die Solarpflicht zu erfüllen ist. Contracting-Modelle, bei denen ein Dienstleister Finanzierung, Bau und Betrieb übernimmt, sind explizit zulässig.

Fazit: Ein Meilenstein – mit Luft nach oben

Der GModG-Entwurf ist ein historischer Schritt: Erstmals gibt es eine bundesweite Solarpflicht. Die gestaffelte Einführung gibt der Bauwirtschaft Zeit, Kapazitäten aufzubauen. Dass bestehende Wohnhäuser ausgenommen sind, ist politisch nachvollziehbar – aus Klimaschutzperspektive jedoch ein Wermutstropfen.

Für Eigentümer von Gewerbeimmobilien und öffentlichen Gebäuden gilt: Jetzt ist der richtige Zeitpunkt, Dachflächen zu inventarisieren, Wirtschaftlichkeitsberechnungen zu erstellen und die Umsetzung zu planen. Wer früh handelt, profitiert von aktuellen Förderungen und vermeidet den Endspurt vor den Stichtagen.

Für private Bauherren: Die Solarpflicht kommt ab 2030 für Neubauten. Wer jetzt baut oder eine Sanierung plant, legt die Weichen für die Zukunft – unabhängig von der aktuellen Rechtslage.

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Quellenverzeichnis

  1. PV Magazine – GModG sieht bundesweite Solarpflicht vor (27.05.2026)
  2. BMWK – Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG)
  3. BBSR – GEG/GModG-Portal (Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung)
  4. Finanztip – Solarpflicht in Deutschland (Bundesländer-Übersicht)
  5. Energie-Fachberater – Solarpflicht in den Bundesländern
  6. iwpro.de – GModG-Analyse
  7. ADAC – Solarpflicht-Übersicht
  8. heizung.de – GEG-Novelle 2026

Hinweis: Das Gesetzgebungsverfahren ist noch nicht abgeschlossen. Der Kabinettsentwurf muss noch von Bundestag und Bundesrat verabschiedet werden. Änderungen bis zur finalen Fassung sind möglich. Dieser Artikel ersetzt keine Rechtsberatung.

Steuerliche Angaben ohne Gewähr – individuelle Beratung empfohlen. Stand: 28. Mai 2026.

Fachautor:

Markus Schebitz, Geschäftsführer der SunShine Sales GmbH. Sein Team realisiert bundesweit gewerbliche PV-Investments und betreibt über die Energy Management GmbH mehr als 72 laufende Anlagen. Die SunShine Group berät Investoren und Immobilieneigentümer zu rechtssicheren PV-Dachinvestments. LinkedIn

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